Autor |
Nachricht |
utor
Threadersteller
Dabei seit: 06.02.2003
Ort: bln
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Do 16.12.2004 16:47
Titel nachgezeichnete bilder urheberechtlich geschützt ? |
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also angenommen ich mach aus diesem bild:
für welches ich keine rechte besitze eine strichzeichnung,
diese soll dann im head einer grossen website genutzt werden,
etwa in dieser art:
kann mir da dann jemand noch was oder
ist das dann voll legal ?
utor
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Astro
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Do 16.12.2004 16:59
Titel
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Hättest du's hier nicht erwähnt, hätte es wahrscheinlich keiner, außer dem Architekten, bemerkt.
Schwieriger Fall. Da würd ich mich jetzt auch nicht festlegen wollen. Weil es ja praktisch um das Copyright des Designs des Hauses geht, nicht um das des Fotos. Bei dem gäb's sicher kein Problem.
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utor
Threadersteller
Dabei seit: 06.02.2003
Ort: bln
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Do 16.12.2004 17:04
Titel
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ja aber das copyright des architekten sollte eigentlich
nicht das problem sein da es um nen relaunch der
architektenverbandsseite geht und dort eh nur "preisgekrönte"
gebäude abgebildet werden.
es geht also nur darum ob damit bildrechte verletzt werden.
?
utor
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Account gelöscht
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Do 16.12.2004 17:05
Titel
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Beitrag gelöscht.
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bk1
Dabei seit: 14.04.2004
Ort: Düsseldorf
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Do 16.12.2004 17:06
Titel
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Ich dachte, alle Fotos, die man selbst nachzeichnet, wären dann ok...
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l'Audiophile
Dabei seit: 16.09.2004
Ort: Berlin
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Do 16.12.2004 17:08
Titel
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Wikipedia hat geschrieben: | Schutz für Reproduktionen
Bei Reproduktionen urheberrechtlich geschützter Vorlagen ist die Zustimmung des Urhebers einzuholen (außer im Fall, dass eine gesetzliche Schranke greift).
Strittig ist, inwieweit Reproduktionsfotografien gemeinfreier Vorlagen (Beispiel: der Künstler der Vorlage ist länger als 70 Jahre tot) ein eigenes Leistungsschutzrecht des Fotografen (§ 72 UrhG) entstehen lassen.
Bei der Fotografie dreidimensionaler Vorlagen entsteht immer ein Lichtbild oder Lichtbildwerk, das urheberrechtlich geschützt ist.
Allgemein anerkannt ist es, dass die mechanische Kopie (z.B. Xerographie), die Digitalisierung (z. B. Scan mit dem Flachbettscanner), sowie die Reproduktion (z.B. mit der Reproduktionskamera) von typographischen Vorlagen (Bücher, Urkunden usw.) und von Fotografien von Originalfotografien ("Bild vom Bild") kein solches Schutzrecht begründen.
Der Bundesgerichtshof erachtete originalgetreue Wiedergaben in der Entscheidung Bibelreproduktion vom 8. November 1989 nicht als schutzfähig.
In den USA hat 1999 ein Gericht in der Entscheidung Bridgeman Art Library v. Corel Corporation originalgetreue Gemäldefotografien für nicht copyrightfähig erklärt, da ihnen die Originalität fehle.
Zu beachten ist aber: Liegen digitalisierte gemeinfreie Vorlagen in einer Datenbank (§ 87a UrhG de) vor, was etwa bei größer angelegten Digitalisierungsprojekten und umfangreichen Websites der Fall sein dürfte, so ist die Entnahme nur nach Maßgabe des § 87b UrhG möglich. Wiederholte und systematische Entnahmen könnten die berechtigten Interessen des Datenbankherstellers verletzen. |
Das hier wäre evtl. auch [/quote] ganz interessant für dich:
Link
Zuletzt bearbeitet von l'Audiophile am Do 16.12.2004 17:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
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pseudoheld
Dabei seit: 15.01.2003
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 16.12.2004 17:08
Titel
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bk1 hat geschrieben: | Ich dachte, alle Fotos, die man selbst nachzeichnet, wären dann ok... |
wie kommste denn da drauf?
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Ashton
Dabei seit: 16.09.2004
Ort: 90265
Alter: 107
Geschlecht:
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Verfasst Do 16.12.2004 17:36
Titel
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Ist das Quatsch...
Erstens: Wird das keine Sau bemerken.
Zweitens: Kannst du jedes Gebäude photoschiessen wie du willst, es sei denn du versuchst fröhlich Fotos von Militärischen Einrichtungen zu knipsen.
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