PeterWiegel
Dabei seit: 22.04.2009
Ort: Wolgast
Alter: 69
Geschlecht:
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Verfasst Sa 14.02.2015 22:33
Titel
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Also noch mal zum Mitschreiben:
Wenn DU ein von irgend einem Programm eine Lizenz erworben hast (auch Software kann man, sofern man nicht ein Software-Hersteller ist, der fortan dann diese Software vertreiben und auch weiterentwickeln wird, nicht kaufen, sondern auch nur eine Lizenz erwerben, um damit arbeiten zu können), und in dieser Software-Lizenz sind dann auch Schriften enthalten, dann darfst du damit gestalten, was du möchtest, so auch kommerzielle Dokumente, wie eben die Speisekarte.
Wenn aber der Wirt jetzt diese Speisekarte selbst verändern möchte, darfst du ihm weder eine Kopie deiner Software, noch eine Kopie des verwendeten Fonts geben, damit der dann andere Gerichte in seine Speisekarte schreiben kann, dafür bräüchte der dann auch eine eigene Lizenz.
In diesem Fall alsio am besten eine Schrift aus dem Betriebssystem, das auch dere Wirt verwendetr, odere eine Schrift, die ohnehin unter einer freien Lizenz veröffentlich wird (und damit auch Weitergabe und kommerzielle Nutzung gestattet) verweenden.
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