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MGi Foren-Übersicht -> Fotoapparate, Film & Technik -> Presseausweis anfordern!
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Autor |
Nachricht |
FaZie
Dabei seit: 18.12.2002
Ort: Neuburg/Donau
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mi 12.01.2005 21:07
Titel
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tja, den "echten" presseausweis bekommste nur, wenn du wirklich deine brötchen mit journalistischer tätigkeit verdienst, das steht wohl fest.
diese jugend-presseausweise sind da mal ein anfang, um ein bisschen die türen zu veranstaltungen zu öffnen, aber man wird auch des öfteren verwiesen, weil eben "jugendpresse" drauf steht. zum akredieren zu veranstaltungen (z.b. fürs fotografieren) ist nicht immer ein presseausweis von nöten, nur sollte man mit solchen sachen keine scherze treiben, da sowas auch ganz schnell unter (wenn man sich einfach so akredieren lässt) unter der rubrik urkundenfälschung laufen kann, und das macht sich nicht sehr gut in seiner polizeiakte.
von daher, ehrlich sein, und wenn man nicht für ein print-, nonprint-medium arbeitet auf anderen wegen versuchen dort reinzukommen. oder einfach als freier mitarbeiter bei zeitschriften/zeitungen arbeiten, und sich die erlaubnisse und akredierungen von denen besorgen lassen.
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mahzell
Dabei seit: 16.06.2003
Ort: bochum
Alter: 43
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Verfasst Mi 12.01.2005 21:10
Titel
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ddrummer hat geschrieben: | mahzell hat geschrieben: | studenten der kommunikationswissenschaft oder journalistik können ebenso einen presseausweis anfordern. |
Echt?!
Muss man da auch beruflich engagiert sein oder reicht´s einfach, nur Kommunikationswissenschaften zu studieren??
Kann man den dann einfach so beantragen oder gibt´s da noch irgendwelche Auflagen? |
ja immatrikulationsbescheinigeung sollte reichen.
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ddrummer
Dabei seit: 05.03.2004
Ort: berlin
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mi 12.01.2005 21:54
Titel
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Wär ja richtig geil, wenn das funktioniert: Vergünstigungen
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steffiii
Dabei seit: 21.04.2004
Ort: KÖLLE
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Mi 12.01.2005 21:57
Titel
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taikrixel hat geschrieben: | steffiii hat geschrieben: | guck mal unter junge-medien.de (djv)
hab meinen da über ne presseagentur, für die ich ab und an arbeite, beantragt. gab keine schwierigkeiten |
nächste woche haben wir alle hier so ein ding.... |
glaub ich kaum
ddrumer: man hat durch einen ausweis bestimmte vorteile bzw. verünstigungen. du brauchst eben eine presseagentur die bestätigt das du für sie arbeitest. monatlich müssen berichte deiner tätigkeit geliefert werden, du solltest zu bestimmten öffentlichen terminen der jm und dort berichten.
ohne agentur bzw. nachweis deiner tätigkeit bekommst du keinen presseausweis. wär ja noch schöner. du kannst dich sonst jediglich bei den jm anmelden. die sind auch nciht doof
Zuletzt bearbeitet von steffiii am Do 13.01.2005 10:47, insgesamt 3-mal bearbeitet
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ddrummer
Dabei seit: 05.03.2004
Ort: berlin
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mi 12.01.2005 22:56
Titel
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ggf
Zuletzt bearbeitet von ddrummer am Di 28.08.2007 11:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
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steffiii
Dabei seit: 21.04.2004
Ort: KÖLLE
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Mi 12.01.2005 22:58
Titel
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ddrummer hat geschrieben: | Ich glaub auch, dass nur die Immatrikulation allein zu wenig wäre... |
ich denke nciht das eine einschreibung reicht. frag aber gerne nochmal nach
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ddrummer
Dabei seit: 05.03.2004
Ort: berlin
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mi 12.01.2005 23:01
Titel
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steffiii hat geschrieben: | ddrummer hat geschrieben: | Ich glaub auch, dass nur die Immatrikulation allein zu wenig wäre... |
ich denke nciht das eine einschreibung reicht. frag aber gerne nochmal nach |
Gerne!
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steffiii
Dabei seit: 21.04.2004
Ort: KÖLLE
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Mi 12.01.2005 23:15
Titel
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so hab mal was rausgesucht:
Die hauptberufliche Tätigkeit als Journalistin bzw. Journalist muss nachgewiesen werden.
Den Nachweis führen:
1. Festangestellte JournalistInnen
durch Vorlage eines Redakteurvertrages
Bescheinigung des Verlages, der Chefredaktion, der Rundfunkanstalt bzw. des Arbeitgebers, in der das Vertragsverhältnis als festangestellte/r hauptberufliche/r Journalist/in bestätigt wird.
2. Freiberufliche Journalistinnen und Journalisten
durch Vorlage von Vertragsvereinbarungen über ständige Mitarbeit bei bestimmten Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunkanstalten, Agenturen usw.
durch Vorlage der Honoraranweisungen der letzten sechs Monate
Eine Bestätigung des zuständigen Finanzamtes über hauptberufliche (versteuerte) journalistische Tätigkeit.
3. Volontärinnen und Volontäre
Durch Vorlage ihres Vertrages bzw. einer entsprechenden Bescheinigung.
4. Studentinnen und Studenten
Durch Vorlage der Immatrikulation an der Filmhochschule bzw. Nachweis des Studiums der Kommunikationswissenschaften und der Journalistik.
Für Studenten der Journalistik/Kommunikationswissenschaften, die für ihre Ausbildung (Nachweis durch Bescheinigung des Instituts) oder ihre studienbegleitende journalistische Tätigkeit einen Presseausweis benötigen, oder Studenten, die nachgewiesener Maßen ihr überwiegendes Einkommen aus freier journalistischer Tätigkeit erzielen und dazu einen Presseausweis benötigen, beträgt der Mindestmitgliedsbeitrag 7,50 Euro.
...........................
ddrumer: also doch
guck mal hier verdi
Zuletzt bearbeitet von steffiii am Mi 12.01.2005 23:20, insgesamt 2-mal bearbeitet
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