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Thema: Unterlassungserklärung unterschreiben oder nicht? vom 08.05.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Unterlassungserklärung unterschreiben oder nicht?
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Vincitrice
Threadersteller

Dabei seit: 07.02.2006
Ort: Swan Station
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 08.05.2009 19:09
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Unterlassungserklärung unterschreiben oder nicht?

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Hallo,

ich betreibe einen Blog in dem ich über Prominente schreibe. Nun habe ich einen Artikel über jemanden geschrieben, dessen Anwalt mir jetzt eine "Abmahnung" geschickt hat, ich solle eine Unterlassungserklärung abgeben....dabei habe ich nur das geschrieben, was auch auf vielen anderen Seiten publiziert wurde...und ich betone: ich habe niemanden BELEIDIGT.

Zitat:

Hiermit verpflichtet sich Herr [...] gegenüber [...] es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von [...] zu bestimmenden Vertragesstrafe, die ggf. vom zuständigen Landgericht zu überprüfen ist, zu unterlassen, über [...] zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:


Also wie ist die Rechtslage? Muss ich in jedem Fall eine Unterlassungserklärung unterschreiben? Heute habe ich übrigens diese Abmahnung erhalten und am Montag (08. Mai) läuft die Frist ab. Wie soll ich mir übers Wochenende einen Rechtsbeistand suchen???

Danke schonmal im Voraus!
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 08.05.2009 19:18
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1. Hilfe: http://www.abmahnungs-faq.de/pages/index.html
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Vincitrice
Threadersteller

Dabei seit: 07.02.2006
Ort: Swan Station
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 08.05.2009 19:23
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So weit, so gut. Aber wie würdet ihr darauf reagieren? Immerhin ist Montag Fristende, mir bleiben also nicht mehr viele Möglichkeiten übers Wochenende *hu hu huu*
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Frank L. Wrong

Dabei seit: 04.11.2007
Ort: Berlin
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 08.05.2009 19:24
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unterschreibe nie nie eine Unterlassungserklärung, ignorier es oder geh zum Anwalt
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 08.05.2009 19:25
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Vincitrice hat geschrieben:
So weit, so gut. Aber wie würdet ihr darauf reagieren? Immerhin ist Montag Fristende, mir bleiben also nicht mehr viele Möglichkeiten übers Wochenende *hu hu huu*


Kann doch keiner beurteilen, weil keiner weiß, wessen Rechte du wie möglicherweise verletzt hast.
Ansonsten seh ich s wie der Fred -> Anwalt.


Zuletzt bearbeitet von type1 am Fr 08.05.2009 19:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 08.05.2009 19:34
Titel

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Fred Adrett hat geschrieben:
unterschreibe nie nie eine Unterlassungserklärung, ignorier es oder geh zum Anwalt

Ich zitiere mal aus dem von mir genannten Link:
Zitat:
"Gar nicht reagieren.
Die schlechteste aller Möglichkeiten. Das sollte man nur in Betracht ziehen, wenn man Geld genug hat, um einen möglichen Prozess zu bezahlen."

-> http://www.abmahnungs-faq.de/pages/de_index_reaktionen.html


Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Fr 08.05.2009 19:37, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Silvergecko

Dabei seit: 02.01.2007
Ort: Cologne
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 08.05.2009 19:36
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Is das Rechtens? Einem Etwas Freitag zukommen zu lassen und Ihm die Frist bis Montag zu setzen? Müssen da keine Werktage dazwischen sein?
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 08.05.2009 19:39
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Zitat:
"Falls die Frist zu kurz bemessen ist, ist die Abmahnung keinesfalls unwirksam, sondern es wird automatisch eine angemessene Frist in Gang gesetzt. Achtung: Zu kurz ist eine Frist nur, wenn Sie keine Chance haben Rechtsrat einzuholen und dann reagieren zu können.

Bei allzu kurzen Fristen, z.B. über ein Wochenende, sollte man die kurze Frist als Druckmittel verstehen. Diese Praktiken kommen häufig bei wenig seriösen Abmahnern vor. In diesen Fällen sollte man stets eine Fristverlängerung verlangen.

Falls eine lange Frist vom Abmahner gewährt wird, muss er bei verstrichener Frist erst das Hauptsacheverfahren abwarten, bis er Anspruch auf Unterlassung hat. "
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