itek
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Verfasst Mo 22.06.2009 16:18
Titel
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Kindergeld gibt's ab Jahrgang '83 nur noch bis zum 25. Lebensjahr.
Wenn du den Damen und Herren vom Amt bescheinigen kannst, dass es eine ÜBERGANGSPHASE zur Aufnahme einer Schul-/Ausbildung/Studium ist, dann wird auch weiterhin Kindergeld gezahlt.
Da kann dann aber immer mal wieder ein Schreiben ins Haus flattern, dass ein Nachweis benötigt wird (z.B. abgelehnte Studienplatzbewerbung etc. machen sich da ideal) dass man sich noch in der Übergangsphase befindet bzw. gewillt ist, ein Studium zu beginnen, du aber momentan "nichts findest".
Gibt's kein Nachweis, gibt's kein Geld.
Insgesamt darf pro Jahr nicht mehr wie 7680€ verdient werden, obendrauf noch Pauschbetrag von 920€ für Werbungskosten, der von den "erhaltenen Bezügen" abgezogen wird -- alternativ wenn man höhere Werbungskosten hat, eben dann den Betrag.
Biste drüber, wird auch rückwirkend das KiGe für das Kalenderjahr gestrichen .. und so Nachzahlungen sind nicht gerade feierlich
Ansonsten kann das Kindergeld auch für ein Jahr "ausgesetzt" werden und im nächsten Kalenderjahr wieder beantragt werden. Das ganze läuft immer auf's ganze Jahr bezogen. Und (lass mich nicht lügen) wenn ein Jahr das KiGe gestrichen wurde, heißt das nicht, dass es nie wieder bezahlt wird.
Telefonier eine Runde, dann wirste alles genau wissen
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Zitat: | ich bin mir nicht sicher, aber kindergeld steht dir bei einer zweiten ausbildung nicht mehr zu. |
Ich glaub du meinst da die Berufsausbildungsbeihilfe ...
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