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Thema: kann man auch Arbeitszeugnis über ein praktikum austellen? vom 19.07.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> kann man auch Arbeitszeugnis über ein praktikum austellen?
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Autor Nachricht
Gina-X

Dabei seit: 27.06.2003
Ort: Halle (Saale)
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 19.07.2004 15:37
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ja das ist schon klar das das Praktikum erwähnt werden muß...


Aber ich denke das trotzdem nuz Zeugnis drüber steht...!

Das das ein Zeugnis von nem Praktikum ist wird dann wohl im Einführungstext stehen.
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CorinnaS

Dabei seit: 16.01.2004
Ort: Dorsten
Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 19.07.2004 15:40
Titel

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ich hab ein jahrespraktikum gemacht, bei mir hieß das damals beurteilung.
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Katja2k4

Dabei seit: 13.05.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 19.07.2004 17:07
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Hab ein 2- und ein 3-monatiges Praktikum gemacht und jeweils eine "Praktikumsbescheinigung" bekommen.
Da sind dann die Tätigkeiten aufgelistet und dann halt noch die Beurteilungen.
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Ben

Dabei seit: 20.07.2004
Ort: Balin
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 21.07.2004 08:45
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Ich kenn das so: Arbeitszeugnis zum Praktikum vom... bis...bei..
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet dir ein Zeugnis auszustellen, aber mir ist noch nie eins verweigert worden.
Man muss halt nur fragen.
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shakadi
Griller Killer

Dabei seit: 21.12.2003
Ort: SHA
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 21.07.2004 08:58
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Ich hab damals einen Wisch bekommen, auf dem geschrieben stand (Wort wörtlich):

Zeugnis hat geschrieben:
Arbeitszeugnis über die Zeit als Praktikant

Adresse....


Herr..... absolvierte in der Zeit vom .... bis .... in unserem Hause ein 6 monatiges Praktikum...



Ich denke es kommt echt auf die Zeit an in der derjenige da gearbeitet hat. Und es ist ja irgendwie schon ein Arbeitsverhältnis.
Ich hab jedenfalls Kohle gesehen Grins






// 500 Jihaa


Zuletzt bearbeitet von shakadi am Mi 21.07.2004 08:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
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pinky202

Dabei seit: 29.03.2004
Ort: na wo is se denn?
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 21.07.2004 08:59
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also bei einem 6-monatigem praktikum wird ja wohl eine praktikumsbeurteilung drin sein.
nach 6 monaten muss dein chef, arbeitgeber etc. dich beurteilen können und
einschätzen wie deine arbeit war die du da geleistet hast.

lg pinky Lächel
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