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high-ke
Threadersteller
Dabei seit: 19.06.2006
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Verfasst Fr 25.03.2011 13:16
Titel Bildrecht am Composing Agentur, Grafiker, Fotograf |
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Hallo zusammen!
Es geht um die Rechte eines Bildes. Und zwar wurde das Hauptmotiv von einem Fotografen im Studio fotografiert und anschließend von der Agentur gekauft. Weiterhin wurde es von einem Grafiker der Agentur freigestellt und mit einem neuen Hintergrund versehen (gekauftes Bild einer bekannten Online-Bilderagentur) sowie mit verschiedenen Retuschen an die Stimmung des Bildes angepasst (Arbeit von ca. 8 Stunden). Nun hat man entdeckt dass der Fotograf des anfänglichen Studiofotos das finale Bild-Composing in einem großen Fotowettbewerb eingereicht hat bei dem es um die Inszenierung des Motieves bei Fotografien ging und hat auch in der jew. Rubrik gleich den ersten Preis gewonnen. Die Frage ist wer nun eigentlich das Recht an dem Preis hat da der Fotograf eigentlich nicht das Bild in seinem Endzustand kreiert hat sondern der Grafiker der Agentur.
Vielen Dank schon mal für die Antwort.
LG Heike
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
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Verfasst Fr 25.03.2011 13:26
Titel
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Hängt davon ab, was der Fotograf verkauft hat.
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Benutzer 37983
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 25.03.2011 13:35
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Klingt aber eher so, als hätte er eben das Urheberrecht am Foto, kann aber nicht einfach die neue Grafik nutzen, nur weil sein Bild verwendet wird. Würde ich denken... Vermutlich wurden Nutzungsrechte an die Agentur verkauft, dass das Bild bearbeitet und für dieses Composing benutzt werden darf?
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high-ke
Threadersteller
Dabei seit: 19.06.2006
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Verfasst Fr 25.03.2011 14:00
Titel
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also am Foto selber hat der Kunde der das Foto veranlasst hat die Rechte. Aber nicht am Composing. Und da nicht die Composing selber an den Kunden verkauft wurden sondern ein Prospekt wo es abgebildet war. Hat wohl eigentlich nur die Agentur das Recht das Bild einzureichen. Stellt sich immernoch die Frage was der Grafiker dazu noch sagen darf (der mittlerweile nicht mehr in dieser Agentur arbeitet und von dem tollen Preis nix abkriegt...)
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Fr 25.03.2011 15:26
Titel
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Als erstes würde ich mich mal an den Fotografen wenden und ihn zur Rede stellen...
Und wer bist du jetzt? Agentur, Grafiker oder Fotograf?
Und wie ist der Fotograf an das Composing geraten?
Zuletzt bearbeitet von designzicke am Fr 25.03.2011 15:30, insgesamt 2-mal bearbeitet
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high-ke
Threadersteller
Dabei seit: 19.06.2006
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Verfasst Fr 25.03.2011 16:13
Titel
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also ich bin die grafikerin. bevor ich mich an den frechen fotografen wende wende ich mich an den Verlag der zeitschrift die den wettbewer ausgeschrieben hat weil ich da jemanden kenne. wollte nur vorher wissen ob ich überhaupt ne chance hab was vom kuchen abzukriegen. der fotograf kann das bild locker irgendwo von der seite für die presse runterladen.
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Fr 25.03.2011 16:24
Titel
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high-ke hat geschrieben: | also am Foto selber hat der Kunde der das Foto veranlasst hat die Rechte. Aber nicht am Composing. Und da nicht die Composing selber an den Kunden verkauft wurden sondern ein Prospekt wo es abgebildet war. Hat wohl eigentlich nur die Agentur das Recht das Bild einzureichen. Stellt sich immernoch die Frage was der Grafiker dazu noch sagen darf (der mittlerweile nicht mehr in dieser Agentur arbeitet und von dem tollen Preis nix abkriegt...) |
Langer Rede kurzer Sinn: Du hättest gerne einStückchen ab vom Kuchen.
Aber di Chancen stehen schlecht. Mir würde jetzt keinerlei Rechtsgrundlage einfallen, auf der du einen Anspruch begründen kannst. Das Nutzungsrecht dürfte bei der Agentur liegen, wenn überhaupt, oder beim Kunden.
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high-ke
Threadersteller
Dabei seit: 19.06.2006
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Verfasst Fr 25.03.2011 16:30
Titel
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ja aber der Fotograf hat ja als letztes den Preis verdient da das Bild warum es gewonnen hat nicht sein Verdienst war... Selbst wenns jetzt der Agentur gehören würde könnte die dann echt mit einem Bild dass ich erstellt habe an einem Wettbewerb teilnehmen ohne meine Erlaubnis?
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