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Verfasst Fr 16.11.2007 11:56 Titel
Falzmaße nicht korrekt?
Hallo zusammen, ich habe ein Problem, das mich fast wahnsinnig macht:
Ich habe einen Flyer in Quark erstellt (Maße: 100 x 210 mm DIN-Lang small Hoch 6 seitig, 2mm Beschnittrand). Der Flyer ist auf einer Seite (DINA4) in drei Kästen geteilt die untereinander ausgerichtet sind (Abstand 10, 10, 97). Alles wunderbar bis ich über einen Internetanbieter das Ganze drucken lassen wollte, der teilt mir mit, dass meine Falzmaße nicht korrekt sind. (???) Ich habe ihm eine druckfertiges pdf geschickt ohne Beschneidungs- und Falzmarken. Was mache ich falsch?
Dabei seit: 15.02.2006 Ort: - Alter: - Geschlecht:
Verfasst Fr 16.11.2007 12:00 Titel
Re: Falzmaße nicht korrekt?
Spud36 hat geschrieben:
Hallo zusammen, ich habe ein Problem, das mich fast wahnsinnig macht:
Ich habe einen Flyer in Quark erstellt (Maße: 100 x 210 mm DIN-Lang small Hoch 6 seitig, 2mm Beschnittrand). Der Flyer ist auf einer Seite (DINA4) in drei Kästen geteilt die untereinander ausgerichtet sind (Abstand 10, 10, 97). Alles wunderbar bis ich über einen Internetanbieter das Ganze drucken lassen wollte, der teilt mir mit, dass meine Falzmaße nicht korrekt sind. (???) Ich habe ihm eine druckfertiges pdf geschickt ohne Beschneidungs- und Falzmarken. Was mache ich falsch?
10 10 97 (wickelfalz), 99 99 99 (zick-zack). ruf doch mal an da und frach, was denn so falsch ist...
Vorsicht, so einfach kann man keine erteilten Aufträge zurückziehen. Das geht normalerweise nur mit Fristsetzung. In diesem Falle unterliegst Du evtl. einer Schadensminderungspflicht, sofern Du einem Kunden verpflichtet bist und diesem ein Schaden entstehen könnte. Ist dies nicht der Fall, bist Du zunächst an den Vertrag gebunden.
Dabei seit: 15.02.2006 Ort: - Alter: - Geschlecht:
Verfasst Fr 16.11.2007 17:15 Titel
bauchbieber hat geschrieben:
Vorsicht, so einfach kann man keine erteilten Aufträge zurückziehen. Das geht normalerweise nur mit Fristsetzung. In diesem Falle unterliegst Du evtl. einer Schadensminderungspflicht, sofern Du einem Kunden verpflichtet bist und diesem ein Schaden entstehen könnte. Ist dies nicht der Fall, bist Du zunächst an den Vertrag gebunden.
muss man die AGBs studieren. aber is auch super assi, mitzuteilen, dass mit den daten anscheind was nich okay ist, aber man auch nicht rückfragen kann, was denn damit sein soll?! wenn dann noch ein termin im rücken sticht, der hoffentlich vorher angekündigt war, lässt sich da aber sicher was machen.
die sagen ja, die druckens nich so, wie es is. weil was falsch is. also kann man den auftrag auch vergammeln lassen. wenn man nich weiß, was man ändern soll, kann man nix ändern.
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