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Benutzer 37983
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Mi 09.08.2006 12:12
Titel [Recht] Vereinbarung wegen Logorecht, unterschreiben? |
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Nochmal wegen den Rechten an Logos:
Hab folgenden Text vom Kunden erhalten:
"Kunde" beauftragte "Designer" mit der Entwicklung mehrerer Entwürfe für ein mögliches Logo im Rahmen der Überlegungen im Projekt XY. Es ist ausdrücklich betont, dass Entwürfe beauftragt und geliefert wurden, d.h. keine kompletten Ausarbeitungen. Mit dieser Vereinbarung wird das mündlich besprochene und/oder gemeinte Verständnis schriftlich dokumentiert. Es wird vereinbart, dass sämtliche Rechte an den Logoentwürfen inklusive der uneingeschränkten Nutzung und/oder Nichtnutzung und/oder Veränderung der Logoentwürfe ob in Form, Größe, Farbe, Schrift oder sonstiger Art und Weise mit der Bezahlung der vereinbarten Summe für die Erstellung der Logoentwürfe dem "Kunden" unwiderruflich gehören und er unwiderruflich darüber verfügen kann.
Es wird vereinbart, dass es weder zu diesem noch zu einem späteren Zeitpunkt Forderungen und/oder Ansprüche der Beteiligten gibt oder geben wird, die im Zusammenhang mit der konkreten Beauftragung und Erfüllung der Erstellung von Entwürfen für ein mögliches Logo stehen.
Meine Frage dazu: An welchen Entwürfen will er das Recht haben? An ALLEM was entstanden ist? Also auch die Skizzen, den "Müll", all das, was nicht verwendet wird, was Vorarbeit ist oder schon eine fertige Idee, aber nicht genommen wurde? Vereinbart waren drei Logoentwürfe. Diese drei hat er jetzt im Internet zur Validierung, mit einem davon wird dann weitergearbeitet, sprich reinzeichnen, Briefpapier, Visitenkarte etc..
Noch hat er nicht bezahlt, er will erst meine Unterschrift unter obiger Vereinbarung.
Ich dachte, er erhält die Rechte an den drei Entwürfen, für die er sich entschieden hat und mit denen er jetzt weiterarbeitet. Und dafür soll er eine Summe X bezahlen. Den Rest an Logos würd ich gern behalten.
Ich will es mir mit ihm nicht verscherzen, ich will ja auch die Reinzeichnung etc für ihn machen, trotzdem find ich das etwas komisch. Leider hab ich mit den Rechten noch wenig Ahnung, deshalb freu ich mich über Hilfe von euch. Danke
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Do 10.08.2006 08:18, insgesamt 1-mal bearbeitet
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tacker
Dabei seit: 22.03.2002
Ort: Trondheim, Norwegen
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 09.08.2006 12:18
Titel Re: Vereinbarung wegen Logorecht, unterschreiben? |
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Illumaus hat geschrieben: | mehrerer Entwürfe ... sämtliche Rechte an den Logoentwürfen |
Er meint alle Entwürfe.
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Benutzer 37983
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Mi 09.08.2006 12:19
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"mehrere Entwürfe" waren auf drei beschränkt, das steht im Vertrag. Wieso will er jetzt alles haben? Ist das üblich, dass dem Kunden alles gehört?
Zuletzt bearbeitet von am Mi 09.08.2006 12:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
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tacker
Dabei seit: 22.03.2002
Ort: Trondheim, Norwegen
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 09.08.2006 12:23
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Illumaus hat geschrieben: | "mehrere Entwürfe" waren auf drei beschränkt, das steht im Vertrag. Wieso will er jetzt alles haben? Ist das üblich, dass dem Kunden alles gehört? |
Der Vertrag ist halt nicht eindeutig formuliert. Schreib einfach "drei" statt "mehrere" rein. Dann ist es klar.
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Benutzer 37983
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Mi 09.08.2006 12:30
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es steht "Drei" drin. Extra nicht mehrere. Aber was ist mit den Entwürfen, die eben nicht in die Auswahl der drei kamen? Er muß sich für drei entscheiden richtig?
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noxid
Dabei seit: 02.08.2005
Ort: Vienna
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 09.08.2006 14:05
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Ich würd vielleicht noch versucehn eine Klausel reinbringen, dass du die Entwürfe für Eigen-Promotion nutzen darfst.
Sonst darfst sie nichtmal als Referenz zeigen (auf Website oder woauchimmer).
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Benutzer 37983
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Mi 09.08.2006 16:01
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Aber ich verstehe es nicht, wenn die Arbeit drei Logoentwürfe umfaßt, er hat drei bekommen, warum hat er das Recht an allen?
Jetzt kann ich ja nichts mehr in den Vertrag mit reinnehmen oder meinst du einen neuen ausfetzen, dass ich die anderen Logoentwürfe wenigstens verwenden kann?
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Nachtfalter
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Mi 09.08.2006 20:22
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Von wie vielen Entwürfen weiß er denn? Ich würde ihm alle Rechte einräumen an den Entwürfen, von denen er weiß. Den Rest legst Du erstmal in die Schublade. Und wenn Du irgendwann nochmal nen Logo designst, holst Du sie halt wieder raus und nutzt sie als Arbeitsvorlage, passt sie aber den neuen Anforderungen an.
Gruß, Nachtfalter
Edit: Mach Dich nicht verrückt und unterschreib ihm das Ding halt. Und wie gesagt, die ganzen Vorskizzen oder nicht präsentierten Logos gehen ihn auch nix an. Allerdings versteht es sich ja wohl auch von selbst, dass Du in nächster Zeit kein Logo verkaufen wirst, welches irgendwie an seine drei Entwürfe erinnert, oder?
Zuletzt bearbeitet von am Mi 09.08.2006 20:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
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