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Thema: Ab wann darf man die praktische veröffentlichen? vom 15.06.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Abschlussprüfung Praxis -> Ab wann darf man die praktische veröffentlichen?
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Autor Nachricht
Catlynn225

Dabei seit: 15.06.2009
Ort: Darmstadt
Alter: 38
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 15.06.2009 15:52
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weiß jemand ob es dieses Jahr auch wieder so ein Gewinnspiel gibt, wo man seine Abschlussarbeit einreichen kann?

also Print sowie NonPrint * Keine Ahnung... *


das hier ist vom letzten Jahr:

http://www.zfamedien.de/mycar/
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 15.06.2009 18:21
Titel

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rixxor hat geschrieben:
bei der zp war es nicht so. deswegen frage ich. * Keine Ahnung... *

und deinen patzigen unterton kannst du dir mal gepflegt sonst wohin schieben. * Applaus, Applaus *


Das ist schlichtweg falsch. Das gesamte Material unterliegt dem Urheberrecht des ZfA und darf nur mit individuell zu erteilender Erlaubnis veröffentlicht werden.
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woarms

Dabei seit: 03.07.2007
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 16.06.2009 21:59
Titel

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PAH! Das Logo hab ich erstellt, da is nix benutzt worden von denen. Das darf ich veröffentlichen wie ich will... so! * Du kannst mich mal... *

ZFA * Du kannst mich mal... *
IHK * Du kannst mich mal... *
AP 09 * Du kannst mich mal... *
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 16.06.2009 22:24
Titel

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woarms hat geschrieben:
PAH! Das Logo hab ich erstellt, da is nix benutzt worden von denen. Das darf ich veröffentlichen wie ich will... so! * Du kannst mich mal... *

ZFA * Du kannst mich mal... *
IHK * Du kannst mich mal... *
AP 09 * Du kannst mich mal... *


Ja. Das Logo für sich allein stehend.
Dem Threadersteller ging es aber wohl um das Gesamtergebnis.
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