mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Sa 20.04.2024 07:12 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: [Recht] Vereinbarung wegen Logorecht, unterschreiben? vom 09.08.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Vereinbarung wegen Logorecht, unterschreiben?
Seite: 1, 2  Weiter
Autor Nachricht
Benutzer 37983
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Mi 09.08.2006 12:12
Titel

[Recht] Vereinbarung wegen Logorecht, unterschreiben?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nochmal wegen den Rechten an Logos:

Hab folgenden Text vom Kunden erhalten:

"Kunde" beauftragte "Designer" mit der Entwicklung mehrerer Entwürfe für ein mögliches Logo im Rahmen der Überlegungen im Projekt XY. Es ist ausdrücklich betont, dass Entwürfe beauftragt und geliefert wurden, d.h. keine kompletten Ausarbeitungen. Mit dieser Vereinbarung wird das mündlich besprochene und/oder gemeinte Verständnis schriftlich dokumentiert. Es wird vereinbart, dass sämtliche Rechte an den Logoentwürfen inklusive der uneingeschränkten Nutzung und/oder Nichtnutzung und/oder Veränderung der Logoentwürfe ob in Form, Größe, Farbe, Schrift oder sonstiger Art und Weise mit der Bezahlung der vereinbarten Summe für die Erstellung der Logoentwürfe dem "Kunden" unwiderruflich gehören und er unwiderruflich darüber verfügen kann.

Es wird vereinbart, dass es weder zu diesem noch zu einem späteren Zeitpunkt Forderungen und/oder Ansprüche der Beteiligten gibt oder geben wird, die im Zusammenhang mit der konkreten Beauftragung und Erfüllung der Erstellung von Entwürfen für ein mögliches Logo stehen.


Meine Frage dazu: An welchen Entwürfen will er das Recht haben? An ALLEM was entstanden ist? Also auch die Skizzen, den "Müll", all das, was nicht verwendet wird, was Vorarbeit ist oder schon eine fertige Idee, aber nicht genommen wurde? Vereinbart waren drei Logoentwürfe. Diese drei hat er jetzt im Internet zur Validierung, mit einem davon wird dann weitergearbeitet, sprich reinzeichnen, Briefpapier, Visitenkarte etc..

Noch hat er nicht bezahlt, er will erst meine Unterschrift unter obiger Vereinbarung.

Ich dachte, er erhält die Rechte an den drei Entwürfen, für die er sich entschieden hat und mit denen er jetzt weiterarbeitet. Und dafür soll er eine Summe X bezahlen. Den Rest an Logos würd ich gern behalten.

Ich will es mir mit ihm nicht verscherzen, ich will ja auch die Reinzeichnung etc für ihn machen, trotzdem find ich das etwas komisch. Leider hab ich mit den Rechten noch wenig Ahnung, deshalb freu ich mich über Hilfe von euch. Danke


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Do 10.08.2006 08:18, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
tacker

Dabei seit: 22.03.2002
Ort: Trondheim, Norwegen
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 09.08.2006 12:18
Titel

Re: Vereinbarung wegen Logorecht, unterschreiben?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Illumaus hat geschrieben:
mehrerer Entwürfe ... sämtliche Rechte an den Logoentwürfen

Er meint alle Entwürfe.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
Benutzer 37983
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Mi 09.08.2006 12:19
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

"mehrere Entwürfe" waren auf drei beschränkt, das steht im Vertrag. Wieso will er jetzt alles haben? Ist das üblich, dass dem Kunden alles gehört?

Zuletzt bearbeitet von am Mi 09.08.2006 12:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
tacker

Dabei seit: 22.03.2002
Ort: Trondheim, Norwegen
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 09.08.2006 12:23
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Illumaus hat geschrieben:
"mehrere Entwürfe" waren auf drei beschränkt, das steht im Vertrag. Wieso will er jetzt alles haben? Ist das üblich, dass dem Kunden alles gehört?

Der Vertrag ist halt nicht eindeutig formuliert. Schreib einfach "drei" statt "mehrere" rein. Dann ist es klar.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Benutzer 37983
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Mi 09.08.2006 12:30
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

es steht "Drei" drin. Extra nicht mehrere. Aber was ist mit den Entwürfen, die eben nicht in die Auswahl der drei kamen? Er muß sich für drei entscheiden richtig?
 
noxid

Dabei seit: 02.08.2005
Ort: Vienna
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 09.08.2006 14:05
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich würd vielleicht noch versucehn eine Klausel reinbringen, dass du die Entwürfe für Eigen-Promotion nutzen darfst.
Sonst darfst sie nichtmal als Referenz zeigen (auf Website oder woauchimmer).
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 37983
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Mi 09.08.2006 16:01
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Aber ich verstehe es nicht, wenn die Arbeit drei Logoentwürfe umfaßt, er hat drei bekommen, warum hat er das Recht an allen?
Jetzt kann ich ja nichts mehr in den Vertrag mit reinnehmen oder meinst du einen neuen ausfetzen, dass ich die anderen Logoentwürfe wenigstens verwenden kann?
 
Nachtfalter
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Mi 09.08.2006 20:22
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Von wie vielen Entwürfen weiß er denn? Ich würde ihm alle Rechte einräumen an den Entwürfen, von denen er weiß. Den Rest legst Du erstmal in die Schublade. Und wenn Du irgendwann nochmal nen Logo designst, holst Du sie halt wieder raus und nutzt sie als Arbeitsvorlage, passt sie aber den neuen Anforderungen an.

Gruß, Nachtfalter

Edit: Mach Dich nicht verrückt und unterschreib ihm das Ding halt. Und wie gesagt, die ganzen Vorskizzen oder nicht präsentierten Logos gehen ihn auch nix an. Allerdings versteht es sich ja wohl auch von selbst, dass Du in nächster Zeit kein Logo verkaufen wirst, welches irgendwie an seine drei Entwürfe erinnert, oder?


Zuletzt bearbeitet von am Mi 09.08.2006 20:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
 
Ähnliche Themen Vereinbarung Nutzungsrechte
Vereinbarung zum Urheberrechtsverzicht
mündliche Vereinbarung gebrochen!
Unterlassungserklärung unterschreiben oder nicht?
Pressefreiheit gegen schriftliche Vereinbarung ?
Nur mündliche Vereinbarung - Kunde zahlt nicht
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.