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mitami
Threadersteller
Dabei seit: 21.01.2003
Ort: Bavaria
Alter: 49
Geschlecht:
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Verfasst Fr 03.11.2006 16:45
Titel Hab ich auf das Logo Rechte? |
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Ich arbeite seit gut einem Jahr für eine Firma, die nichts mit Werbung zu tun hat. Ich bin dort als Mediengestalter eingestellt und kümmere mich um deren Werbung und Internetseite. Im Arbeitsvertrag steht bzgl. Rechte nichts drin. In diesem Zuge sollte ich damals bevor ich angestellt wurde eine Logo für eine Event-Halle gestalten, welches seit dem auch verwendet wird. Jetzt wurde mir zum 30.11. gekündigt. Wie schauts nun mit den Rechten für das Logo aus? Kann mir jemand vielleicht helfen?
Vorab mercy!!!!!!
Ich weis, dass diesbezüglich schon einiges hier steht bzw. zu finden ist aber dies ist halt irgendwie ein spezieller Fall oder denk ich da falsch? Ich bin halt sozusagen beim "Kunden" angestellt.
Zuletzt bearbeitet von mitami am Fr 03.11.2006 16:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
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charon
Dabei seit: 23.01.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 03.11.2006 16:54
Titel
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Denke nicht das du da Ansprüche gelten machen kannst. Zeig doch mal das Logo.
Hattest du das Logo während eines Praktikas gemacht?
Zuletzt bearbeitet von charon am Fr 03.11.2006 16:55, insgesamt 2-mal bearbeitet
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ninja23
Dabei seit: 22.09.2005
Ort: Austria
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Fr 03.11.2006 16:59
Titel
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natürlich hast du keine rechte auf das logo, da du als angestellter ja schliesslich für diese leistung schon bezahlt wurdest.
klingt mir eher so als ob du da noch etwas kohle rausschlagen willst als "entschädigung" für die kündigung...
Zuletzt bearbeitet von ninja23 am Fr 03.11.2006 17:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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mitami
Threadersteller
Dabei seit: 21.01.2003
Ort: Bavaria
Alter: 49
Geschlecht:
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Verfasst Fr 03.11.2006 17:15
Titel
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Natürlich bin ich zum einen etwas enttäuscht aber schließlich wurde ich ja auch wie eine Zitrone "ausgepresst".
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Fr 03.11.2006 17:36
Titel
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Auch wenn ich kein Anwalt bin, würde das meiner Meinung nach im Sande verlaufen, auch wenn du die Leistung außerhalb deines Anstellungsverhältnisses gemacht hast. Man wird es als Probearbeiten auslegen, also bedingt durch die spätere Anstellung.
Meiner Meinung nach kein Anrecht, was bei Logos sowieso schwer ist.
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swing76
Dabei seit: 20.04.2004
Ort: Berlin / Mainz
Alter: 47
Geschlecht:
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Verfasst Fr 03.11.2006 17:41
Titel
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No way!
Da hast keine guten Karten!
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