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Thema: Youtube-Contents einbinden vom 18.03.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Youtube-Contents einbinden
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Sidschei
Threadersteller

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 18.03.2007 18:19
Titel

Youtube-Contents einbinden

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Wie sieht's eigentlich aus mit dem Einbinden von Youtube-Inhalten auf der eigenen Website? Youtube bietet dafür ja standardmäßig den Embeded Codesnippet an.

Aber was ist mit den Nutzungsrechten? Die sind ja teilweise doch wohl eher zweifelhaft.

Nehmen wir mal an, ich würde ein Musikvideo auf meiner Seite "embeden". Könnte ich dafür vom Nutzungsrechteinhaber belangt werden? Falls ja: Könnten solche Ansprüche via Youtube an den Uploader weitergereicht werden? * Keine Ahnung... *


Zuletzt bearbeitet von Sidschei am So 18.03.2007 18:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
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l'Audiophile

Dabei seit: 16.09.2004
Ort: Berlin
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 18.03.2007 18:21
Titel

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schon gelesen?
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Sidschei
Threadersteller

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 18.03.2007 20:08
Titel

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pejot hat geschrieben:
schon gelesen?


Ja, aber wenn ich das mit meinen bescheidenen Englischkenntnissen richtig verstehe, dann geht es dabei darum, was ich bei youtube hochladen darf und was nicht.

Das ist aber nicht meine Frage...

Mir geht es darum, wer haftbar ist, wenn ich Youtube-Contents auf meiner Seite einbinde. Also geht's mir nicht um den Upload, sondern die Nutzung der hochgeladenen Daten.

Die Sache ist doch die:

1. Person X lädt ein Video (z.B. von Grönemeyer) für das er vermutlich weder Urheber noch Nutzungsrechte besitzt bei Youtube hoch. Mit dem hochladen erklärt er aber auch (fälschlicherweise!!!), dass er eben diese Rechte besitzt.

2. Ich binde nun das Video auf meiner Seite ein. Selbstverständlich (großes Indianerehrenwort!!!) gehe ich davon aus, dass die Person X das Video in Übereinstimmung mit den Youtube Nutzungsrichtlinien hochgeladen hat. Als - hoffentlich -nicht ganz unintelligenter Mensch kann ich mir aber natürlich denken, dass die Sache stinkt...

Kann man mich jetzt juristisch belangen? Oder kann ich mich mit dem guten Glauben entschuldigen, dass Person X ja mit dem Upload bei Youtube versichert hat, dass er der Rechteinhaber sei?


Zuletzt bearbeitet von Sidschei am So 18.03.2007 20:09, insgesamt 2-mal bearbeitet
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tacker

Dabei seit: 22.03.2002
Ort: Trondheim, Norwegen
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 18.03.2007 22:10
Titel

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Sidschei hat geschrieben:
Kann man mich jetzt juristisch belangen?

Ja. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
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Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 18.03.2007 22:31
Titel

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tacker hat geschrieben:
Sidschei hat geschrieben:
Kann man mich jetzt juristisch belangen?

Ja. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Quelle?
Der Satz "Ja. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." trifft nämlich nicht grundsätzlich zu.
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 18.03.2007 22:44
Titel

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Viele glauben das es seid YT und ähnlichem kein Urheberrecht mehr gibt aber für eingebetteten Content gilt natürlich das selbe wie für alles andere. Und da ist es auch ganz wurscht was in den YT Regeln steht da hier das deutsche UHG gilt. Ist ein privat entstandenes Video vertont und sei es nur das Radio in Omas Küche, ist, sofern es sich hier um ein urhebergeschütztes Werk handelt, Geld an die Gema zu zahlen. Das gilt sowohl für komerzielle Seiten als auch für private Blogs und ähnliches … also für alles.


ZIM
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Sidschei
Threadersteller

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 19.03.2007 00:29
Titel

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...Leute...

Drücke ich mich wirklich so undeutlich aus?

Das, was Ihr da schreibt ist ja im Kern alles richtig und mir auch durchaus klar. Die von mir gestellte Frage ist aber: Wer ist Haftbar? "Uploader" oder "Einbinder"?

...und wenn hier schon so populäre Rechtsgrundsätze genannt werden wie "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", dann bitte auch den nicht vergessen, wonach ein und dieselbe Tat nur einmal bestraft werden kann. -> Schließlich kann man eine Leiche nur einmal ermorden!
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 19.03.2007 01:12
Titel

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Sidschei hat geschrieben:
...Leute...

Drücke ich mich wirklich so undeutlich aus?

Das, was Ihr da schreibt ist ja im Kern alles richtig und mir auch durchaus klar. Die von mir gestellte Frage ist aber: Wer ist Haftbar? "Uploader" oder "Einbinder"?


IMO: Beide. Aber IANAL.
Wenn Du Content auf Deiner Site bereit stellst, bist Du für den Content verantwortlich - der nachträgliche Hinweis, dass Du ja illegalen Content aus zweiter Hand bereit gestellt hast, dürfte da nicht helfen.

Zitat:
...und wenn hier schon so populäre Rechtsgrundsätze genannt werden wie "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", dann bitte auch den nicht vergessen, wonach ein und dieselbe Tat nur einmal bestraft werden kann. -> Schließlich kann man eine Leiche nur einmal ermorden!


Och bitte, nich' so'n Quatsch verbreiten, das ist grundfalsch.

1. Das ist ein Grundsatz des _Strafrechts_, Urheberrecht ist _Zivil_recht. Nicht durcheinanderbringen.

2. In Deutschland darf _eine Person_ nicht für _die selbe_ Tat zweimal verurteilt werden - für die selbe Tat dürfen aber natürlich x Täter verurteilt werden. Das ist ein Riesenunterschied. Für einen Mord, um bei Deinem Beispiel zu bleiben, können ggf. natürlich auch mehrere Täter verurteilt werden.

3. Leichen kann man gar nicht ermorden, die sind schon tot. Lächel

c_writer
 
 
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