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Autor |
Nachricht |
superboy29
Dabei seit: 21.12.2005
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Verfasst Mo 03.08.2009 15:08
Titel
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ist in biberach auch so. haessliche alte werbung runter gemacht neue stylische gedruckt, dann kommt einer vom amt und sag super das mal jemand die fenster von der werbung befreit hat, der besityer zeigt ihm den neuen entwurf da sagt der von der stadt, das von aussen nichts mehr angebracht werden darf. genehmigung dauert bis zu nem halben jahr. super alles wegschmeissen und spiegelverkehrt von innen kleben, da koennen sie noch nichts sagen.
vor 2 jahren in kempten, ein altes schild neu beschriftet sehr geil im italienischen modestil schokoladenbrauner grund mit goldener schrift, sehr harmonich alles, nach 3 wochen kam einer von der stadt und wollte die genehmigung von dem neuem schild sehen. war das alte schild nur neu beschriftet naja ende vom lied der laden hat dann ohne aussenwerbung zu gemacht genehmigt worden waere eine grundfarbe in der des hauses und eine sehr dezente schrift darauf. der nachmieter hat ein 0.7x0.3m schild. hat also mit werbung nichts zu tun.
armes deutschland
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Tonish
Threadersteller
Dabei seit: 30.11.2006
Ort: Wörth am Rhein
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Mo 03.08.2009 15:40
Titel UPDATE! |
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Es gibt ein "behördliches Update";
Nachdem ich nun wie der Buchbinder Wanninger von Apparat zu Apparat verbunden wurde, konnte mir KEINER eine verbindliche Auskunft geben. Der eine meinte zuerst, es wäre gar kein Problem, ein Schaufenster von außen zu beschriften, der andere meinte dann, er will sich nicht festlegen, wenn die Kollegin X gesagt hat, man müsste es genehmigen lassen. Wieder ein anderer meinte, es gibt in der Landesbauordnung etwas, in der Schaufenster unter die Genehmigungspflicht fallen - dieser konnte allerdings nicht konkretisieren, unter welchem Paragrafen ich diese Pflicht finde!
GANZ KLARE TENDENZ MEINERSEITS; ARSCH LECKEN!!!
Ich beschrifte weiter, ohne eine Behörde zu fragen...
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