Autor |
Nachricht |
norritt
Threadersteller
Dabei seit: 19.02.2005
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Verfasst Mo 22.01.2007 18:29
Titel Steuererklärung: Software für Freiberufler |
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Hallo zusammen,
mein Steuerberater kostet leider derzeit mehr, als er beim Finanzamt herausholt (holen kann...). Daher überlege ich, welche Software für freiberufliche Designer (kein Gewerbe) am besten geeignet wäre? Designer, nicht Hobby-Buchhalter, muss also idiotensicher sein und all das notwendige erledigen
Ich bin mir nicht sicher, ob all die "normalen" wie Taxman von lexware auch die Besonderheiten von Freiberuflern berücksichtigen.
Was nutzt ihr? Besten Dank!
update
betriebssystem: windows xp
Zuletzt bearbeitet von norritt am Mo 22.01.2007 19:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Tofutante
Dabei seit: 20.04.2006
Ort: Ruhrpott
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 23.01.2007 19:26
Titel
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Also,
im Grunde reicht ne einfache Excel-Tabelle. Ich selbst hatte mir für den Mac "SteuerPilot" gekauft, bin aber immer noch nicht dazu gekommen, mich da reinzuarbeiten. Irgendwie sind meine Excel-Tabellen viel einfacher zu handhaben und ergeben für mich auch mehr Sinn. Nun, ja.
Viele Grüße
die Tante
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Presence
Dabei seit: 27.09.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Di 23.01.2007 20:10
Titel
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Ja, als freiberufler reicht eine einfache Tabelle mit einahmen/ausgaben
einahmen - ausgaben = gewinn bzw. verlust
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Codenamenina
Dabei seit: 12.11.2005
Ort: Osnabrück
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Di 23.01.2007 20:36
Titel
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Hi,
wenn Du unbedingt ein Programm haben willst dann schau Dich mal bei Lexware um.
Gruß Nina
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 24.01.2007 00:04
Titel Re: Steuererklärung: Software für Freiberufler |
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norritt hat geschrieben: |
Ich bin mir nicht sicher, ob all die "normalen" wie Taxman von lexware auch die Besonderheiten von Freiberuflern berücksichtigen. |
Dem Vernehmen nach klappt das mit Lexware ganz gut, habe aber keine eigenen Erfahrungen.
Wenn Deine Umsätze nicht so hoch sind, fährst Du u.U. mit der pauschalierten Berechnung am besten, ganz ohne Programme etc. Die FA wissen das in der Regel nicht, aber:
„Von Einnahmen, die durch journalistische, schriftstellerische, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeiten erzielt wurden, dürfen Freiberufler pauschal Betriebsausgaben in Höhe von 30 Prozent der Betriebseinnahmen absetzen. Allerdings darf der pauschalierte Betrag nicht mehr als 2.455 Euro pro Kalenderjahr betragen.“
Quelle: Bundesfinanzministerium IV B4 - S2246.
c_writer
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