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bsights
Threadersteller
Dabei seit: 21.09.2005
Ort: Hamburg
Alter: -
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Verfasst Mo 19.02.2007 14:23
Titel Referenzen: Was darf gezeigt werden, was nicht? |
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Hallo,
als ich noch in einer großen Verpackungsdesignagentur arbeitete, sind ein paar meiner Layouts später in Produktion oder beim Kunden in die Endauswahl gegangen. Das ehrt natürlich. Leider gab es ab einem Zeitpunkt Unstimmigkeiten mit der Agentur, woraufhin ich kündigte. Obwohl ich nicht explizit auf die Arbeitsbeispiele angewiesen bin, da sich meine Branche, für die ich nun designe, geändert hat, möchte ich dennoch einige meines früheren Arbeitgebers zeigen. Den habe ich selbstverständlich angeschrieben und um Erlaubnis gebeten. Resultat: Die hegen immer noch Groll und wollen nicht als Referenzgeber auf meiner Seite auftauchen. Angeblich hätte ich dazu am Anfang meiner Tätigkeit eine Vereinbarung unterschrieben.
Nach etwas Herumforschen stellte ich fest, dass diese Referenzgeschichte eine rechtliche Grauzone darstellt.
Wie seht Ihr das? Gibt es dazu Präzidenzfälle? Es handelt sich im Prinzip nur um zwei Projekte. Eins ist am Markt, ein anderes wurde wider Erwarten eingestampft, die gesamte Marke vom Markt genommen vor einem Jahr.
Über Antworten freut sich: Alex
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charon
Dabei seit: 23.01.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 19.02.2007 14:33
Titel
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Wenn du nicht zwingend drauf angewiesen bist sollte die Antwort klar sein: Riskier den Ärger nicht.
Selbst wenn du Recht bekommen solltest, was ich nicht glaube, wäre es viel zu viel Stress und die Vorteile die du durch die Referenzen bekommen würdest, würden die Nachteile der Geschichte auf keinen Fall überwiegen.
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bsights
Threadersteller
Dabei seit: 21.09.2005
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 19.02.2007 15:02
Titel
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Okay, habe mich nochmal anderweitig schalu gemacht. Unverbindlich dazu:
Wenn du als Angestellter gearbeitet hast mit einem Arbeitsvertrag,
dann wird in diesem wahrscheinlich dringestanden haben, dass du alle Rechte
an den Designleistungen, die du während deiner Arbeitszeit erstellst,
automatisch an deinen Arbeitgeber abgibst. Darunter fällt grundsätzlich auch
das Recht, die Designleistungen als Referenzen anderen zukünftigen Kunden
vorzustellen. Was dir niemand verbieten kann ist lediglich, dass du in
deinem Lebenslauf wahrheitsgemäß angibst, dass du für agentur XY
vorher gearbeitet hast.
Das berechtigt ich natürlich auf keinen Fall dazu irgendwelche Designs, die du bei der
Agentur angefertigt hast,auf deinen Internetseiten abzubilden oder sonst
irgendwie öffentlich auszustellen... In Zukunft solltest du daher am besten
bei jedem Vertrag mit Kunden und Arbeitgebern darauf achten, dass drinsteht,
dass du deine Arbeiten später zu Promotion- bzw. Referenzzwecken benutzen
darfst! Auf irgendwelche Grauzonen würde ich bei dem Thema nicht setzen
sonst riskierst du möglicherweise (sehr) teure Abmahnungen.
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barbagianni
Dabei seit: 31.05.2005
Ort: München
Alter: 57
Geschlecht:
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