headbannger83
Threadersteller
Dabei seit: 28.02.2006
Ort: Berlin
Alter: 41
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Verfasst Di 18.11.2008 03:11
Titel Zulässigkeit von E-Mail Werbung (Opt-Out) Verfahren |
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Hallo ich hab da mal ne Frage.
Bis zum Juli 2008 gab es ja die Möglichkeit des Opt-Out Verfahren aber das Landesgericht Berlin hat beschlossen, dass auch dieses teilunwirksam ist und somit verboten da es als Spam abgetan wird.
Meine Frage genau ist.
Ich hab mich jetzt mit meiner Werbeagntur selbständig gemacht und möchte gern Firmen über mein Leistungsumfang und Service per E-Mail informieren.
Da ich diesen ja nicht einfach eine E-Mail zusenden kann mit dem von mir beschriebenen Umfang, (dies wäre ja wieder Spam) würde ich gern folgendermaßen vorgehen.
Ich schreibe den Chef der Firma persönlich an, was dann ungefähr so ausschauen würde.
Sehr geehrter Herr Schröder,
unsere Firma blablabla würde Ihnen gern eine Info E-Mail über unser Leistungs- und Serviceangebot zusenden.
Wenn Sie damit einverstanden sind würden wir uns freuen wenn Sie uns eine bestätigungsMail zusenden würden.
Diese Nachricht soll nur ein Bsp sein, die wäre dann auch förmlicher und informativer, hab mir da noch nicht so den Kopf gemacht!
Aber würde eine Nachricht in der Art auch als Spam gedeutet werden, obwohl es für mich eher eine persönliche Anfrage ist???
Ich hoffe jemand kennt sich ein bissel mit der Rechtsprechung aus und kann mir da weiterhelfen, ich hab auch nichts über einen anderen Vorschlag!!!
Ich bedanke mich schonmal im voraus für eure Aufmerksamkeit und den ein oder anderen für seine Hilfe!!!
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