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Jess
Threadersteller
Dabei seit: 19.01.2004
Ort: -
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Do 05.05.2005 16:23
Titel [AP Praxis] Themen-Threads |
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Hallo liebe Prüflinge.
Dieser Forenbereich beschäftigt sich lediglich mit Fragen zur praktischen Abschlussprüfung.
Eure Fragen zur theoretischen Prüfung könnt ihr hier stellen:
http://www.mediengestalter.info/forum/29/ap-theorie-1.html
Bitte haltet euch an die Regeln des ZFA. Bei Verstößen sind wir angehalten ALLE Beiträge umgehend zu löschen.
Zentral-Fachausschuss Berufsbildung Druck und Medien hat geschrieben: |
Urheberrecht an Prüfungsaufgaben und -unterlagen
In den letzten Monaten musste der ZFA feststellen, dass einige Auszubildende
und Prüfungsteilnehmer/innen des Ausbildungsberufes Mediengestalter/in
Digital- und Printmedien Prüfungsaufgaben des ZFA bzw. Ergebnisse
dieser Prüfungen veröffentlicht haben.
Eine Vervielfältigung bzw. Veröffentlichung der schriftlichen
und praktischen Prüfungen im Internet oder wo auch immer ist dem ZFA
allein vorbehalten. Bitte lesen Sie dazu folgende juristische Stellungnahme:
Die Veröffentlichung von Prüfungsaufgaben und -unterlagen verstößt gegen
das Urheberrecht des ZFA. Für jeden Prüfungsteilnehmer ist anhand des
Copyrightvermerks erkennbar, dass an diesen Unterlagen ein Urheberrecht
besteht und Unterlagen damit nur mit Genehmigung des ZFA veröffentlicht werden dürfen.
Texte und Bilder genießen Urheberrechtsschutz nach dem Urheberrechtsgesetz.
Auch Bearbeitungen der geschützten Werke sind nur mit Zustimmung des Urhebers
zulässig. Wird dagegen verstoßen, so gibt das Urheberrechtsgesetz dem Verletzten
Urheber Unterlassungs-/ Schadensersatz. In Einzelfällen kommt auch eine strafrechtliche
Verfolgung in Betracht.
Die ausgegebenen Prüfungsunterlagen dürfen vom Prüfling nur zur Bearbeitung seiner
Aufgabe benutzt und nicht im Internet veröffentlicht werden. Der Urheber und damit der
ZFA ist nach dem Urheberrechtsgesetz berechtigt auch in zeitlicher und örtlicher Hinsicht
zu bestimmen, wie die zur Verfügung gestellten Prüfungsunterlagen benutzt werden können.
Mit der persönlichen Erklärung, die bei Einreichen der Prüfungsunterlagen auszuhändigen ist,
wurde jeder Prüfling auch auf diese Rechtslage hingewiesen.
Wer daher Prüfungsaufgaben oder das Ergebnis der Prüfung unter Verwendung der zur
Verfügung gestellten Texte oder Bilder ins Internet stellt, hat mit Schadensersatz und
Unterlassungsansprüchen zu rechnen. Darüber hinaus können Mitteilungen an den Provider
erfolgen, der die entsprechende Webseite zu sperren hat, weil sich auf ihr rechtswidrige
Inhalte befinden.
Zentral-Fachausschuss Berufsbildung Druck und Medien |
Wir wünschen euch viel Glück bei der Prüfung.
J.C.
Zuletzt bearbeitet von Jess am Do 10.05.2007 14:10, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Jess
Threadersteller
Dabei seit: 19.01.2004
Ort: -
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Fr 03.06.2005 14:11
Titel
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Um das Thema noch einmal aufzugreifen:
Bisher wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass es nicht gestattet ist explizite Hinweise oder Aufgabenstellungen zu veröffentlichen.
Wenn der ZFA der Meinung ist, dass die Informationen und Diskussionen hier zu sehr ins Detail gehen, dann werden die Threads alle kommentarlos gelöscht.
In eurem Interesse: Haltet euch daran.
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Jess
Threadersteller
Dabei seit: 19.01.2004
Ort: -
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Do 10.05.2007 14:18
Titel
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Für alle Prüflinge noch einmal zur Kenntnissnahme.
Wir erhalten regelmäßig Nachrichten mit folgendem Inhalt:
Ein Forenuser hat geschrieben: | Warum sollten Beiträge in Prüfungsthreads gelöscht werden, ist es nicht erlaubt sich über die Prüfung auszutauschen, wenn ja warum nicht? |
Bitte lest euch zur Beantwortung der Fragen die Stellungnahme vom ZFA durch.
Aufgrund des vielen Löschens von Beiträgen im Prüfungsbereich ist es uns leider nicht möglich alle Forennutzer darüber zu informieren. Ihr werdet dafür sicherlich Verständnis haben.
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