c_writer
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Verfasst Do 19.01.2006 18:49
Titel Re: Telefonmitschnitt vor Gericht anerkannt? |
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FaZie hat geschrieben: | Sind eigentlich mitschnitte von Telefongesprächen
vor Gericht anerkannt? |
In sehr seltenen Fällen, bei denen öffentliches Interesse besteht, zumeist bei schweren Straftaten, die den Eingriff in die Gundrechte rechtfertigen.
Verboten ist es dennoch, nach StGB § 201 (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes). Bewehrt ist es mit einer Haftstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe.
Zitat: | Oder weiss jemand ne Quelle, wo man sich
darüber informieren kann? |
Dein Anwalt.
c_writer
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