Dabei seit: 19.11.2004 Ort: - Alter: 44 Geschlecht:
Verfasst Mo 05.07.2010 18:11 Titel
Falls du vorher gearbeitet hast, kannst du das Studium als Werbungskosten absetzen.
Zumindest ist das bei mir so. Ich geh aber auch während des Studiums nur einem geringen Beschäftigungsverhältnis nach.
Zuletzt bearbeitet von type1 am Mo 05.07.2010 18:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
Dabei seit: 15.08.2006 Ort: A40 Alter: - Geschlecht:
Verfasst Mo 05.07.2010 18:20 Titel
Ich habe das damals als "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung" einfach mit angegeben (Brutto).
Obs was gebracht hat, kann ich allerdings nicht sagen, weil ich kaum ein Wort von dem verstehe was in der Einkommensteuererklärung steht (und erst recht nicht was im Einkommensteuerbescheid steht);
aber versuchen kann man´s ja mal…
Zuletzt bearbeitet von Easy365 am Mo 05.07.2010 18:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
Halten wir mal fest, MwSt ist keine drin (geh ich jetzt mal von aus), also für die Voranmeldung hinfällig, dafür bei der Einkommenssteuer angeben, als Weiterbildungskosten o.ä. So hatte ich das die letzten zwei Jahre auch mit der Einkommenssteuer gemacht.
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