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Thema: [Eure Meinung] Rügenswerte Gruppenmitgliedschaft - SchülerVZ vom 28.03.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Off Topic - Diskussionsrunde -> [Eure Meinung] Rügenswerte Gruppenmitgliedschaft - SchülerVZ
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radschlaeger
Moderator
Threadersteller

Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 28.03.2009 23:59
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[Eure Meinung] Rügenswerte Gruppenmitgliedschaft - SchülerVZ

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Moin zusammen,
heute bekam ich postalisch eine Rüge vom Schulleiter des Gymnasiums meiner Tochter zugestellt.
Ihr wird vorgeworfen, dass sie Mitglied einer SchuelerVZ-Gruppe "Eye of the Tiger - Frau Mustermann (hier steht der Name einer Lehrerin)" war. Diese Gruppe wurde von einem Klassenkameraden meiner Tochter (Jahrgangsstufe *hehe* eröffnet.
Angeblich wurde diese Gruppe von der Polizei als Hassgruppe eingestuft. Da die Lehrerin den Gruppengründer bereits vor zwei Wochen erfolgreich bat, die Gruppe zu löschen, ist es uns nicht möglich, Einblick in die Gruppeninhalt zu nehmen. Meine Tochter schwört Stein und Bein, dass zu dem Zeitpunkt, an dem Sie Mitglied der Gruppe wurde und das letzte Mal einen Blick in die Gruppe warf, keinerlei Hassinhalte vorhanden waren - es wurde lediglich ironisch darauf Bezug genommen, dass die Sinne der Lehrerin nicht mehr die besten seien. Sie selber hat keine Beiträge in diese Gruppe geschrieben.
Ich bin ehrlich gesagt der Meinung, dass man seitens der Schulleiter weit übers Ziel hinaus geschossen ist und hysterisch versucht, Exempel an 13-14jährigen zu statuieren. Insbesondere die Tatsache, dass man meine Tochter augenscheinlich als ganz normales Gruppenmitglied in Sippenhaft nehmen möchte, stößt mir bitter auf. Denn ganz sicher ist sie in ihrer Altersgruppe eine der am besten aufgeklärten Mädchen, was den Umgang mit dem Internet angeht. Auch bin ich mir sicher, dass Gruppenmitgliedschaften bei SchuelerVZ und StudiVZ in vielen Fällen lediglich über den Gruppennamen Aussagen treffen. Und da ist "Eye of the Tiger - Frau Mustermann" doch eher unverdächtig, oder?
Sollte es sich um eine "Wehret den Anfängen"-Aktion handeln, dann wäre das imho genauso fehl am Platz wie die fehlende Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten im Vorfeld...

Gebt mir Feedback...

Ich bin gerade irgendwie ratlos und könnte * Ich muß mich mal kurz übergeben... *

Radi


Zuletzt bearbeitet von radschlaeger am Mi 15.04.2009 23:12, insgesamt 5-mal bearbeitet
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EHST
Gesperrt

Dabei seit: 08.08.2006
Ort: Orbg.-Sachsenhausen
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst So 29.03.2009 00:07
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Es ist leider nichts Neues, das Scherze und "Aktionen" Minderjähriger/Pubertierender heute allgemein als kriminelle Handlung eingestuft werden. Eine traurige und gefährliche Entwicklung.
Dass sich die Polizei bzgl. irgendwelcher "VZ"-Gruppen einschaltet ist wohl als blinder Aktionismus (bzgl. Amokläufe) zu verstehen. Natürlich ist man im Internet nicht anonym und kann machen, was man will, aber wenn Achtklässler eine verarschende Gruppe zu Ehren ihrer nicht mehr ganz fitten Lehrerin gründen, dann ist das kein Fall für eine Instanz, die den gesellschaftlichen Frieden, Freiheit und Eigentum zu schützen hat Jo!
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Tofutante

Dabei seit: 20.04.2006
Ort: Ruhrpott
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 29.03.2009 00:10
Titel

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*Huch*

Ist das nicht eigentlich sowieso Privatsache, was Deine Tochter in ihrer Freizeit macht? Solange sie nicht auf dem Schulhof Flugblätter gegen diese Lehrerin verteilt, darf ihr doch im Grunde eine Schulleitung keine Rüge erteilen... Gut, wenn sie sich im Internet aktiv an irgendwelchen Hass-Kampagnen gegen die Schule/Lehrerin beteiligt hätte, könnte ich es auch noch nachvollziehen. Aber so? * Keine Ahnung... * Erscheint mir auch etwas übertrieben, die Reaktion...
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lexk

Dabei seit: 11.11.2007
Ort: Fürth
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 29.03.2009 00:40
Titel

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einerseits gibt es irgendwelche rechten / verfassungsfeindlichen / pornografischen / erniedrigenden inhalte andererseits bekommt man so etwas mit. * Nee, nee, nee *

ich bin absolut der meinung, dass der schulleiter da zu weit gegangen ist und es ihn ja wohl nichts anzugehen hat. er kann ja auch niemanden nachsitzen lassen, weil er der klassenkameradin am spielplatz die schaufel geklaut hat. *balla balla*

wie du schon sagst: fehlend ist da der kontakt zu den eltern.
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Inselmensch

Dabei seit: 03.09.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst So 29.03.2009 01:07
Titel

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in erster linie würde ich natürlich direkt sagen: "hat ihn nix anzugehen" aber da mittlerweile auch tierisches mobbing auf studivz und co betrieben wird (gerade weil die klassenkameraden denken sie seien anonym im internet) und man somit direkt damit seine zustimmung gibt ein teil der gruppe zu sein stillschweigend halte ich es für korrekt das man dich drauf hinweisen würde.. rügen wäre falsch.. hinweisen ja.

was ich generell bei dem thema machen würde: ich würde dem schulleiter die fehlende kommunikation vorwerfen und ihm sagen dass eine simple benachrichtigung zu diesem thema schon gereicht hätte statt ein - wie du schon sagtest - exempel an einem kind statuieren zu wollen.
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 29.03.2009 01:49
Titel

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Mal für mich als nicht Vater – wie schwer wiegt eine Rüge? Kommt das aufs Zeugnis? Schulakte? Bei wiederholtem Male Rauswurf? Oder ist das nur was rein symbolisches ohne jegliche Konsequenz?

Sollte das letzte nicht der Fall sein und sollte es so sein das du nicht mit den anderen Fällen leben kannst schalte einen Anwalt ein oder erwähne ihn in einem sehr direkten Schreiben an den Schulleiter. Denn erst mal steht dieser ja in der Beweispflicht und wenn es die Gruppe nicht mehr gibt bzw nur über richterliche Anordnung aus irgendwelchen Logs/Backups gefischt werden kann wird ers nicht einfach haben. Eine reine Gruppenmitgliedschaft (und wir reden hier von einer Mitgliedschaft die man durch einen Klick erlangt ) ist m.E. kein Anlass für seine Reaktion.
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radschlaeger
Moderator
Threadersteller

Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 29.03.2009 01:57
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ok Lächel
soweit danke schon einmal für eure meinungen - lasst weitere folgen.

zur rüge kann man sagen, dass sie mit den worten verbunden ist: bei wiederholten verstößen droht unterrichtsausschluss oder schulverweis Au weia! und sie muss so weit ich weiss, von einer konferenz der schule beschlossen worden sein.
insofern möchte ich sie ungern "hinnehmen", finde es aber auch ätzend, dass bei protesten durch die elternschaft, eine verschlechterung des verhältnisses zwischen den kleinen delinquenten und dem kollegium droht.

wie gesagt - abstrus.
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CyberPunk

Dabei seit: 07.09.2008
Ort: Bochum
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 29.03.2009 04:48
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setz dich zur wehr, erstmal wegen jeder verfehlung eines lehrers (wenns der schulleiter is um so besser) eine dienstaufsichtsberschwerde. das was der lehrer mit dir da macht kannst du auch mit ihm (der schule machen) und eine dienstaufsichtsbeschwerde hat jede menge stress für den betroffenen lehrer zur folge (meine eltern sind lehrer ich weiß wovon ich da rede).

in der zwischenzeit würde ich mich auch mal nach einer anderen schule umsehen.

// btw. welche schule is das denn? nicht das andere eltern die hier im forum unterwegts sind ihre kinder dort hinschicken.


Zuletzt bearbeitet von CyberPunk am So 29.03.2009 04:50, insgesamt 2-mal bearbeitet
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