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Thema: Prüfung ablegen nach 1. Lehrjahr vom 02.07.2007


Neues Thema eröffnen   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten. MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Prüfungen -> Prüfung ablegen nach 1. Lehrjahr
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d3k4n
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Verfasst Mo 02.07.2007 22:57
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Prüfung ablegen nach 1. Lehrjahr

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Hallo an alle kreativen,

ich habe gerade das erste lehrjahr zum mediengestalter für digital & printmedien abgeschlossen.
davor erworb ich mein fachabi in druck & medien.

nun steh ich vor folgener problematik:

seit 2 jahren bin ich zusammen mit meinem partner (kaufmann groß & einzelhandel) inhaber einer werbeagentur. bin jedoch noch bei einem anderen betrieb als azubi beschäftigt. dort werde ich aufgrund meiner selbstständigkeit permanent von den beiden geschäftsführern gemobbt und extrem ausgenutzt aus diesem grund sehe mich gezwungen zu kündigen. ich strebe nicht an irgendwann als angestellter mediengestalter zu arbeiten, jedoch sehe ich die sache skeptisch und würde sehr gerne eine prüfung ablegen, die ich locker bestehen würde da ich "unnormal großes wissen" im bereich druck & medien für einen azubi im 1. lehrjahr besitze das auf 6 Jahre Berufserfahrung (Jobs, Selbstständigkeit, Ausbildung) und schulische bildung zurückzuführen ist.

nun zu meiner frage:
ist es irgendwie möglich das ein eine prüfung zum mediengestalter ablege?
Falls jmd. da nur einen kleinen funken bescheid weiß würde ich ihn bitten zu antworten da ich so langsam sehr verzweifelt bin.

vielen dank schon einmal im vorraus
gruß dennis


Zuletzt bearbeitet von d3k4n am Mo 02.07.2007 23:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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teshi

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Verfasst Mo 02.07.2007 23:15
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6 jahre berufserfahrung? - wenn du die mit Arbeitszeugnissen usw beweisen kannst, is doch alles kein Problem ...
Warum machst du dann noch die Ausbildung?
mit den 6 Jahren kannst du dich bei der IHK als externer Prüfling anmelden - da brauchst du die Ausbildung nicht zu machen


ansonsten.. is dein partner über 24?
wenn ja, versuch das mit der IHK so zu regeln, dass du dich im Prinzip selber ausbildest ... dein Partner gibt dir nen Ausbildungsvertrag in eurer Firma ... so kannst du leicht die Ausbildungsstelle wechseln

mittlerweile sind mir 3 Fälle (in berlin) bekannt, wo das geklappt hat.. wie es andere IHKs regeln, kann ich dir leider nicht sagen

IdS
teshi
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twister

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Verfasst Mo 02.07.2007 23:21
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warum du dann noch ne ausbildung machst is mir ja auch schleiherhaft- auch wie du dass zeitlich regelst als geschäftsführer einer anderen werbeagentur stell ich mir schwierig vor-
ansonsten kann man wohl mit abi nach zwei jahren die prüfung machen- ob man dann auch noch vorziehen kann weiss ich nicht-aber is schon was zu lernen und da würde ich die zeit ja nutzen.
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M_a_x

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Verfasst Mo 02.07.2007 23:21
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Externenprüfung?
IHK nach Voraussetzungen fragen.
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d3k4n
Threadersteller

Dabei seit: 27.04.2005
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Verfasst Mo 02.07.2007 23:29
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vielen dank für eure antworten.
mein leben ist ein kampf zwischen bett und arbeit 4 std schlaf am tag. so langsam aber sicher macht das mein körper nicht mehr mit.

ich mache die ausbildung um die prüfung ablegen zu können und falls es irgendwann mal nicht mehr läuft nicht ohne ausbildung da zu stehen.

6 Jahre berufserfahrung:
davon 2 Jahre selbststädnig
1 Jahr ausbildung
3 Jahre 400 Euro basis jobs in agenturen....

mein partner ist leider erst 22 hat jedoch seine ausbildung abgeschlossen.

lernen müsste ich aufjedenfall, das steht fest. jedoch kann ich aufkeinenfall diese ausbildung weiter fortsetzen.
werde warscheinlich morgen schon die kündigung abgeben.

wenn das klappen würde wäre das der hit.
ich werde mal bei der ihk morgen anrufen.


Zuletzt bearbeitet von d3k4n am Mo 02.07.2007 23:34, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Benutzer 27313
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Verfasst Mo 02.07.2007 23:41
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Re: Prüfung ablegen nach 1. Lehrjahr

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d3k4n hat geschrieben:
Hallo an alle kreativen,

ich habe gerade das erste lehrjahr zum mediengestalter für digital & printmedien abgeschlossen.
davor erworb ich mein fachabi in druck & medien.


nun steh ich vor folgener problematik:

seit 2 jahren bin ich zusammen mit meinem partner (kaufmann groß & einzelhandel) inhaber einer werbeagentur. bin jedoch noch bei einem anderen betrieb als azubi beschäftigt. dort werde ich aufgrund meiner selbstständigkeit permanent von den beiden geschäftsführern gemobbt und extrem ausgenutzt aus diesem grund sehe mich gezwungen zu kündigen. ich strebe nicht an irgendwann als angestellter mediengestalter zu arbeiten, jedoch sehe ich die sache skeptisch und würde sehr gerne eine prüfung ablegen, die ich locker bestehen würde da ich "unnormal großes wissen" im bereich druck & medien für einen azubi im 1. lehrjahr besitze das auf 6 Jahre Berufserfahrung (Jobs, Selbstständigkeit, Ausbildung) und schulische bildung zurückzuführen ist.

nun zu meiner frage:
ist es irgendwie möglich das ein eine prüfung zum mediengestalter ablege?
Falls jmd. da nur einen kleinen funken bescheid weiß würde ich ihn bitten zu antworten da ich so langsam sehr verzweifelt bin.

vielen dank schon einmal im vorraus
gruß dennis

Es klingt ein wenig unglaubwürdig, wenn Du 20 Jahr bist und 6 Jahre Berufserfahrung haben willst. Wenn Du einen ernsthaften Rat haben möchtest, dann fasel nicht schon von Anfang an so einen Quatsch.

Schulische Bildung, Nebenjobs und Ausbildung zählt nicht zur Katgorie Berufserfahrung. (Das Zeitschriften-Austragen mit 14 Jahren zählt übrigens auch nicht zur Berufseinschlägigen Erfahrung). Es ist trotzdem gut, wenn Du viele Nebenjobs gemacht hast, so ist das nicht, aber einschlägige Berufserfahrung?

Freu Dich über Dein "unnormal großes Wissen" und versuch mit einer guten Note Deine Ausbildung abzuschließen. Deine Werbeagentur-Phantasien würde ich nocheinmal gründlich überdenken. Ich denke, dass Du mit 20 Jahren und ohne eine abgeschlossene Ausbildung doch auf sehr dünnem Eis stehst.

Übrigens ist es keinesfalls so, dass man als Auszubildener ohne weiteres Selbstständig sein darf. Du hast einen Ausbildungsvertrag unterschrieben, welcher auch beinhaltet, dass Du Deine Arbeitskraft dem Betrieb zur Verfügung stellst. Nebentätigkeiten, auch Selbstständige, darfst Du nur mit Genehmigung des Ausbildungsbetriebes ausüben.

Überlege Dir nochmal, ob es wirklich klug ist, die Ausbildung hinzuschmeißen, gerade weil Du noch so jung bist. Deine Selbstständigkeit ist ganz schnell vorbei und so ein Haftung mit Privatem Eigentum ist kein Spass. Hier und da mal bei einem Vertrag nicht richtig hingesehen, weil Du keine Erfahrung hast, über den Tisch gezogen, und Du stehst vor dem finanziellen Ruin.

Nochmal zur Externenprüfung: Gerade weil Du bisher in einem Ausbildungsverhältnis warst und weil Du keine Berufserfahrung hast, wirst Du nicht zugelassen werden. Mir sind auch keine Fälle bekannt, von Leuten, die sich offiziell selbst ausbilden durften. Das halte ich auch für höchst fraglich.

EDIT: Komisch, gerade stand noch 20 Jahre in Deinem Profil, Du alterst sehr schnell.


Zuletzt bearbeitet von am Mo 02.07.2007 23:42, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
d3k4n
Threadersteller

Dabei seit: 27.04.2005
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Alter: 39
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Verfasst Mo 02.07.2007 23:55
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unglaubwürdig jedoch wahr!
ich glaube nicht das ich mich zu meiner geschäftlichen lage rechtfertigen muss.
desweiteren ist das mit der selbstständigkeit vor meiner ausbildung mit meinem betrieb geklärt worden!!!!!
jedoch wächst mein betrieb enorm! und das sind keine werbeagentur phantasien.
mit der personlichen haftung lass das mal ganz meine sorge sein. ich frage hier nicht weil ich langeweile habe sondern weil ich ernsthafte antworten erwarte!


Zuletzt bearbeitet von d3k4n am Mo 02.07.2007 23:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 27313
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Verfasst Di 03.07.2007 00:08
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d3k4n hat geschrieben:
unglaubwürdig jedoch wahr!
ich glaube nicht das ich mich zu meiner geschäftlichen lage rechtfertigen muss.

Mir ist Deine "geschäftliche lage" wirklich egal. Überleg Dir halt was Du machst. Du wärst nicht der erste, der aufgrund mangelnder Erfahrung auf die Schnauze fliegt.

Zitat:
desweiteren ist das mit der selbstständigkeit vor meiner ausbildung mit meinem betrieb geklärt worden!!!!!

Wo liegt dann das Problem, wenn das mit Deinem Ausbildendem Betrieb geklärt worden ist?

Zitat:
jedoch wächst mein betrieb enorm! und das sind keine werbeagentur phantasien.

Das freut mich ganz besonders für Dich. Sorry, aber da draußen laufen so viele 20 Jährige Spinner rum, die alle für fast nichts Sachen zusammenfrickeln und auf einmal am eigenen Leibe feststellen, das Gemeinkostenzuschläge oder vernünftige Verträge doch keine schlechte Idee gewesen wären.

Zitat:
mit der personlichen haftung lass das mal ganz meine sorge sein. ich frage hier nicht weil ich langeweile habe sondern weil ich ernsthafte antworten erwarte!

O.k. Das war meine ernsthafte Antwort. Mach Deine Ausbildung zuende, leg Deine Selbstständigkeit auf Eis und verabschiede Dich von dem Gedanken zu einer Externen-Prüfung zugelassen zu werden, nur weil Du mal mit 16 nen paar Freisteller als Ferienjob gemacht hast.
 
 
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