mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: So 28.04.2024 16:42 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Die alte Frage: Kleingewerbe etc vom 04.04.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Die alte Frage: Kleingewerbe etc
Seite: Zurück  1, 2
Autor Nachricht
initvoice

Dabei seit: 24.03.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 04.04.2007 12:41
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

du musst einnahmen und ausgaben gegenüber stellen.
aber das erklärt dir das FA.
  View user's profile Private Nachricht senden
IcePick
Threadersteller

Dabei seit: 21.02.2006
Ort: Frankfurt am Main
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 04.04.2007 12:43
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich dachte Ausgaben muss ich nur auflisten, wenn ich auch Umsatzsteuer erhebe. Was interessiert denn das Finazamt meine Ausgaben? Oder zählen dann die Ausgaben nicht mehr zum Freibetrag?

Viele Grüße
Florian
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
initvoice

Dabei seit: 24.03.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 04.04.2007 12:45
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

erkundige dich wirklich beim FA.
die können dir genau sagen, wie es in deinem fall am besten ist und was rechtlich fakt ist.
  View user's profile Private Nachricht senden
c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 04.04.2007 15:25
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

IcePick hat geschrieben:
Wieviel darf ich im Jahr steuerfrei verdienen?


7.664 Euro. Und ab 7680 Euro bekommen Deine Eltern kein Kindergeld mehr.

Und schau unbedingt, ob es in Deiner Stadt kostenlose oder günstige Existenzgründerkurse gibt - bei Dir geht da eine Menge an Begrifflichkeiten kreuz und quer durcheinander.

c_writer


Zuletzt bearbeitet von am Mi 04.04.2007 15:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
nanu

Dabei seit: 31.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 04.04.2007 21:31
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Eigentlich ist das doch alles gar nicht so schwer,

1) Man meldet das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt an.
2) Die melden einem beim Finanzamt an.
3) Man bekommt Post vom Finanzamt u. auch einen Fragebogen.
Dort kann man wählen bzw. ankreuzen, ob man als Kleinunternehmer ohne USt
oder als Umsatzsteupflichtiger Unternehmer tätig sein will.
4)Ist der Bogen ausgfüllt beim Finanzamt angelangt, bekommt man wieder Post vom Finanzamt.
Nun erhält man die Steuernummer oder gegebenenfalls auch die USt-Indentifikationsnummer

5) Die Stuernummer kommt auf jede Rechnung auch die laufende Nr.
wenn man keine UST abführt darf man auch seinen Kunden keine berechnen.
schreibt also später auf der Rechnung
"nach Kleinunternehmen nach 19 UStG wird keine USt berechnet".

6) Am Jahresanfang macht man eine Einkommensüberschussrechnung (Kleinunternehmer) vom Vorjahr.
Berechnung geht gut mit Excel, ist aber auch mit einem Taschenrechner möglich.

Auf einer Seite kommen die Einnahmen auf der anderen die Ausgaben (Telefon, Onlinekosten, Werbung etc.)
Die Differenz ist dann der Gewinn oder halt der Verlust je nachdem ...wenn Verlust übrig bleibt, sollte man sich aber überlegen, ob das Unternehmen rentabel ist.

Gleichzeitig füllt man noch die Einkommenssteuererklärung aus. Dann kommt wieder Post vom Finanzamt.

Ich meine, dafür braucht man nicht unbedingt einen Existenzgründerkurs, oder doch?
man kann auch mal beim Finanzamt anklingeln und nachfragen,

die fragen ja auch schon mal nach, wie die Aktien stehen *zwinker*
  View user's profile Private Nachricht senden
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 04.04.2007 22:51
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

IcePick hat geschrieben:
Ich dachte Ausgaben muss ich nur auflisten, wenn ich auch Umsatzsteuer erhebe. Was interessiert denn das Finazamt meine Ausgaben? Oder zählen dann die Ausgaben nicht mehr zum Freibetrag?

Viele Grüße
Florian


auch als kleingewerbetreibender kannst du ausgaben zur gewinnminderung gegenrechnen. was du nicht kannst, ist dir direkt die mwst aus den besagten rechnungen wiederholen. das können nur unternehmer, die auch mwst auf ihren rechnungen ausweisen.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
IcePick
Threadersteller

Dabei seit: 21.02.2006
Ort: Frankfurt am Main
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 05.04.2007 00:09
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Vielen Dank für die Beiträge!

Jetzt hab ichs verstanden! *zwinker*

Viele Grüße
Florian
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Rechtsschutz bei Kleingewerbe?
Kleingewerbe / gewerbe
kleingewerbe rückwirkend?
Kleingewerbe und Berufsgenossenschaft
Logo Kleingewerbe
Kleingewerbe mit 2 Kollegen
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.