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MGi Foren-Übersicht -> Fotoapparate, Film & Technik -> Presseausweis anfordern!
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Autor |
Nachricht |
Kahlcke
Dabei seit: 13.02.2004
Ort: Flensburg
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Do 13.01.2005 22:47
Titel
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nach movie world würde mir schon reichen, bei dem was da steht überlege ich gerade nach meiner ausbildung journalismus zu studieren
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Lupusfried
Dabei seit: 17.01.2005
Ort: Daheim
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mo 17.01.2005 13:01
Titel
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Leider gibt es viele Leute die den Presseausweis "missbrauchen" bzw. nur haben um Vergünstigungen zu bekommen.
Dadurch wird es richtigen Journalisten immer schwerer gemacht Ihrer Arbeit nachzugehen, bzw. an Akkreditierungen heranzukommen.
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Germ
Dabei seit: 19.09.2005
Ort: Berlin
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Mo 09.01.2006 20:39
Titel
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Auszubildene im bereich Mediengestalter Bild und Ton können diie auch einen Presseausweis beantragen oder muss es ein Studium sein?
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way2hot
Dabei seit: 14.03.2004
Ort: Jüchen-Gierath
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Mo 09.01.2006 22:00
Titel
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Wenn du schon Threadleichen ausbuddelst, dann nutze doch auch erstmal die Links, die genannt werden... Bevor hier jeder irgendwelche Spitzfindigkeiten in den Raum stellt nach dem Motto "Und wenn aber so und so...", sollte man sich lieber mal mit den Instanzen auseinandersetzen, die da eine definitive Aussage treffen können, womit ich nochmals auf die geposteten Links verweise. Auch oder gerade der DJV sollte wohl lesen und schreiben können.
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Shadowrun
Dabei seit: 05.12.2005
Ort: Dortmund / Zürich
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 09.01.2006 22:38
Titel
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Es gibt nur zwei Organisationen die den "bundeseinheitlichen Presseausweis" ausstellen und der auch (fast) überall anerkannt wird, allerdings ist dieser Presseausweis kein Freifahrtschein, er zeigt nur das du hauptberuflich journalistisch tätik bist und nicht mehr.
Alle anderen "Vereine, Firmen und Institute" die einen "sogenannten Presseausweis" ausstellen sind nicht berechtigt diesen als "bundeseinheitlichen" auszuweisen. Diese "Presseausweise" werden kaum bei "Veranstaltungen, Konzere, Messen usw." anerkannt.
Diese ganzen Jugendpresseausweise, sind auch nicht unbedingt besser, aber dennoch wird der JPNRW Ausweis, der übrigens große Ähnlichkeit mit dem "bundeseinheitlichen Presseausweis" hat ebenfalls fast überall anerkannt. *es ist glaub ich der einzige Jugendpresseausweis der diesen Status erreicht hat*
Wichtig dabei ist natürlich nicht auf die unzähligen "schwarzen Schaafe" reinzufallen und sich lieber vorher bei den zwei großen Organisationen zu erkundigen oder eben bei der Jugendpresse NRW.
http://www.djv.de
http://dju.verdi.de
oder
http://www.jpnw.de
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FaZie
Dabei seit: 18.12.2002
Ort: Neuburg/Donau
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mo 09.01.2006 22:44
Titel
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naja, nicht nur die Jugendpresse NRW hat seit letztem Jahr neue
Verträge mit dem DJV etc., auch die JP-Bayern (jugendpresse bayern)
hat das seit 2005.
davon abgesehen ist das nur nen stück plastik wofür man zahlt
(das geld kann man besser in nen bierchen investieren).
ohne bestätigungen von seiner agentur bzw. redaktion läuft
in den meisten fällen schon lange nix mehr mit akkreditierungen.
wer wirklich journalistisch arbeitet, der kann das auch ohne
dem scheckkarten großen teil ... andererseits kann einem
der verband, bei dem man mitglied ist bei rechtlichen
fragen oftmals gut weiterhelfen und die haben auch
anwälte zur hand, die einem gut beraten und helfen.
Zuletzt bearbeitet von FaZie am Mo 09.01.2006 22:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Shadowrun
Dabei seit: 05.12.2005
Ort: Dortmund / Zürich
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 09.01.2006 22:51
Titel
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FaZie hat geschrieben: | naja, nicht nur die Jugendpresse NRW hat seit letztem Jahr neue
Verträge mit dem DJV etc., auch die JP-Bayern (jugendpresse bayern)
hat das seit 2005.
davon abgesehen ist das nur nen stück plastik wofür man zahlt
(das geld kann man besser in nen bierchen investieren).
ohne bestätigungen von seiner agentur bzw. redaktion läuft
in den meisten fällen schon lange nix mehr mit akkreditierungen.
wer wirklich journalistisch arbeitet, der kann das auch ohne
dem scheckkarten großen teil ... andererseits kann einem
der verband, bei dem man mitglied ist bei rechtlichen
fragen oftmals gut weiterhelfen und die haben auch
anwälte zur hand, die einem gut beraten und helfen. |
Sorry, wollte keinen anderen Jugendpresseverein außer acht lassen, ich hab jetzt nur mal schnell diesen als Beispiel genommen und soweit ich noch weiß ist er der größte Jugendpresseverein, aber egal du hast natürlich Recht.
Mit der Scheckkarte ist ja klar, es zeigt ja nur das du in dem Bereich arbeitest, aber berechtigt dich nicht automatisch für den kostenlosen Eintritt. Am einfachsten geht es noch immer mit einer Bescheinigung von deiner Agentur, Verlag oder Redaktion.
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Xaven
Dabei seit: 26.03.2002
Ort: Motorcity Rüsselsheim
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Mo 09.01.2006 23:47
Titel
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Nachweis der hauptberuflichen Tätigkeit
Die hauptberufliche Tätigkeit als Journalistin bzw.
Journalist muss nachgewiesen werden. Als
hauptberufliche/r Journalistin bzw. Journalist gilt, wer
seinen Lebensunterhalt überwiegend aus dem Ertrag
journalistischer Arbeit bestreitet.
Den Nachweis führen:
1. Festangestellte Journalistinnen und
Journalisten
• durch Vorlage eines Redakteursvertrages
• Bescheinigung des Verlages, der Chefredaktion,
der Rundfunkanstalt bzw. des Arbeitgebers, in
der das Vertragsverhältnis als festangestellte/r
hauptberufliche/r Journalist/in bestätigt wird.
2. Freiberufliche Journalistinnen und Journalisten
• durch Vorlage von Vertragsvereinbarungen über
ständige Mitarbeit bei bestimmten Zeitungen,
Zeitschriften, Rundfunkanstalten, Agenturen usw.
● durch Vorlage der Honoraranweisungen der letzten 6
Monate
● eine Bestätigung des zuständigen Finanzamts
oder eines Steuerberaters über hauptberufliche
(versteuerte) journalistische Tätigkeit.
3. Volontärinnen und Volontäre
● durch Vorlage ihres Vertrages und einer
entsprechenden Bescheinigung
4. Studentinnen und Studenten
• durch Vorlage der Immatrikulation an der
Filmhochschule Regie, Kamera bzw. des Studiums
der Kommunikationswissenschaften und der
Journalistik / studienbegleitende Tätigkeit
notwendig
• bei angrenzenden Studiengängen zusätzliche
Bescheinigung des Studienleiters, dass der
Presseausweis für diesen Studiengang benötigt
wird.
Quelle: Verdi Hessen | Merkblatt Presseausweis
Zuletzt bearbeitet von Xaven am Mo 09.01.2006 23:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
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