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Thema: Impressum - Angaben vom 28.03.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Impressum - Angaben
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suncruise305
Threadersteller

Dabei seit: 05.09.2008
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Verfasst So 28.03.2010 13:28
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Impressum - Angaben

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Hallo Leute,

ich habe eine Frage zum Thema "Angaben im Impressum". Auf Arbeit machen wir Websiten für versch. Unternehmen. Gerade Arbeite ich an Websiten für eine Psychologin und einen Arzt. Gibt es da unterschiedliche Angaben die im Impressum stehen -müssen- ?

Kann mir vielleicht jemand zum Thema helfen?

Danke im Voraus
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Eistee
Administrator

Dabei seit: 31.10.2001
Ort: Grimma
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 28.03.2010 13:47
Titel

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Das würde ich komplett in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers geben - denn ihr kennt die Verschriften für best. Berufsgruppen nicht und wollt bestimmt auch nicht vom Kunden in Haftung genommen werden wenn im Impressum etwas fehlt und eine Abmahnung eintrudelt.

Fall ihr Argumentationsschwierigkeiten beim Kunden habt warum ihr die Erstellung eines rechtsgültigen Impressums nicht mitübernehmt: In Deutschland ist Rechtsbeartung von Nicht-Anwälten meines wissens sogar verboten...


Zuletzt bearbeitet von Eistee am So 28.03.2010 13:48, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 28.03.2010 13:52
Titel

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google mal nach "impressums generator" - da gibts einige im netz. gerade bei ärzten und freiberuflern und so gibts diverse vorschriften, welche kammern, aufsichtsbehörden usw. im impressum stehen müssen.

im zweifelsfall würde ich deinem kunden ohnehin raten, sich das impressum von einem anwalt absegnen zu lassen und würde dem kunden auch klar machen, das du das zwar nach bestem wissen und gewissen machst, aber du keine verantwortung übernehmen kannst, wenn da doch mal ne abmahnung wegen irgendwas fehlendem oder falschem eintrudelt (deswegen auch das mit dem anwalt - weil du als designer auch nicht rechtsberaterisch tätig werden darfst - das dürfen nur juristen). und wenn dein kunde den rat eines anwalts nicht für nötig hält, muss er im falle des falles auch alleine die konsequenzen daraus tragen.
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suncruise305
Threadersteller

Dabei seit: 05.09.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 28.03.2010 13:55
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danke für die antworten - werde mal google anwerfen und mal mit dem Kunden dann reden^^
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qualidat

Dabei seit: 14.09.2006
Ort: Eichwalde bei Berlin
Alter: 63
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 28.03.2010 14:01
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Zweck und Sinn eines Impressums ist eine "ladungsfähige Adresse" des Verantwortlichen. D.h. im falle einer rechtsbedeutsamen Mitteilung oder Zuschrift muss sichergestellt sein, dass es beim Richtigen ankommt. Damit ist dann im Allgemeinen die Postadresse des (Haupt-) Firmensitzes bzw. die Privatanschrift des Verantwortlichen oder Eigentümers gemeint. Telefon und Mail kann, muss aber nicht ...

Zuletzt bearbeitet von qualidat am So 28.03.2010 14:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 28.03.2010 14:08
Titel

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qualidat hat geschrieben:
Zweck und Sinn eines Impressums ist eine "ladungsfähige Adresse" des Verantwortlichen. D.h. im falle einer rechtsbedeutsamen Mitteilung oder Zuschrift muss sichergestellt sein, dass es beim Richtigen ankommt. Damit ist dann im Allgemeinen die Postadresse des (Haupt-) Firmensitzes bzw. die Privatanschrift des Verantwortlichen oder Eigentümers gemeint. Telefon und Mail kann, muss aber nicht ...


jupp - aber für bestimmte berufsgruppen wie z.b. ärzte, steuerberater, anwälte usw. gelten verschiedene weitere vorschriften wie z.b. die nennung von kammern, ausichtsbehörden usw.

ein kunde von mir - eine spedition - hat vor kurzem eine abmahnung erhalten, weil im impressum z.b. die zuständige aufsichtsbehörde nicht genannt war. deswegen tut der kunde gut daran, das impressum durch einen anwalt absegnen zu lassen. denn wenn da eine abmahnung kommt, kann er sich auf den anwalt berufen und die abmahnung ggfl. sogar auf diesen abwälzen.
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