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Thema: Entwurf für Kunden wie aber schützen vom 28.05.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Off Topic - Diskussionsrunde -> Entwurf für Kunden wie aber schützen
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Basti
Threadersteller

Dabei seit: 20.01.2006
Ort: Mainz
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 28.05.2008 10:48
Titel

Entwurf für Kunden wie aber schützen

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Hallo Leuts,

also ich soll für einen Kunden für einen Entwurf für ein Katalog machen, da wohl auch andere Leute mir im Rennen sind.
Jetzt habe ich aber nun die bedenken das die zwar meinen Entwurf gut finden dann aber sagen nein Sie wollen wir nicht, "bauen" dann aber hinter meinen Rücken das Design nach und lassen es Produzieren.

Wie kann ich mich jetzt von vornherein schützen?

Klar schreibe ich ein Vertrag wo drin steht das ich ein Entwurf mache, der aber bei nicht Nominierung nicht weiterverwendet werden darf, da die Rechte meine bleiben.
Doch ist die Firma nicht so groß das die Kataloge Deutschlandweit verteilt werden und ich somit nicht mitbekommen könnte welches Design die nun wirklich genommen haben.

Hoffe Ihr versteht wo hin ich hinaus möchte und könnt mir helfen.

Danke schon mal.

Gruß,
Basti


Zuletzt bearbeitet von Basti am Mi 28.05.2008 10:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Njelo

Dabei seit: 18.07.2003
Ort: Leonberg
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 28.05.2008 11:11
Titel

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Vorschläge:
- Notariell abzeichnen lassen
- per Einschreiben an sich selbst schicken
- hier einreichen Ideentresor

Bist aber unter Umständen nicht wirklich abgesichert, wenn deine "Vorlage" modifiziert angewendet wird...
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Basti
Threadersteller

Dabei seit: 20.01.2006
Ort: Mainz
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 28.05.2008 11:15
Titel

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Wie darf ich das jetzt denn verstehen?

per Einschreiben an sich selbst schicken
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emil2.0
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 28.05.2008 11:17
Titel

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dann hast du einen geschlossenen Umschlag mit datiertem Poststempel und bist nachweislich der Urheber.

Zuletzt bearbeitet von am Mi 28.05.2008 11:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 28.05.2008 11:19
Titel

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Das ist so ne Methode mit der man später nachweisen kann das zu einem Zeitpunkt X dieses Dokument schon existierte. Vor Gericht wird das allerdings sehr unterschiedlich bewertet wesshalb der Notar zu bevorzugen ist. Allerdings ist das unverhältnissmässig teuer, vor allem wenn das is Sachen Werkschutz geht.

Einen 100%tigen Schutz gibts in der Phase eh nicht.
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Basti
Threadersteller

Dabei seit: 20.01.2006
Ort: Mainz
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 28.05.2008 11:25
Titel

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Ahso alles klar, jetzt hab ich es begriffen.

Danke.
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percy

Dabei seit: 13.07.2005
Ort: Paderborn
Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 28.05.2008 13:32
Titel

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emil2.0 hat geschrieben:
dann hast du einen geschlossenen Umschlag mit datiertem Poststempel und bist nachweislich der Urheber.


Funktioniert übrigends auch bei Tonträgern etc. wenn wir was veröffentlichen z.B. nen Demo oder nen Track so ins netz stellen der nicht eingetragen ist wird vorher einmal gebrannt mit ner .txt dabei, wo die informationen drinstehen. Komponist etc.
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 28.05.2008 13:34
Titel

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Das Geruecht mit dem Einschreiben an sich selbst haelt sich immer noch?

http://www.plagiarismus.de/?page_id=8 (Punkt 3) - und viele weitere Quellen, Rechtssprechungen usw. sehen das anders.
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