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Thema: Rechnung in die USA schreiben vom 20.04.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Rechnung in die USA schreiben
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aUDIOfREAK
Threadersteller

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 20.04.2006 11:15
Titel

Rechnung in die USA schreiben

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ich muss demnächst eine Rechnung an ein Unternehmen in den USA stellen. Was muss ich denn dabei alles beachten?

• Brauche ich eine UST-ID?
• Wie stelle ich die Rechnung? Mit ausgewiesener MwSt. oder ohne?
• Wenn ohne - muss ich dann auf den Betrag trotzdem an das Finanzamt MwSt. entrichten?
• was gibbed sonst noch zu beachten?

im netz hab ich irgendwie nix gescheites gefunden...
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 20.04.2006 11:25
Titel

Re: Rechnung in die USA schreiben

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aUDIOfREAK hat geschrieben:
• Brauche ich eine UST-ID?

Ja.
Bei den anderen Punten solltest Du einfach Deinen Steuerberater fragen.
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 20.04.2006 11:26
Titel

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ein UST-ID ist nicht zwingend erforderlich. Beantrage eine, kostet nix.

Rechnung wird netto ohne MwSt gestellt.

Es wird nix ans Finanzamt gegeben.

Am Jahresende werden Auslands-Aufträge gesondert ausgewiesen.

Wenn du eine Ust-Id hast, musst du unter Angabe der UstId- bei einer Finanzstelle
deine Umsätze für das Ausland melden.

Mehr nicht.

SL-Design hat geschrieben:
aUDIOfREAK hat geschrieben:
• Brauche ich eine UST-ID?

Ja.
Bei den anderen Punten solltest Du einfach Deinen Steuerberater fragen.

Nur dann, wenn es wiederkehrende Rechnungen sind. Wenn es eine einmalige Sache ist, dann nicht.



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Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Do 20.04.2006 11:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK
Threadersteller

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 20.04.2006 11:37
Titel

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ja ist was einmaliges... das mit dem steuerberater stellt sich etwas schwierig dar, weil ich keinen hab. meine buchhaltung macht mein bester freund, der bilanzbuchhalter ist. aber mit auslandsgeschäften hatter halt auch nicht so viel am hut und bevor er mir eine fehlinfo gibt, sagter da lieber nix dazu *zwinker*

aber was maccon sagt klingt schonmal gut und passt auch zu den infos die ich bisher so aufgeschnappt hab...
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pRiMUS

Dabei seit: 09.09.2003
Ort: Vienna
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 20.04.2006 12:54
Titel

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ruf beim fiesenanzamt an, die wissen (manchmal) bescheid Lächel

ust-id ist nur für innereuropäischen auslands verkehr, so wurde es mir vom fiesenanzamt und vom steuerberater mitgeteilt.
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Silber

Dabei seit: 09.08.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 20.04.2006 17:09
Titel

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Meines Wissens kommt es darauf an was für eine Leistung du erbracht hast.

Webseite=eine Sonstige Leistung

Es handelt sich um eine sog. Katalogleistung, da die Leistung auf elektr. Weg erbracht wird. § 3a (4) UStG.
Ort der Leistung ist dort wo Leistungsempfänger sitzt = Ausland, somit im Inland nicht steuerbar

Rechnung ohne Umsatzsteuer und Verweis auf § 13 b UStG "Die Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über".


Zuletzt bearbeitet von Silber am Do 20.04.2006 17:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
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