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Thema: Gültigkeit der Prüfung ? vom 26.05.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Zwischenprüfung Theorie -> Gültigkeit der Prüfung ?
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ELSE_KLING
Threadersteller

Dabei seit: 26.09.2007
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Verfasst Mo 26.05.2008 17:13
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Gültigkeit der Prüfung ?

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Achtung. Mir ist gerade aufgefallen, dass meine Kommunikations/Arbeis- und Sozialrecht Prüfung NICHT Unterschrieben ist.

Laut ner bekannten Lehrerin, sind jegliche Unterlagen die zu Prüfungsnotengebung verbindlich sind, durch den Prüfer zu unterschreiben.

Sind eure Prüfungsteile unterschrieben ?!

Wie schaut die Rechtslage aus ?! Ist der Teil notentechnisch nichtig ?!

Fragen über Fragen

IHK und ZA * Applaus, Applaus * bester Verein.
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Watson

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Verfasst Mi 28.05.2008 09:26
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Re: Gültigkeit der Prüfung ?

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ELSE_KLING hat geschrieben:
Wie schaut die Rechtslage aus ?! Ist der Teil notentechnisch nichtig ?!


Genau genommen ist die komplette Zwischenprüfung, sofern du nach der alten Verordnung geschrieben hast, fürn Ar..... äääääh, nichtig. *zwinker*
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mya85

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Verfasst Mi 28.05.2008 11:17
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Zitat:
Genau genommen ist die komplette Zwischenprüfung, sofern du nach der alten Verordnung geschrieben hast, fürn Ar..... äääääh, nichtig.


Wieso denn das?
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Watson

Dabei seit: 02.12.2005
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Verfasst Mi 28.05.2008 11:58
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mya85 hat geschrieben:
Zitat:
Genau genommen ist die komplette Zwischenprüfung, sofern du nach der alten Verordnung geschrieben hast, fürn Ar..... äääääh, nichtig.


Wieso denn das?


Weil sie lediglich statistischen Wert hat, also dir selbst und deinem Betrieb zeigen soll auf welchem Level du bist, für die Abschlußprüfung aber nicht mal das Papier wert ist, auf dem sie gedruckt wurde? *zwinker*
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mya85

Dabei seit: 20.06.2005
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Verfasst Mi 28.05.2008 13:14
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Na das war mir auch schon klar...und bei der nach der neuen Verordnung ist das anders?
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Watson

Dabei seit: 02.12.2005
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Verfasst Mi 28.05.2008 13:37
Titel

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Soviel ich mitgekriegt hab, zählt die ZP nach der neuen Verordnung nen gewissen Teil zur AP.
Allerdings ohne Gewähr.
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