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jhjp
Threadersteller
Dabei seit: 02.02.2009
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Verfasst Mo 02.02.2009 19:01
Titel Angebot -> Zusage, jetzt: Absage |
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Hallo,
ich bin Freelancer im Bereich Webdesign. Eine Agentur hat mich angefragt für die Umsetzung eines Projekts. Ich habe daraufhin ein Angebot geschrieben mit dem frühest möglichen Startdatum der Umsetzung und der groben Umsetzungsdauer. Daraufhin hat die Agentur mir in einer E-Mail zugesagt.
Kurz vor dem im Angebot enthaltenen Startdatum schreibt mir die Agentur, dass dem Kunde der Umsetzungszeitraum zu spät ist und das Projekt an einen Mitbewerber bereits vergeben wurde und sich nun in Produktion befindet.
Ich habe das Projekt fest eingeplant und nun für die geplante Dauer eigentlich nix zu tun -> kann ich irgendwie Schadensersatz fordern? Wie verhält sich das rechtlich? Die Agentur hat mir ja mein Angebot zugesagt (aber halt nur per E-Mail... nächstes Mal lasse ich mir ne Unterschrift geben)
Hat jemand von euch Erfahrung mit so etwas?
Danke und viele Grüße
(Bevor ich mich an einen Anwalt wende, den ich teuer bezahlen muss, wollt ich hier im Forum mal fragen, ob jemand so etwas ähnliches schon einmal passiert ist...)
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l'Audiophile
Dabei seit: 16.09.2004
Ort: Berlin
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mo 02.02.2009 19:05
Titel
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Ne Zusage per E-Mail ist zwar schön und gut, vor Gericht stehst du dann allerdings meist blöd da. Genau aus diesem Grund ist es immer besser, sich die Besteätigung des Angebots/ des KVs unterschrieben per Fax zukommen zu lassen. Bei kleinen Aufträgen sieht man meist davon ab, bei größeren ist es unverzichtbar.
Zuletzt bearbeitet von l'Audiophile am Mo 02.02.2009 19:07, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Smooth-Graphics
Dabei seit: 22.05.2006
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Verfasst Mo 02.02.2009 19:35
Titel
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E-Mail zählt offiziell eben nur als "mündliche" Aussage. Aber prinzipiell kann man auch damit was erreichen.
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jhjp
Threadersteller
Dabei seit: 02.02.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mo 02.02.2009 21:01
Titel
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Smooth-Graphics hat geschrieben: | Aber prinzipiell kann man auch damit was erreichen. |
Was meinst Du damit genau?
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Mo 02.02.2009 21:09
Titel Re: Angebot -> Zusage, jetzt: Absage |
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[quote="jhjp"Ich habe das Projekt fest eingeplant und nun für die geplante Dauer eigentlich nix zu tun -> kann ich irgendwie Schadensersatz fordern?[/quote]
ja, aber hast du dafür andere angebotene projekte extra dafür absagen müssen?
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 02.02.2009 21:10
Titel
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ich denk das kannste dir in die haare schmiert. die agentur wird plädieren, das sie dir keine verbindliche zusagen gemacht hat. dann müsstest du vor gericht ziehen und da wird es mit sicherheit auf nen vergleich rauslaufen. allerdings werden die gerichts- und anwaltskosten mit sicherheit dann die kohle auffressen, die du von der agentur bekommen würdest (ich geh einfach mal davon aus, das der auftrag keine 10.000 € wert war). zumal du dann noch nachweisen müsstest, das dir durch den entgangenen auftrag wirklich ein schaden entstanden ist, weil du deswegen einen anderen auftrag hast absagen müssen. das dürfte denkbar schwer werden.
beim nächsten mal lass dir den auftrag schriftlich bestätigen (am besten per fax mit unterschrift und stempel der agentur). evtl. solltest du auch in deine agb einen passuns zum thema zahlungsausfall bei stornierten aufträgen dazu packen... da kontaktierst du aber besser vorher nen anwalt für den genauen wortlaut.
Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Mo 02.02.2009 21:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Mark-Korb
Dabei seit: 11.04.2007
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Mo 02.02.2009 22:28
Titel
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Auch wen ich aUDIOfREAK voll zustimme, schreib trotzdem mal ne Rechnung über einen Teil der Kosten wegen Storno und so.
Wen es ein Neukunde ist und der sowas abzieht, kann der Versuch ja nicht Schaden.
Bissel ausführen und auf die mündliche Auftragsbestätigung verweisen.
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Smooth-Graphics
Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 02.02.2009 22:39
Titel
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Ich meinte das so, wie ichs geschrieben hatte: Auch mündliche Aussagen gelten vor Gericht.
Aber: siehe Audio.
Jedoch: siehe Mark-Korb!
Nen Versuch isses Wert, n Gerichtsverfahren nicht.
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