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Verfasst Do 09.04.2009 09:30 Titel
Guten Morgen,
ich verstehe leider Deine Frage nicht. In §7 steht überhaupt nichts zum Thema Verhältnis Umverpackung zum Primärbehälter. Da steht nur das die Verpackung keine größere Füllmenge vortäuschen darf, also ein 1l Behälter darf nicht so groß wie ein 1,5l Behälter sein (Mogelpackung). Kannst Du Deine Frage etwas genauer stellen?
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