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Thema: Angebot - Adresse Pflicht? vom 01.12.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Angebot - Adresse Pflicht?
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antonio_mo
Threadersteller

Dabei seit: 20.05.2006
Ort: Berlin
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 01.12.2009 10:02
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Angebot - Adresse Pflicht?

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Hallo,

ich muss jetzt ein Angebot an jemanden schreiben von dem ich (noch nicht) keine Adresse habe da er auch nicht
in Europa lebt.
Kann ich es vorerst ohne Adresse schreiben oder gibt es auch hier schon ein Problem für mich?

Gruß
Antonio
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 01.12.2009 10:06
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Nö, ein Angebot ist in der Regel ja kein Vertrag.

Schreib als Anschrift seinen Namen und ne Mail-Addy rein.

Als letzten satz kannst du ja: 'Dieses Angebot ist für beide seiten freibleibend.' dranhängen.
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antonio_mo
Threadersteller

Dabei seit: 20.05.2006
Ort: Berlin
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 01.12.2009 10:14
Titel

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Hi Mac,

super, vielen Dank und genau das werde ich auch reinschreiben.
*Thumbs up!*
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pygmi

Dabei seit: 03.09.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 01.12.2009 11:00
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Moin Moin!

OT
hab grad mal bzgl. Macs Info (Als letzten satz kannst du ja: 'Dieses Angebot ist für beide seiten freibleibend.' dranhängen.)
gegoogelt, da ich wissen wollte, was das genau bedeutet und dabei dies gefunden:

"Rein begrifflich gesehen ist die Klausel „Angebote freibleibend“ dabei ein juristisches Paradoxon."
hier der ganze Text

Gruß
pygmi
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 01.12.2009 11:09
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Ja, dann könnte man auch reinschreiben: 'Dieses Angebot gilt bis xx.xx.xxxx'
um irgendwelchen Kostensteigerungen in unbestimmter Zukunft zu vermeiden.
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antonio_mo
Threadersteller

Dabei seit: 20.05.2006
Ort: Berlin
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 01.12.2009 11:12
Titel

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Danke Euch beiden, tolle Hinweise die ich sicher mit einbeziehen werde.
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