Autor |
Nachricht |
littlemania
Threadersteller
Dabei seit: 19.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
|
Verfasst So 19.03.2006 18:51
Titel Bearbeitete Bilder |
|
|
Hallo,
ich habe sicher schon die "Suche" bemüht, aber leider nichts so richtig gefunden.
Ich wollte mal nachfragen, wie es aussieht, wenn ich im Impressum angebe, dass das Recht an dem Bild/Foto beim eigentlichen Urheber bleibt und ich auf der Page das bearbeitete Bild online stelle.
Das Copyright von dem Bild wird doch dann eigentlich nicht verletzt, solang ich es nicht als mein eigenes Bild darstelle oder?
Sorry aber hoffe jemand versteht was ich meine
|
|
|
|
|
cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
|
Verfasst So 19.03.2006 19:02
Titel
|
|
|
Ich verstehe nicht ganz was du meinst.
Du willste fremde Bilder bearbeiten und diese dann online stellen, wenn
du auch dazu schreibst, dass die Originale von Herrn xy sind?
Du darfst keine Fremden Bilder ohne Erlaubnis veröffentlichen - auch
nicht bearebiten. Es sei denn, der Urheber erlaubt dieses auf seiner
Seite etc.
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
ChraCe
Dabei seit: 11.10.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
|
Verfasst So 19.03.2006 19:07
Titel
|
|
|
UrhG § 12 Veröffentlichungsrecht
(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen
ist.
UrhG § 15 Allgemeines
(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu
verwerten; das Recht umfaßt insbesondere
1. das Vervielfältigungsrecht (§ 16),
2. das Verbreitungsrecht (§ 17),
3. das Ausstellungsrecht (§ 1.
(2) Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher
Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe). Das Recht der
öffentlichen Wiedergabe umfasst insbesondere
1. das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19),
2. das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a),
3. das Senderecht (§ 20),
4. das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger (§ 21),
5. das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher
Zugänglichmachung (§ 22).
UrhG § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des
Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet
werden. Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, um die Ausführung von Plänen
und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, um den Nachbau eines Werkes der
Baukunst oder um die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes, so bedarf
bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Einwilligung des
Urhebers.
Zuletzt bearbeitet von ChraCe am So 19.03.2006 19:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
|
Verfasst So 19.03.2006 19:13
Titel
|
|
|
Es gibt in Deutschland kein Copyright.
Bei uns gilt das Urheberrecht. Damit eng verbunden ist das Nutzungsrecht. Du kannst zwar in deinemImpressum angeben, dass du nicht der Urheber der Bilder bist, aber du hast - wenn keine Erlaubnis des Urhebers vorliegt - das Nutzungsrecht verletzt. Ohne schriftliche Erlaubnis, die Bilder zu verwenden, würde ich gar nicht publizieren.
|
|
|
|
|
littlemania
Threadersteller
Dabei seit: 19.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
|
Verfasst So 19.03.2006 19:44
Titel
|
|
|
naja geht halt eher um fotos von stars etc...
aber ich glaube darauf trifft hier soweit auch alles zu oder gibt es vielleicht doch einen lichtblick?
demnach dürfte es ja auch rechtlich gesehen kaum wallpaper geben von stars oder?
|
|
|
|
|
flavio
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht:
|
|
|
|
|
|
|
|
Ähnliche Themen |
Bearbeitete Bilder - Welche Lizenz?
Fotoshooting bearbeitete und unbearbeite Bilder Recht darauf
Lizenzengebühren auf bearbeitete Fotos
Bilder
Bilder aus dem Internet
Bilder geklaut...
|
|