mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Sa 27.04.2024 09:39 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Bild von iTunes in Broschüre veröffentlichen vom 29.04.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Bild von iTunes in Broschüre veröffentlichen
Autor Nachricht
grafisma
Threadersteller

Dabei seit: 02.06.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 29.04.2007 10:06
Titel

Bild von iTunes in Broschüre veröffentlichen

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo!

Sicher kennt Ihr die "visuelle Darstellung" von den Musikabspielprogrammen auf PC und Mac.
Spiele ich also Musik über das Programm ab, habe ich die Option, dass die Töne in bewegte Bilder umgesetzt werden (z.B. bei iTunes).

So ein Bild würde ich gerne in einer Broschüre veröffentlichen - ohne Link, Fenster oder Logo, einfach nur das Muster.

Kann ich da rechtlich Probleme bekommen? Oder muss ich erst bei Windows oder Apple anfragen?
Aber letzendlich ist es doch eigentlich ein ganz persönliches Bild, dass durch das Abspielen meiner eigenen Musik
in Bilder umgewandelt wurde....

Naja also eine -zugegeben- ziemlich verrückte Frage * huduwudu! *

Was sagt Ihr dazu?
  View user's profile Private Nachricht senden
nighthawk96

Dabei seit: 22.07.2005
Ort: Im Nordosten Deutschlands
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 30.04.2007 16:36
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Zitat:
Kann ich da rechtlich Probleme bekommen? Oder muss ich erst bei Windows oder Apple anfragen?
Aber letzendlich ist es doch eigentlich ein ganz persönliches Bild, dass durch das Abspielen meiner eigenen Musik
in Bilder umgewandelt wurde....


Sicher kannst Du da haftbar gemacht werden, denn die Lizenzbedingungen zur Nutzung des Programmes mit dessen Hilfe Du mit Deiner Musik (wirklich Dein eigener Song, ohne Rechte eines Dritten, Komponist, Interpret ? ) eben dieses Muster erzeugt hast. Also Spass beiseite, laß es lieber sein.

Schau Dich in Bilddatenbanken um, da gibt es einiges in genau der Richtung von Illustratoren erstellt, sogar frei skalierbar und in der Farbe individuell anpassbar als Vektoren. Die erwirbst Du und bist auf der sicheren Seite. Wage auch zu bezweifeln, dass die Bildqualität des erzeugten Bildes für den Druck ausreicht.
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
matchbox

Dabei seit: 15.06.2005
Ort: Aus dem Schwarzen Wald
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 30.04.2007 16:49
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

nighthawk96 hat recht. Wenn man es genau nimmt sind das auch nur vorgefertigte Muster und Bewegungen die eben nach der Musik eingeblendet und Bewegt werden. Schau dich leiber in den Zahlreichen Datenbanken oder Artworke CDs um, du findest auch sicher vieles was Lizensfrei ist und nur eine Quellenverweiß auf der Drucksache verlangt.
  View user's profile Private Nachricht senden
grafisma
Threadersteller

Dabei seit: 02.06.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 01.05.2007 11:12
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ok, danke für die Antwort! Bin mal wieder schlauer. *zwinker*
  View user's profile Private Nachricht senden
top
Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 02.05.2007 11:35
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nach meinem Rechtsverständnis dürften solche Bilder nicht nach dem Urheberrecht geschützt sein.

Schutz nach dem Urheberrecht genießen nur von Menschen erschaffene Werke. Vielleicht hilft dir Wikipedia bei Schöpfungshöhe weiter:
Zitat:
Persönliche Schöpfung: Dieses Kriterium schließt Hervorbringungen der Natur, von Maschinen und Tieren aus. Urheber sind stets Menschen (natürliche Personen). Die Werke von malenden Schimpansen sind daher nicht urheberrechtlich geschützt. Irgendwo vorgefundene Gegenstände, etwa ein besonders bizarrer Ast, genießen keinen Urheberrechtsschutz. Für die so genannten Ready-mades oder objets trouvés (wie von Marcel Duchamp) ist allerdings bereits das umstritten. Ein Gedicht, das von einem Zufallsgenerator erzeugt wird, ist nicht schutzfähig.
  View user's profile Private Nachricht senden
nighthawk96

Dabei seit: 22.07.2005
Ort: Im Nordosten Deutschlands
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 04.05.2007 19:47
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

top hat geschrieben:
Nach meinem Rechtsverständnis dürften solche Bilder nicht nach dem Urheberrecht geschützt sein.

Schutz nach dem Urheberrecht genießen nur von Menschen erschaffene Werke. Vielleicht hilft dir Wikipedia bei Schöpfungshöhe weiter:
Zitat:
Persönliche Schöpfung: Dieses Kriterium schließt Hervorbringungen der Natur, von Maschinen und Tieren aus. Urheber sind stets Menschen (natürliche Personen). Die Werke von malenden Schimpansen sind daher nicht urheberrechtlich geschützt. Irgendwo vorgefundene Gegenstände, etwa ein besonders bizarrer Ast, genießen keinen Urheberrechtsschutz. Für die so genannten Ready-mades oder objets trouvés (wie von Marcel Duchamp) ist allerdings bereits das umstritten. Ein Gedicht, das von einem Zufallsgenerator erzeugt wird, ist nicht schutzfähig.



Urheberrecht mag Auslegungssache nach Rechtslage sein. Jedoch geht es hier um die Nutzungsrechte. Und die sind ganz klar beim Hersteller des Programmes und beinhalten die damit gefertigten Bilder, da es ja nicht ein für diesen Zweck des Bilderstellens gedacht ist, wie z-.B. Photoshop.
  View user's profile Private Nachricht senden
saucer

Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 04.05.2007 19:54
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

das würde heissen dass word-arts urheberrechtlich geschütz sind... hmm.. jungs, ich wär mir da mal nicht so sicher.
Zumal: Itunes... gerichtsstand dürfte USA sein.. da wär ich mir nun mal alles andere als "sicher".

Sicherheitshalber fragste beim Hersteller nach.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
top
Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 04.05.2007 23:28
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

nighthawk96 hat geschrieben:
...Urheberrecht mag Auslegungssache nach Rechtslage sein. Jedoch geht es hier um die Nutzungsrechte. Und die sind ganz klar beim Hersteller des Programmes und beinhalten die damit gefertigten Bilder, da es ja nicht ein für diesen Zweck des Bilderstellens gedacht ist, wie z-.B. Photoshop.


Und zu den Nutzungsrechten müsste dann ja auch etwas in den schönen Texten finden lassen denen man beim Installieren der Software gründlich durchlesen soll und dann akzeptieren muss. * Such, Fiffi, such! *
(Macht natürlich auch jeder *balla balla* )

In dem Fall glaube ich aber nicht, dass die Rechteinhaber des Programms sich auf eine derartig unsichere Anklage einlassen würden. Schließlich gibt es einige Punkte die dafür sprechen, dass der Nutzer der Software auch der Urheber der Grafiken ist.

Wie auch immer. Wenn du sicher gehen willst, nutze (wie bereits erwähnt wurde) besser freie Vorlagen oder bastel den Kram mit irgend welchen Filtern nach.
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen IP Adresse veröffentlichen?
Fotos von VA veröffentlichen
Außenaufnamen von Gebäuden im Web veröffentlichen
Karikaturen veröffentlichen - verboten?
Offizielle Kinotrailer veröffentlichen
Private Sportvideos auf HP veröffentlichen GEMA?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.