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Thema: Urheberrechtsfrage vom 19.07.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Urheberrechtsfrage
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manteca
Threadersteller

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Verfasst Do 19.07.2012 17:17
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Urheberrechtsfrage

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Ich habe eine rechtliche Frage: Für einen Kunden habe ich 2006 einen Internetauftritt gebastelt. Dazu auch eine Bildleiste aus verschiedenen Fotos. Jetzt bekomme ich von getty eine Anzeige über eines dieser Fotos in der Leiste, ca. 3 x 2 cm groß, 72 dpi. Ich habe das Bild ev. von einer Bild CD, "Photodisc", die ich damals noch benutzt hatte. Aber diese CDs verwende ich schon seit Jahren nicht mehr. Die CDs wären heute auch schon 13 Jahre alt und wahrscheinlich gar nicht mehr lesbar. Fakt ist: ich weiß, dass ich das Bild nicht illegal gezogen habe, werde es aber nicht beweisen können. Vor 6 Jahren gab es auch noch nicht so viel Rechtsanwälte, die das Netz nach geklauten Bildern durchsuchen, es gab damals noch keinen Grund, die Rohdaten zu archivieren.
Gibt es für mich irgendwie eine Chance, aus der Nummer herauszukommen?
Was ist zB mit Verjährungsfrist? Der Kunde ist nicht mehr mein Kunde. Er hat alle Daten von mir bekommen und wollte eigentlich alles neu machen - hat er aber nicht.
Der Internetauftritt steht seit 2006 im Netz. Kann man da jetzt noch abmahnen?

Danke für einen Tipp!
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ExMD

Dabei seit: 27.01.2005
Ort: Saarland
Alter: 45
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Verfasst Do 19.07.2012 17:31
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frag einen anwalt, das is so verzwickt, da wirst du hier nur halbwissen ernten.

aber generell stünden ja erst mal die kläger in der pflicht, dir das nachzuweisen.
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jense

Dabei seit: 04.11.2003
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Verfasst Do 19.07.2012 17:31
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ist das eine von diesen photodisc-katalogen, die getty vor jahren immer rausgebracht hat?

das sind ja nur vorschaubilder gewesen, ähnlich wie heute die layoutbilder von istock und co.
kommerziell durftest du die nicht nutzen...

e: wenn du das bild gekauft hast, müsstest du ja einen kaufbeleg in deinen steuerunterlagen von 2006 haben.


Zuletzt bearbeitet von jense am Do 19.07.2012 17:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Do 19.07.2012 17:32
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du bist in der nachweispflicht. eine "verjährung" gibt es nicht. das urheberrecht erlischt 75 jahre nach dem tod des urhebers.

hast du die cd offiziell gekauft? hast du ein kundennummer, eine rechnung? wenn du selbständig bist, dann solltest du eine rechnung ja einfach finden. wenn du nachweisen kannst, das du lizenznehmer bist und es deinem kunden korrekt verkauft hast, dann kommst du schnell aus der nummer raus.

falls du das nicht nachweisen kannst, hast du ein problem und getty vermutlich ein recht auf den mahnbescheid.

Zitat:
Vor 6 Jahren gab es auch noch nicht so viel Rechtsanwälte, die das Netz nach geklauten Bildern durchsuchen, es gab damals noch keinen Grund, die Rohdaten zu archivieren.

das ist leider etwas sinnfrei. deine rechte und pflichten sind immer die gleichen, egal welche umstände herrschen.


@ ex: das glaube ich nicht. das bild wird ja schon beutzt und getty kann es keinem kunden zuordnen... also ist der to in der beweispflicht. aber das ist nur wieder annahme...


Zuletzt bearbeitet von am Do 19.07.2012 17:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
manteca
Threadersteller

Dabei seit: 19.07.2012
Ort: 50674 Köln
Alter: -
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Verfasst Do 19.07.2012 17:51
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Die CDs von photodisc waren keinesfalls nur Vorschaubilder. Es handelte sich um lizensfreie Bilder (300dpi), deren Nutzung mit dem Kauf der Photo-CD rechtmäßig erworben wurde. Ich hatte sehr viele von diesen CDs, einige davon hat mir die Agentur damals geschenkt, weil man die doppelt hatte. Ich müsste also erst mal herausfinden, von welcher CD das Bild überhaupt ist.

Zitat Nefliete: "das ist leider etwas sinnfrei. deine rechte und pflichten sind immer die gleichen, egal welche umstände herrschen."

Meine Rechten und Pflichten habe ich eingehalten, indem ich kein Bild "mopste" - das ich dies irgendwann nach 60 Jahren mal beweisen werden müssen, ahnte ich damals noch nicht. Heute wäre das überhaupt kein Problem mehr. Ich hätte den Beleg in 2 Minuten herausgesucht...
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Fr 20.07.2012 10:02
Titel

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du tust so als wäre vor 6 jahren noch alles anders gewesen und es eine zumutung wäre, die lizenz nachzuweisen. wie schon gefragt, hast du keine rechnung?

wenn man dir solche cds schenkt, bedeutet das noch lange nicht, dass man dir auch die lizenz übertragen hat.
 
Togarini

Dabei seit: 08.09.2011
Ort: Kulmbach
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 20.07.2012 11:50
Titel

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Zitat:
Der Internetauftritt steht seit 2006 im Netz. Kann man da jetzt noch abmahnen?


Ja, weil das fragliche Bild eben ständig im Netz präsent ist.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 20.07.2012 12:09
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dann schau woher die cd genau ist und ob die damals wirklich gekauft wurde und du das nutzungsrecht an den bildern hast. lass dir den entsprechenden kaufbeleg geben als nachweis für die lizenz und evtl. was schriftliches von der agentur, die die cd damals gekauft hat (was ich allerdings nicht glaube, weil man solche CDs im regelfall nicht doppelt kauft - die dinger haben auch damals schon richtig viel geld gekostet)...

nächster schritt, wenn du die lizenz nicht nachweisen kannst, wäre dann der gang zum anwalt. da gibt's mittlerweile ein paar im netz, die sich mit der getty problematik intensiv beschäftigen und evtl. den einen oder anderen kniff kennen, den preis etwas zu drücken.

grundsätzlich ist es rechtlich aber erstmal so, das der seitenbetreiber (also dein kunde) für seine inhalte verantwortlich ist. weshalb getty dich direkt anschreibt und nicht den seitenbetreiber ist mir schleierhaft. aber das klärst du dann am besten auch mit dem anwalt.
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