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Autor |
Nachricht |
firstsign
Threadersteller
Dabei seit: 16.11.2005
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Di 13.11.2007 19:03
Titel Haftung bei Datenverlust per EMail-Versand |
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Hallo,
wer haftet eigentlich, wenn die Daten bei der Übertragung per EMail verloren gehen? Ich habe nämlich vor Kurzem an
einem Freitag Abend einen Flyer erstellt, der am Montag vormittag vom Kunden benötigt wurde. Am Samstag noch sind wir zusammen die Änderungen telefonisch durchgegangen und ich versprach, die überarbeitete Version gleich zu mailen.
Das habe ich dann auch zusammen mit der Rechnung am selben Abend getan. Als ich Montag Nachmittag ins Büro kam und meine EMails abgerufen habe, war da eine Mail eines Mitarbeiters des Kunden, ich solle ihm doch die überarbeitete Version schicken.
Also bin ich davon ausgegangen, dass diese nochmals benötigt wird, kam aber überhaupt nicht auf die Idee, dass meine PDFs vom Samstag nie beim Kunden eingegangen sind. Erst Tage später hat sich herausgestellt, dass dem tatsächlich so war. Der Kunde will nun meine Arbeit nicht bezahlen, da er den Flyer gleich Montags benötigt hätte und nun (angeblich) mit diesem nichts mehr anfangen kann. Leider habe in der Zwischenzeit meinen "Gesendet"Ordner gelöscht und habe keinerlei Nachweis für den Versand mehr.
Schade ist auch, dass man sich so einsetzt und wegen verspätet gelieferter Texte am Freitag abend und Wochenends rumbastelt und dann wird wegen 60 Euro rumgezickt. Dabei habe cih ihm schon 50% nachgelassen.
Wie ist das nun also mit der Haftung?
Und wer hilft mir über die Enttäuschung hinweg, einen eigentlich ganz netten Kunden zu verlieren?
Viele Grüße
Daniela
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fullpowertrip
Dabei seit: 15.10.2005
Ort: Süptitz
Alter: 47
Geschlecht:
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Verfasst Mi 14.11.2007 10:41
Titel
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Unabhängig von der Haftung Lesebestätigung anfordern und den Gesendet Ordner nicht sofort löschen.
Und einen eigentlich netten guten Kunden wegen 60 Euro verlieren. Naja, mußt du wissen - sofern ihr euch nicht gütlich einigen könnt.
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mi 14.11.2007 10:55
Titel
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Stichwort fürs BGB ist wohl hier Gefahrenübergang. In ner ruhigen Minute mal nachgucken...
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Mi 14.11.2007 11:06
Titel Re: Haftung bei Datenverlust per EMail-Versand |
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firstsign hat geschrieben: | Als ich Montag Nachmittag ins Büro kam und meine EMails abgerufen habe, war da eine Mail eines Mitarbeiters des Kunden, ich solle ihm doch die überarbeitete Version schicken. Also bin ich davon ausgegangen, dass diese nochmals benötigt wird, kam aber überhaupt nicht auf die Idee, dass meine PDFs vom Samstag nie beim Kunden eingegangen sind. Erst Tage später hat sich herausgestellt, dass dem tatsächlich so war. Der Kunde will nun meine Arbeit nicht bezahlen, da er den Flyer gleich Montags benötigt hätte und nun (angeblich) mit diesem nichts mehr anfangen kann. |
Finde ich schon ziemlich merkwürdig... Wieso hat sich der Kunde denn nicht gleich telefonisch gerührt und gesagt "Frau xyz, wir haben wie versprochen die Daten leider noch nicht erhalten." Das wäre der normale Vorgang. Und wenn Montags nochmals ein PDF gewünscht wird, wieso sagt er dann erst Tage später, dass er damit nichts mehr anfangen kann...?!
Wenn es wirklich ein "eigentlich" "netter" Kunde ist, und ein gutes Verhältnis besteht, hätte er sich wohl gleich am Montag gerührt, mit der Anmerkung, dass die Daten nicht angekommen sind...
Sieht mir eher danach aus, dass der Kunde einfach für die erbrachte Leistung nicht Zahlen möchte...
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