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Thema: Youtube-Contents einbinden vom 18.03.2007


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Sidschei
Threadersteller

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 19.03.2007 02:27
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c_writer hat geschrieben:
IMO: Beide. Aber IANAL.
Wenn Du Content auf Deiner Site bereit stellst, bist Du für den Content verantwortlich - der nachträgliche Hinweis, dass Du ja illegalen Content aus zweiter Hand bereit gestellt hast, dürfte da nicht helfen.


Der Unterschied ist, dass ich nicht darauf hinweise, ILLEGALEN Inhalt aus 2. Hand bereitzustellen, sondern dass ich davon ausgehe, dass es sich um LEGALEN Content handelt, da der Uploader bei Youtube ja lt. deren Nutzungsbedingungen nur Content hochladen darf, für den er die Rechte besitzt. Als passiver Youtube-Nutzer muß ich also doch erstmal davon ausgehen, dass alle dort zur Verfügung gestellten Inhalte legal sind...



c_writer hat geschrieben:
1. Das ist ein Grundsatz des _Strafrechts_, Urheberrecht ist _Zivil_recht. Nicht durcheinanderbringen.

Zugegebenermaßen ist mir gerade nicht präsent, ob das auch im Zivilrecht Anwendung findet. Definitif falsch ist aber auch die Aussage, dass es sich nur um einen Strafrechtsgrundsatz handelt. Angewendet wird er nämlich auch im OWiG, was nun wiederum nicht in den Strafrechtlichen Normenkreis fällt...

c_writer hat geschrieben:
Für einen Mord, um bei Deinem Beispiel zu bleiben, können ggf. natürlich auch mehrere Täter verurteilt werden.


Sicher? Und da Du ja offensichtlich auch vom Fach bist werfe ich hier einfach mal aus der juristischen Grundausbildung ein -> "Bratpfannenfall" *zwinker*

c_writer hat geschrieben:
3. Leichen kann man gar nicht ermorden, die sind schon tot. Lächel


Da geb' ich Dir unumwunden recht! *ha ha* *ha ha* *ha ha*
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tacker

Dabei seit: 22.03.2002
Ort: Trondheim, Norwegen
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 19.03.2007 10:00
Titel

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Es ist immer auslegungssache des Gerichtes. Von daher musst du es selbst wissen, ob
Du es risikierst. Sobald die Seite, auf der Du das Video verwendest einen kommerziellen
Hintergrund hat, kann ich nur dringend raten, einen Anwalt auf zu suchen - und selbst der
schützt dich nicht hundertprozentig. Als prvater Betreiber einer Website musst Du aber auch
mit Abmahnungen rechnen - selbst wenn diese jeder Grundlge entbehren, hast Du ärger am
Hals.

Also, zur Zeit gibt es dazu noch kein Gerichtsurteil (übrigens auch Gerichtsurteile sind nicht
in Stein gemeßelt und werden gerne an anderen Gerichten vollkommen anders gesehen) zu
genau dieser Sachlage. Wenn es so ist, dass der Besitzer der Urheberrechte mit der
Darstellung und Verwendung seines Materials auf exakt der angsprochenen Seite (Youtube
und co.) einverstanden ist, kannst Du es auch auf deiner Seite verwenden - sofern die
Verwendung auch mit den NUtzungsbedingungen des Anbieters zusammen passt.

Bei einem Musikvideo würde ich mal grundsätzlich nicht davon ausgehen.


Zuletzt bearbeitet von tacker am Mo 19.03.2007 10:01, insgesamt 1-mal bearbeitet
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top
Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 19.03.2007 12:03
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Ich gehe mal davon aus, dass du auch für derartig eingebundene Inhalte haftbar gemacht werden kannst. Wahrscheinlich hast du auch die Möglichkeit den Uploader auf Schadenersatz zu verklagen, der versichert hat er hätte alle Rechte an der Datei. Als Privatperson sehe ich da deine Chancen aber eher gering. (Vielleicht sitzt der Uploader in Timbuktu?)

Um mal ein etwas weniger tödliches Beispiel zu bringen. Wenn du unterwegs mit einer frisierten Mofa erwischt wurdest, interessiert es den Ordnungshüter auch nicht, dass der Verkäufer dir versichert hat dass alles in Ordnung ist oder dass dieser doch schon für die gleichen Mängel an deiner Maschine blechen durfte.
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Sidschei
Threadersteller

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 19.03.2007 12:32
Titel

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top hat geschrieben:
Wenn du unterwegs mit einer frisierten Mofa erwischt wurdest, interessiert es den Ordnungshüter auch nicht, dass der Verkäufer dir versichert hat dass alles in Ordnung ist.


Ohh Ohh....

Das interessiert das Auge des Gesetzes aber mit Sicherheit, wenn die mir vom Händler als "unfrisierte" Maschine verkaufte tatsächlich aber doch eine "frisierte" war! Natürlich könnte mir in dem beispiel das Moped stillgelegt werden, aber haftbar wäre ich wohl nicht, sondern allenfalls der Händler.


Zuletzt bearbeitet von Sidschei am Mo 19.03.2007 12:34, insgesamt 1-mal bearbeitet
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 19.03.2007 13:55
Titel

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Sidschei hat geschrieben:
c_writer hat geschrieben:
IMO: Beide. Aber IANAL.
Wenn Du Content auf Deiner Site bereit stellst, bist Du für den Content verantwortlich - der nachträgliche Hinweis, dass Du ja illegalen Content aus zweiter Hand bereit gestellt hast, dürfte da nicht helfen.


Der Unterschied ist, dass ich nicht darauf hinweise, ILLEGALEN Inhalt aus 2. Hand bereitzustellen,


Mein Fehler, unklar formuliert - ich ging schon vom Fall des Falles aus und da dürfte der nachträgliche Hinweis darauf, dass der illegale Inhalt ja von anderen stammt, nicht helfen.

Zitat:
sondern dass ich davon ausgehe, dass es sich um LEGALEN Content handelt, da der Uploader bei Youtube ja lt. deren Nutzungsbedingungen nur Content hochladen darf, für den er die Rechte besitzt. Als passiver Youtube-Nutzer muß ich also doch erstmal davon ausgehen, dass alle dort zur Verfügung gestellten Inhalte legal sind...


Als Kläger würde ich a) argumentieren, dass Du 'vom Fach' bist und b) die unsichere Rechtslage nach den zahlreichen Medienberichten über 'freiwillige' Entfernungen von Youtubeinhalten seitens Youtube und den Klagen gegen Youtube bekannt war. Zumal bei vielen Youtube-Clips offenkundig ist, dass es sich um urheberrechtlich geschütztes Material handelt.

Zitat:
Zugegebenermaßen ist mir gerade nicht präsent, ob das auch im Zivilrecht Anwendung findet. Definitif falsch ist aber auch die Aussage, dass es sich nur um einen Strafrechtsgrundsatz handelt. Angewendet wird er nämlich auch im OWiG, was nun wiederum nicht in den Strafrechtlichen Normenkreis fällt...


Aber das OWiG ist weitgehend dem Strafverfahren nachgestaltet und in den Vorschriften des OWiG wird auf die der StPO verwiesen. Lächel

Zitat:
Sicher?


Klar. Zum Beispiel bei allen gemeinschaftlich begangenen Tötungsdelikten. Selbst dann, wenn nicht mehr so genau zu klären ist, wer den tödlichen Schuss eigentlich abgegeben oder den tödlichen Schlag ausgeführt hat ...

Zitat:
Und da Du ja offensichtlich auch vom Fach bist werfe ich hier einfach mal aus der juristischen Grundausbildung ein -> "Bratpfannenfall" *zwinker*


Mutter und Tochter wurden IIRC verurteilt - die erste wg. vollendeter und die Tochter wg. versuchter Tötung; kein Problem, weil zwei getrennte Tathandlungen vorlagen.

Zitat:

Das interessiert das Auge des Gesetzes aber mit Sicherheit, wenn die mir vom Händler als "unfrisierte" Maschine verkaufte tatsächlich aber doch eine "frisierte" war! Natürlich könnte mir in dem beispiel das Moped stillgelegt werden, aber haftbar wäre ich wohl nicht, sondern allenfalls der Händler.


Du bist als Halter eines Fahrzeuges für den ordnungsmemäßen und verkehrssicheren Zustand Deines Fahrzeuges verantwortlich. Ergo: Ihr seid beide dran.

c_writer
 
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Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
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Alter: 52
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Verfasst Mo 19.03.2007 15:36
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Sidschei hat geschrieben:
top hat geschrieben:
Wenn du unterwegs mit einer frisierten Mofa erwischt wurdest, interessiert es den Ordnungshüter auch nicht, dass der Verkäufer dir versichert hat dass alles in Ordnung ist.


Ohh Ohh....

Das interessiert das Auge des Gesetzes aber mit Sicherheit, wenn die mir vom Händler als "unfrisierte" Maschine verkaufte tatsächlich aber doch eine "frisierte" war! Natürlich könnte mir in dem beispiel das Moped stillgelegt werden, aber haftbar wäre ich wohl nicht, sondern allenfalls der Händler.


Sorry, da habe ich mich wohl etwas undeutlich ausgedrückt. Mit "Verkäufer" meinte ich eher den letzten Besitzer der das Teil privat verkauft hat. (Das auch der Probleme bekommen wird der die unerlaubten Änderungen vorgenommen hat will ich auch nicht bestreiten.)

Youtube ist ja auch kein Anbieter von teuren Stock-Filmen und das die angebotenen Videos oftmals liezenstechnisch fragwürdig sind sollte jedem eigentlich klar sein.
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SURE612

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Verfasst Mo 19.03.2007 16:10
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wie ist das eigentlich in foren...

wenn ich die Möglichkeit anbiete Youtube Videos direkt einzubinden,
soll ich dann GEMA zahlen?
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Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 19.03.2007 16:56
Titel

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Zurzeit würde ich mich nicht mal trauen die auf meiner Seite zu verlinken.


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