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staupilot
Threadersteller
Dabei seit: 11.11.2009
Ort: Nackenheim
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Mi 09.11.2011 17:12
Titel Techniker Fortbildung - Steuererklärung |
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Hallo Forum,
ich weiß nicht genau, ob die Frage hier richtig ist, aber ist stelle sie einfach mal.
ich mache derzeit meine 3-jährige nebenberufliche Fortbildung zum Techniker für Druck und Medientechnik. Jetzt arbeiten wir in der Schule nur am Mac, ich wiederum daheim am PC. Also liegts ja nahe sich ein MacBook zu holen, was ich auch vorhabe.
Wisst Ihr in wie fern und ob ich das MacBook aufgrund der Fortbildung bei der Stuererklärung geltend machen kann?
Wie viel bekomm ich da zurück, hat jemand eine ungefähre Hausnummer?
Wäre super wenn mir da jemand helfen kann.
Viele Grüße
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Benutzer 116623
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 09.11.2011 23:17
Titel Re: Techniker Fortbildung - Steuererklärung |
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staupilot hat geschrieben: |
Wisst Ihr in wie fern und ob ich das MacBook aufgrund der Fortbildung bei der Stuererklärung geltend machen kann? |
Du müsstest dem Finanzamt schon nachweisen können, dass du die Schulung ohne Mac nicht machen kannst oder den Rechner sonstwie beruflich veranlasst benötigst. Und das FA wird dir niemals glauben, dass du den Mac ausschließlich beruflich verwendest, also kannst du die Privatnutzung gleich mal rausrechnen. Und dann musst du den Mac über die Nutzungsdauer abschreiben, 3 Jahre müssten reichen. Das heisst, du kannst pro Jahr nur 1/3 der Summe steuerlich geltend machen.
Zitat: | Wie viel bekomm ich da zurück, hat jemand eine ungefähre Hausnummer? |
Zurück? Du bezahlst nur weniger Steuern. Wie viel weniger kann dir kein Mensch so sagen, weil das davon abhängt, wie viel Steuern du überhaupt zahlst und was du sonst noch so steuermindernd geltend machen kannst.
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Bena Bes
Dabei seit: 17.03.2004
Ort: Stuggi
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Do 10.11.2011 12:17
Titel
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Ich hab von meiner Technikerschule ein Schreiben bekommen,
das bezeugt, dass man für die Weiterbildung einen Laptop braucht.
Darauf hin hab ich nen Laptop gekauft.
Das Schreiben und den Kaufbeleg hab ich zur Steuerklärung gelegt und die MwSt zurückbekommen.
Edit: Ich habe den Lappi auch 3 Jahre lang zu je 1/3 abgesetzt.
Zuletzt bearbeitet von Bena Bes am Do 10.11.2011 12:18, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 116623
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 10.11.2011 12:52
Titel
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Bena Bes hat geschrieben: |
Das Schreiben und den Kaufbeleg hab ich zur Steuerklärung gelegt und die MwSt zurückbekommen. |
Das setzt aber voraus, dass du selbstständig tätig und vorsteuerabzugsberechtigt bist. Privatleute bekommen die USt. nicht zurück, da zählt dann der Brutto-Anschaffungswert als Basis.
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