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Thema: Fotos von VA veröffentlichen vom 28.02.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Fotos von VA veröffentlichen
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Benn20
Threadersteller

Dabei seit: 10.09.2009
Ort: Gelsenkirchen
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 28.02.2010 22:21
Titel

Fotos von VA veröffentlichen

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Hallo,

also folgenden Sache:

Fotos die ich während einer VA gemacht habe und auf der Gäste sowie Gruppen zu sehen sind möchte ich gerne online veröffentlichen. (ala Virtual Nights und CO) sollte ja soweit kein Problem sein.

Nun möchten viele Gäste der Veranstaltung die Kunden in hoher Auflösung auf CD erhalten.
Eine Zusendung per Post ist auch soweit kein großer Akt doch ist das über rechtlich ohne große Probleme?

Da ich natürlich nicht möchte, dass diese Fotos für komerzielle Zwecke genutzt werden möchte ich mich so gut wie es geht dagegen absichern.
Dazu dachte ich, dass ich eine kleine Text Datei anlege, in der hinterlegt ist, dass diese Fotos nur für Private Zwecke genutzt werden darf, bzw. bei der Kommerziellen Nutzung meine Zustimmung erforderlich ist.

Leider gibt´s keinen 100% Schutz.

Bitte teilt mir doch mit, ob das soweit alles rechtlich Korrekt ist oder ob ich selbst unwissentlich Gesetzt übergehe.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 01.03.2010 10:03
Titel

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1. Hattest du die Erlaubnis auf der VA Fotos zu machen?
2. Haben die Teilnehmer in irgendeiner Form ihre Erlaubnis zur Veröffentlichung und Nutzung der Bilder gegeben? In welcher Form?
3. Welche Vereinbarungen hast du sonst mit dem Veranstalter? Liegen die Rechte überhaupt bei dir?
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toco

Dabei seit: 05.04.2002
Ort: Ärford
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 01.03.2010 10:29
Titel

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So in etwa dürfte die Veranstaltung meines Erachtens zu beurteilen sein, mit der Weitergabe wäre ich allerdings vorsichtig. Das soll lieber der Veranstalter machen.

Auszug:
Zitat:
§ 23 KunstUrhG zählt Ausnahmen auf:
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.


Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild


Zuletzt bearbeitet von toco am Mo 01.03.2010 10:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benn20
Threadersteller

Dabei seit: 10.09.2009
Ort: Gelsenkirchen
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 01.03.2010 16:29
Titel

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Nimroy hat geschrieben:
1. Hattest du die Erlaubnis auf der VA Fotos zu machen?
2. Haben die Teilnehmer in irgendeiner Form ihre Erlaubnis zur Veröffentlichung und Nutzung der Bilder gegeben? In welcher Form?
3. Welche Vereinbarungen hast du sonst mit dem Veranstalter? Liegen die Rechte überhaupt bei dir?



1. Die Erlaubnis hatte ich, da diese Fotos auf seiner Website eingebunden werden sollten.
2. Teilnehmer? damit sind doch die Künstler gemeint oder? Von denen habe ich eine schriftliche Bestätigung, jedoch nicht von jedem Gast, der auf den Tischen tanzt.
3. Die Rechte an den Fotos habe ich, dass habe ich mir vorher schriftlich bestätigen lassen.


Sollte ein Gast ein Problem mit der Veröffentlichung haben, sind die Bilder/das Bild sofort offline.

Sind Personen die auf Tischen tanzen Beiwerk? Schließlich geht es in erster Linie darum, dass auf der VA eine gute Stimmung herrschte und somit Werbung für die VA. Erst in zweiter Linie geht es direkt um die Person an sich.


Zuletzt bearbeitet von Benn20 am Mo 01.03.2010 16:34, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 01.03.2010 16:32
Titel

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Benn20 hat geschrieben:

2. Teilnehmer? damit sind doch die Künstler gemeint oder? Von denen habe ich eine schriftliche Bestätigung, jedoch nicht von jedem Gast, der auf den Tischen tanzt.


Naja, eben alle Personen auf den Bildern.Willst du den tanzenden Gast zeigen, brauchst du auch da die Erlaubnis. Oder gab es ggf. was allgemeingültiges bei den AGB im Rahmen des Eintritts zur Veranstaltung?
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Benn20
Threadersteller

Dabei seit: 10.09.2009
Ort: Gelsenkirchen
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 01.03.2010 16:36
Titel

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Nimroy hat geschrieben:
Benn20 hat geschrieben:

2. Teilnehmer? damit sind doch die Künstler gemeint oder? Von denen habe ich eine schriftliche Bestätigung, jedoch nicht von jedem Gast, der auf den Tischen tanzt.


Naja, eben alle Personen auf den Bildern.Willst du den tanzenden Gast zeigen, brauchst du auch da die Erlaubnis. Oder gab es ggf. was allgemeingültiges bei den AGB im Rahmen des Eintritts zur Veranstaltung?


Die VA war öffentlich und ohne Eintritt.
Wie nehme ich so etwas den Zukünftig sicher ab. Kann ja nicht jeden Gast einzeln fragen....
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 01.03.2010 17:34
Titel

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Aushang machen, dass Fotos gemacht und veröffentlicht werden. Wer das nicht will, mus der Veranstaltung fernbleiben.
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Benn20
Threadersteller

Dabei seit: 10.09.2009
Ort: Gelsenkirchen
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Verfasst Mo 01.03.2010 18:05
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Nimroy hat geschrieben:
Aushang machen, dass Fotos gemacht und veröffentlicht werden. Wer das nicht will, mus der Veranstaltung fernbleiben.



Naja da druck ich mir lieber auf nen Shirt, dass Fotos gemacht werden und diese auf www.xyz.de zu sehen sind. Sollte doch auch funktionieren.
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