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Thema: AGB der Deutschen Druckindustrie vom 13.09.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> AGB der Deutschen Druckindustrie
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hessischgrafisch
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Verfasst Di 13.09.2011 10:56
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AGB der Deutschen Druckindustrie

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Hallo Freunde/innen,
wir sind in Gründung einer Produktionsagentur für Printmedien. Wir erbringen eigene Leistungen und kaufen auch Fremdleistungen (z.B. den Druck und die Weiterverarbeitung) und bieten dann unseren Kunden dies als Gesamtpaket an.

Nun meine Fragen:
1) Müssen wir auf Allgemeine Geschäftsbedingungen verweisen?
2) Genügen in unserem Falle die allgemein gültigen Geschäftsbedingungen der Deutschen Druckindustrie?
3) Wo muss dann der Hinweis dieser Geschäftsbedingungen vermerkt sein?

Falls jemand mir konkrete Infos geben kann (bitte keine Vermutungen oder Einschätzungen), würde ich mich sehr freuen.
Einen schönen Tag aus Frankfurt
wünscht der
hessischgrafisch
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Benutzer 62312
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Verfasst Di 13.09.2011 13:42
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1) das erlkärt der gesunde menschenverstand. natürlich verweist du auf deine agb.

2) da wir alle wissen was ihr macht... Meine Güte! das könnt nur ihr entscheiden, da ihr auch euer leistungsspektrum kennt.
vorlagen gibt es ausreichend, denke ich. nötigenfalls etwas geld in die hand nehmen und euch eigene agb per rechtsbeistand anfertigen lassen.

3) auf euren angeboten...


ein angebot will auch richtig geschrieben sein, da solltest du (achtung vermutung) vlt auch mach recherchieren. ich stelle immer wieder fest, das viel neue selbständige an solchen dingen scheitern.
 
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hessischgrafisch
Threadersteller

Dabei seit: 26.08.2011
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Verfasst Di 13.09.2011 13:52
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Nefliete hat geschrieben:
1) das erlkärt der gesunde menschenverstand. natürlich verweist du auf deine agb.

2) da wir alle wissen was ihr macht... :roll: das könnt nur ihr entscheiden, da ihr auch euer leistungsspektrum kennt.
vorlagen gibt es ausreichend, denke ich. nötigenfalls etwas geld in die hand nehmen und euch eigene agb per rechtsbeistand anfertigen lassen.

3) auf euren angeboten...


ein angebot will auch richtig geschrieben sein, da solltest du (achtung vermutung) vlt auch mach recherchieren. ich stelle immer wieder fest, das viel neue selbständige an solchen dingen scheitern.


Danke für Deine Antwort -die leider keine ist.

Ich wollte nichts über gesunden Menschenverstand wissen, sondern wie es das Gesetz in diesen Dingen vorschreibt.

Manche Antworten sind einfach ärgerlich.
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Benutzer 62312
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Verfasst Di 13.09.2011 13:58
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schade das du nicht lesen kannst. aber noch mal.

du verweist auf deine agb in dem angebot was du deinem kunden schickst.
ob deine agb ausreichen kann dir niemand sagen, der deine leistung nicht kennt.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305.html

2sek in google als quelle für dich.


Zuletzt bearbeitet von am Di 13.09.2011 14:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
hessischgrafisch
Threadersteller

Dabei seit: 26.08.2011
Ort: Frankfurt a.M.
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 13.09.2011 14:23
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Nefliete hat geschrieben:
schade das du nicht lesen kannst. aber noch mal.

du verweist auf deine agb in dem angebot was du deinem kunden schickst.
ob deine agb ausreichen kann dir niemand sagen, der deine leistung nicht kennt.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305.html

2sek in google als quelle für dich.


Danke.
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Di 13.09.2011 14:36
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aber bitte. Lächel
 
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 13.09.2011 14:58
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theoretisch brauchst du gar keine AGB weil im BGB und HGB eigentlich alles hinreichend definiert ist. Die AGB verschaffen Dir aber manchmal einen kleinen Vorteil gegenüber der normalen gesetzlichen Regelung. Wenn Du AGB verwendest, sollten die aber tunlichst von einem Anwalt erstellt oder zumindest geprüft worden sein. Denn wenn da dann irgendwelche Dinge drin stehen, die nicht drin stehen dürften (weil sie z.B. andere Branchen betreffen oder so) ist das für Mitbewerber ein gefundenes Fressen, Euch abzumahnen.
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hessischgrafisch
Threadersteller

Dabei seit: 26.08.2011
Ort: Frankfurt a.M.
Alter: 71
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 13.09.2011 15:04
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
theoretisch brauchst du gar keine AGB weil im BGB und HGB eigentlich alles hinreichend definiert ist. Die AGB verschaffen Dir aber manchmal einen kleinen Vorteil gegenüber der normalen gesetzlichen Regelung. Wenn Du AGB verwendest, sollten die aber tunlichst von einem Anwalt erstellt oder zumindest geprüft worden sein. Denn wenn da dann irgendwelche Dinge drin stehen, die nicht drin stehen dürften (weil sie z.B. andere Branchen betreffen oder so) ist das für Mitbewerber ein gefundenes Fressen, Euch abzumahnen.


Danke. Genau das hatte ich auch vermutet. Wir werden unser AGB von einem Juristen anpassen lassen. Zumal wir in der Grauzone bzw. faktisch eigentlich auch Gewerbe treiben (zumindest verkaufen wir neben unserer eigenen Dienstleistung im PrPress-Bereich auch "zugekaufte" Leistung wie Druck und Weiterverarbeitung).
Alles nochmal vielen Dank und einen schönen Tag.
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