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Thema: Frage zu Nutzungsrechten - Kunde hat nicht bezahlt vom 28.09.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Frage zu Nutzungsrechten - Kunde hat nicht bezahlt
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capoo
Threadersteller

Dabei seit: 07.01.2008
Ort: Leipzig
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 28.09.2009 10:33
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Frage zu Nutzungsrechten - Kunde hat nicht bezahlt

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Ein Kunde von mir hat seine Rechnung nicht bezahlt. In der Rechnung steht der Vermerk "Alle Rechte an den o.g. grafischen Erzeugnissen gehen mit Zahlungseingang an den Auftraggeber: xxx"

Ich habe bereits eine Mahnung versandt. Nun ist es an der Zeit die zweite Mahnung zu senden. In dieser möchte ich Ihm auch die Nutzung seiner Präsentation, die ich Ihm erstellt hab untersagen. Wenn er dies dennoch tut, also ohne Nutzungrecht die Präsentation vorführt (das Nutzungrecht hat er ja erst, wenn das Geld auf meinem Konto ist), soll er eine Strafe zahlen.

Wie hoch kann man diese Strafe ansetzen?


Letztendlich geht es mir darum, dass er seine Rechnung bezahlt und das bevor ich erst nen gerichtlichen Mahnbescheid schicken muss.


Ideen? Hä?
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ExMD

Dabei seit: 27.01.2005
Ort: Saarland
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 28.09.2009 10:39
Titel

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1 Million britische lire.


wenn du etwas über das auftragsvolumen sagen würdest, wäre das sehr hilfreich. Glaskugel
ansonsten -> anwalt anrufen und fragen.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 28.09.2009 10:43
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1. Dir ist klar, dass du nicht mehr Mahnen musst?
2. Wie willst du feststellen, geschweige denn belegen, ob er gegen das Nutzungsrecht verstößt bzw. verstoßen hat? Diesen Hinweis müsstest du dann auch per Einschreiben mit Rückschein senden, nur um belegen zu können, dass er diesen Hinweis auch bekommen hat.
3. Has du ihn einfach mal angerufen und gefragt, warum die Rechnung noch offen ist? Das persönliche Gespräch ist meistens viel unangenehmer, als so einen Schrieb von dir.
4. Wenn dein Kunde bewusst die Zahlung verweigert, dann wird er auch kein sonderlich großes Problem damit haben, dein Nutzungsrecht-Etzug zu ignorieren. Er wird sich nämlich die gleiche Frage stellen wie ich unter 2.
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 28.09.2009 10:46
Titel

Re: Frage zu Nutzungsrechten - Kunde hat nicht bezahlt

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capoo hat geschrieben:
In dieser möchte ich Ihm auch die Nutzung seiner Präsentation, die ich Ihm erstellt hab untersagen. Wenn er dies dennoch tut, also ohne Nutzungrecht die Präsentation vorführt (das Nutzungrecht hat er ja erst, wenn das Geld auf meinem Konto ist), soll er eine Strafe zahlen.


Ist ja schon mal gut dass du einen Vertrag hast, aber wie willst du das kontrollieren bzw. nachweisen um somit zusätzlich eine Strafe wegen unberechtigte "Nutzung" zu rechtfertigen? Hmm...?!


Zuletzt bearbeitet von designzicke am Mo 28.09.2009 10:52, insgesamt 1-mal bearbeitet
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capoo
Threadersteller

Dabei seit: 07.01.2008
Ort: Leipzig
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 28.09.2009 10:58
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anrufen:
hab ich bereits vor der ersten mahnung versucht. einmal ging er ran, meinte dann er überweise es gleich "morgen", nach 2 wochen war immer noch kein geld da, ans telefon geht er auch nicht mehr, wenn ich anrufe (auch wenn ich mit unterdrückter nummer anrufe)
ich kann es mir nur so erklären, dass er nicht zahlen will. an dem tag, wo er sich die cd abholte, stellte er einen folgeauftrag über 3 websites, war noch total happy und plante mit mir schon die umsetzung. ich hätte nie gedacht, dass er nicht zahlt, gescheige denn er sämtliche anrufe, mailings etc. gekonnt ignoriert.

kontrollieren:
der kunde arbeitet für ein struckturvertriebsunternehmen und gibt dort seminare, wofür er die präsentation haben wollte. man kann kontrollieren, ob er das material verwendet, man muss ja nur zu einem dieser seminare gehen - die sind öffentlich... man muss nur beim dachunternehmen anfragen, wann der nächste termin ist


edit:
auftragsvolumen: rund 500,-€


Zuletzt bearbeitet von capoo am Mo 28.09.2009 10:59, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 28.09.2009 11:01
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Also dann würde ich an deiner Stelle die Mahnerei gleich mal sein lassen. Schreiben mit Fristsetzung, ansonsten erlöscht das Nutzungsrecht. Über die Höhe der entsprechenden Strafe würde ich mich ausschweigen, nur darauf hinweisen dass du dir weitere rechtliche Schritte vorbehalten wirst. Zum Schluss noch darauf hinweisen, dass du nach Vertreichen der Frist den Mahnweg beschreiten wirst.
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capoo
Threadersteller

Dabei seit: 07.01.2008
Ort: Leipzig
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 28.09.2009 11:17
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wäre diese formulierung ok?:

Sehr geehrter Herr xxx,
unsere Mahnung konnte Sie nicht zur Zahlung des offenen Betrages
veranlassen. Wir fordern Sie auf, den Betrag innerhalb von 5 Werktagen auf unser Konto zu
überweisen. Nach Ablauf dieser Frist, werden wir ein gerichtliches Mahnverfahren gegen Sie
einleiten. Weiterhin weisen wir Sie darauf hin, dass Sie kein Nutzungsrecht an den, in der Rechnung
genannten, grafischen Erzeugnissen haben, solange kein Zahlungseingang erfolgt ist. Sollten sie
die Präsentation dennoch verwenden, werden wir ebenfalls rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 28.09.2009 11:30
Titel

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Viel zu barsch formuliert!

Zitat:


Sehr geehrter Herr XYZ

Leider konnten wir bis heute noch keinen Zahlungseingang zu Rechnung 123456 feststellen, entgegen Ihrer telefonsichen Zahlungszusage vom 12.3.2009.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die entsprechenden Rechte inkl. dem zeitlich und räumlich uneingeschränktem Nutzungsrecht erst mit Zahlungseingang auf unten stehendem Bankkonto an die Mustermann GmbH übergehen. Auf Grund der noch offenen Forerungen sehen wir uns gezwungen, jegliche Nutzung der von uns erstellten Materialien mit sofortiger Wirkung zu untersagen.

Sollten wir bis zum 15.10.2009 keinen Zahlungseingang zu oben genannter Sache verzeichnen können, behalten wir uns weitere rechtliche Schritte zur Sicherstellung unserer Forderungen vor.

Mit freundlichen Grüßen
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