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Verfasst Mo 01.10.2007 17:58 Titel
Hallo,
es gab einmal eine "Richtlinie", die als Schriftgröße 7 pt vorgab. Ist natürlich oft nicht möglich, notfalls mit schmaler Schrift.
Entscheidend ist auch die Druckfarbe - meist ein Kompromiss aus Lesbarkeit und Durchscheinen auf die Vorderseite.
Ich finde fast unlesbare AGBs unseriös - eine gute Alternative sind beigelegte AGBs in Druckfarbe schwarz und wenn nötig beidseitig bedruckt.
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