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Thema: Bearbeitungsrechte/Nutzungsrechte unklar vom 21.07.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Bearbeitungsrechte/Nutzungsrechte unklar
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mischma2000
Threadersteller

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Verfasst Mi 21.07.2010 12:38
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Bearbeitungsrechte/Nutzungsrechte unklar

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Hallo Ihr lieben Lächel

ich bin schon einige Jahre hier fleißig am Lesen, weniger am Posten. Heute habe ich nach langer, ergebnisloser Suche doch mal eine Frage.

Folgendes ist passiert:

Art Director einer GmbH gibt mir auf Anordnung des Geschäftsführers dieses Unternehmens Material (Logo und Maskottchen in diversen Formaten, Hausschrift als Font usw.) mit dem Auftrag, verschiedene Bearbeitungen vorzunehmen und neue Teaser und Banner unter Verwendung dieser Materialien herzustellen. In einer Konferenz frage ich nach, ob Art Director dieses Bilder geschaffen hat, Antwort ist ein Nicken. Also gehe ich davon aus, dass das so stimmt.

Wochen später, Bearbeitungen sind bereits abgegeben, vergütet und veröffentlicht, erfahre ich - ebenfalls vom Geschäftsführer, dass das Maskottchen nicht vom Art Director sondern von einem externen Illustrator im Auftrag erstellt worden ist. Das Logo habe ich inzwischen in verblüffend ähnlicher Form bei einem anderen Unternehmen entdeckt, was ich aber bisher nicht thematisiert habe.

Jetzt bekomme ich bei der ganzen Sache ein ungutes Gefühl, immerhin existieren Rechnungen, aus denen hervorgeht, dass ich diese Dinge bearbeitet habe und bitte Art Director darum, mir rückwirkend schriftlich zu bestätigen, dass er Inhaber der Nutzungs- und Bearbeitungsrechte ist. Dieser weigert sich jedoch beharrlich, dies zu unterschreiben.

Jetzt meine Fragen:

1. Kann ich auf einer Unterschrift bestehen? Und wenn ja, mit welcher Begründung und Handhabe?
2. Was kann der Art Director für einen Grund haben, diesen Wisch nicht zu unterschreiben? Die Arbeit ist abgeschlossen, geliefert und bezahlt, es ist nur noch eine Formsache. Was könnte also da der Grund sein?
3. Wer von euch hat so etwas oder etwas vergleichbares schon einmal erlebt?

Vielen Dank für eure Antworten!

Lg Mischma
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
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Verfasst Mi 21.07.2010 12:52
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was ist denn dein Problem damit? Hast du so einen passus nicht sowieso schon in deinen AGb? Und gibt es irgendwo einen Beleg, dass dir das material gestellt wurde? Ich würde da jetzt ehrlich gesagt einfach nicht so nen Wind machen.

Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mi 21.07.2010 12:53, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 37983
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Verfasst Mi 21.07.2010 12:57
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In deinen AGB sollte drin stehen, dass alles Material, was du gestellt bekommst, frei von Rechten dritter ist. Dann ist doch alles in Ordnung, du bist davon ausgegangen, dass alles gut ist und die AGB wurden so akzeptiert.

Klar, wenn das nicht der Fall ist und du einfach etwas bearbeitest, machst du dich aus strafbar, genau wie dein Kunde wegen Verbreitung der Bearbeitung. Das wird vermutlich schwerer wiegen nehme ich an.
 
mischma2000
Threadersteller

Dabei seit: 21.07.2007
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Verfasst Mi 21.07.2010 13:12
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Vielen Dank für die schnellen Reaktionen, aber in diesem Fall greifen keine AGB, weil das ein Zusatzauftrag war, der mündlich zwischen Tür und Angel angenommen und vereinbart wurde. Ich kann mich nur auf AGB berufen, wenn der Kunde explizit auf diese hingewiesen wurde und diesen zugestimmt hat. In der Regel mache ich Individualverträge. War hier aber nicht so! Unabhängig davon gibt es keine schriftliche Vereinbarungen und auch keinen schriftlichen Hinweis, dass das Material nicht vom Art Director ist. Im Nachhinein habe ich festgestellt, dass der Auftraggeber es ohnehin nicht so genau nimmt, mit Rechen Dritter. Ich habe jetzt einfach Sorge, dass es da Ärger gibt und die dann die Verantwortung auf mich abwälzen.

Aber die Sache mit den AGB ist schön und gut, beantwortet aber nicht so recht meine Fragen, ob ich die Unterschrift in irgendeiner Weise "erzwingen" kann.


Zuletzt bearbeitet von mischma2000 am Mi 21.07.2010 13:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
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Verfasst Mi 21.07.2010 13:16
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Da scheint eher ein Anwalt oder zumindest eine verbindliche Rechtsberatung die richtige Adresse zu sein.
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mischma2000
Threadersteller

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Verfasst Mi 21.07.2010 13:30
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GreenMan hat geschrieben:
Da scheint eher ein Anwalt oder zumindest eine verbindliche Rechtsberatung die richtige Adresse zu sein.


Der ist aber dummerweise bis Anfang August im Urlaub Lächel Mir gings auch weniger um einen juristischen Rat als um Erfahrungswerte.

Wisst ihr denn, ob ein Auftraggeber die Pflicht hat, schriftlich zu bestätigen, dass er Rechteinhaber ist?

Außerdem immer noch die Frage, was ein Auftraggeber für einen Grund haben könnte, diese Bestätigung zu verweigern. Hier bin ich offen für Spekulationen. Ich weiß schon, das MGI kein Juraforum ist, ich versuche nur grade nicht komplett schwarz zu sehen und habe gehofft, dass vielleicht einem von euch noch andere Gründe einfallen, wieso jemand so eine Unterschrift verweigert, außer, dass er eben die Rechte gar nicht hat, Klartext, dass das ein Hinweis darauf ist, dass der Krempel geklaut ist.

Danke Lächel
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Benutzer 37983
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 21.07.2010 13:50
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mischma2000 hat geschrieben:
Außerdem immer noch die Frage, was ein Auftraggeber für einen Grund haben könnte, diese Bestätigung zu verweigern. Hier bin ich offen für Spekulationen. Ich weiß schon, das MGI kein Juraforum ist, ich versuche nur grade nicht komplett schwarz zu sehen und habe gehofft, dass vielleicht einem von euch noch andere Gründe einfallen, wieso jemand so eine Unterschrift verweigert, außer, dass er eben die Rechte gar nicht hat, Klartext, dass das ein Hinweis darauf ist, dass der Krempel geklaut ist.


Genau das würde ich auch vermuten. Ich würde auch nix unterschreiben, was eben so nicht stimmt und ich weiß das genau. Sprich meine Vermutung wäre, er hatte die Rechte zum Bearbeiten nie und möchte sich jetzt mit einer Unterschrift nicht selber ans Bein pinkeln. Verständlich... Was anderes fällt mir spontan nicht ein.
 
mischma2000
Threadersteller

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Verfasst Mi 21.07.2010 13:51
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Illumaus hat geschrieben:
mischma2000 hat geschrieben:
Außerdem immer noch die Frage, was ein Auftraggeber für einen Grund haben könnte, diese Bestätigung zu verweigern. Hier bin ich offen für Spekulationen. Ich weiß schon, das MGI kein Juraforum ist, ich versuche nur grade nicht komplett schwarz zu sehen und habe gehofft, dass vielleicht einem von euch noch andere Gründe einfallen, wieso jemand so eine Unterschrift verweigert, außer, dass er eben die Rechte gar nicht hat, Klartext, dass das ein Hinweis darauf ist, dass der Krempel geklaut ist.


Genau das würde ich auch vermuten. Ich würde auch nix unterschreiben, was eben so nicht stimmt und ich weiß das genau. Sprich meine Vermutung wäre, er hatte die Rechte zum Bearbeiten nie und möchte sich jetzt mit einer Unterschrift nicht selber ans Bein pinkeln. Verständlich... Was anderes fällt mir spontan nicht ein.


Ha! * Ich geb auf... *
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