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Thema: Lizenzengebühren auf bearbeitete Fotos vom 07.11.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Lizenzengebühren auf bearbeitete Fotos
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LarsD
Threadersteller

Dabei seit: 24.10.2002
Ort: Ruhrgebiet
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 07.11.2005 20:33
Titel

Lizenzengebühren auf bearbeitete Fotos

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Hallo zusammen,

wie sieht es mit Lizensgebühren bzw dem Urheberrecht aus, wenn man ein Bild (Foto, Grafik, ö.ä.) so bearbeitet und abändert, dass quasi ein ganz neues, eigenes "Kunstwerk" daraus entsteht? Fallen dann noch Lizenzgebühren für das ursprünglich verwendete Bild an?

Ich meine mich erinnern zu können während meiner Ausbildung zum Mediengestalter gelernt zu haben, dass bei einer Änderung das Ursprungsmaterials um mind. 60% keine Urheberrechte bei einer Veröffentlichung verletzt werden. Die Ausbildung ist allerdings schon 3 Jahre her ...

Was meint ihr?

Gruß,
LD


Zuletzt bearbeitet von LarsD am Mo 07.11.2005 20:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
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KCie

Dabei seit: 29.10.2003
Ort: München / Schwabing
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 07.11.2005 20:36
Titel

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dann muss es aber so verändert sein, dass man es garnicht mehr erkennen kann.




EDIT:


Zeig mir mal ein zu 60% verändertes Bild?
bzw. wie misst man das?


Zuletzt bearbeitet von KCie am Mo 07.11.2005 20:38, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 07.11.2005 20:36
Titel

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wenn du ein Bild von mir nimmst und es in einer Collage verfremdest und/oder Teile meines Bildes in einem andern verwendest bleibt davon das Urheberrecht unberührt. Mein Teil bleibt weiterhin mir.
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taikrixel

Dabei seit: 16.02.2003
Ort: WEIMAR
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 07.11.2005 21:05
Titel

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hast du mal die suche benutzt? wenn nicht, dann tu das mal...
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frank

Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 07.11.2005 21:11
Titel

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[quote="KCie"]dann muss es aber so verändert sein, dass man es garnicht mehr erkennen kann.




EDIT:


Zeig mir mal ein zu 60% verändertes Bild?
bzw. wie misst man das?[/quote]
Black minus 20%
Cyan plus 40% *ha ha*

Das ist genau so eine Mähr wie die 27 kleinen Änderungen bei
bestehenden Alphabeten, um eine "neue" Schrift zu kreieren
und damit das Urheberecht zu umgehen.
Die Bauersche Giesserei hat z.B. sämtliche Prozesse bezüglich der
Futura durch alle Gerichtsinstanzen durchgezogen und gewonnen.
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LarsD
Threadersteller

Dabei seit: 24.10.2002
Ort: Ruhrgebiet
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 07.11.2005 22:18
Titel

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MacCon hat geschrieben:
wenn du ein Bild von mir nimmst und es in einer Collage verfremdest und/oder Teile meines Bildes in einem andern verwendest bleibt davon das Urheberrecht unberührt. Mein Teil bleibt weiterhin mir.


...klar bleibst du Urheber des Originalbildes. Die Frage ist eher, ob du als Urheber dann noch Lizensgebühren wegen der Verwendung deines Bildes im neuen Werk erheben kannst?

Mal ein konkretes Beispiel:
Man verwendet ein Foto von einem Stockimage Händler, zahlt die Lizenzgebühr für das Foto nicht und verändert es so, dass es in einem anderen Kontext erscheint, eine ganz andere Aussage erhält und kaum wiederzuerkennen ist. Z.B. durch Farbveränderungen, Drehung oder Spiegelung des Fotos, hinzufügen von Elementen, Verfremdungen etc. was man so alles mit digitaler Bildbearbeitung machen kann.

Kann der Stockimage-Händler dann noch auf Zahlung der Lizenzgebühr für das ursprüngliche Foto bestehen?

Gruß,
LD


Zuletzt bearbeitet von LarsD am Mo 07.11.2005 22:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 07.11.2005 22:56
Titel

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LarsD hat geschrieben:

Kann der Stockimage-Händler dann noch auf Zahlung der Lizenzgebühr für das ursprüngliche Foto bestehen?


Ja
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LarsD
Threadersteller

Dabei seit: 24.10.2002
Ort: Ruhrgebiet
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 07.11.2005 23:58
Titel

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Woher weißt du das bzw wo steht das geschrieben?

LD
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