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Thema: Kindergeld zurückzahlung.. vom 12.03.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Kindergeld zurückzahlung..
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Bilal20
Threadersteller

Dabei seit: 12.03.2006
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Verfasst So 12.03.2006 12:12
Titel

Kindergeld zurückzahlung..

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Also ich habe ein problem..

Ich mache seit 6 monaten meine Ausbildung. Habe noch seit diesen Samstag mit einer Nebenbeschäftigung angefangen..
Ich weiß dass ich nicht mehr als 7680€ verdienen darf damit ich kindergeld kriegen kann.. das ist mir bewusst. Ich weiß auch dass ich mehr als 7680€ verdienen werde.. Nur wie läuft das ganze ab? kriege ich (meine eltern)jetzt das ganze jahr lang Kindergeld oder wird das Kindergeld ab diesen Monat gestrichen? und falls ich das ganze Jahr lang Kindergeld kriege, muss ich dann am Jahresende alles zurück zahlen? Wenn ja, dann hat es ja fast keinen sinn zu arbeiten. ? wie läuft das ab?

bitte hilft mir... * Keine Ahnung... *


Zuletzt bearbeitet von Bilal20 am So 12.03.2006 12:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Bea86
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst So 12.03.2006 13:01
Titel

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alle änderungen von gehältern,... musst du angeben. aber solange du anspruch auf das geld hast, musst du es später nicht zurückzahlen.
 
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mr.b

Dabei seit: 16.02.2005
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 12.03.2006 16:47
Titel

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Beim Kindergeld hast du folgendes Problem. Die Änderung musst du im Prinzip sofort angeben. Die Beamten rechnen das aufs Jahr aus und wenn du dann folglich über den Freibetrag kommst, erhältst du sofort kein Kindergeld mehr. Am Ende des Jahres wird das dann nochmal geprüft und falls du tatsächlich über den Freibetrag gekommen bist musst du das bereits erhaltene voll zurückbezahlen.

Gleiches gilt bei: Du bist dir nicht sicher ob du den Freibetrag knackst und wartest ab,lässt dir das Geld zunächst weiter bezahlen und merkst aber dann dass du nicht drum rum kommst. Du musst in jedem Fall das gesamte Kindergeld zurückzahlen dass du erhalten hast! Und falls man dir Vorsatz unterstellt (keine Angabe der Einkunftsveränderung) könnte es sogar passieren dass du noch was zusätzlich löhnen musst!

'Also, wenn du eh schon weißt dass du drüber kommst, dann gib's sofort an, du ersparst dir eine hohe Rückzahlung und weiteren Ärger mit unserem Vater Staat.


Greetz mr.b
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KCie

Dabei seit: 29.10.2003
Ort: München / Schwabing
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 12.03.2006 17:39
Titel

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Am besten mal den Steuerberaten fragen.

Man kann da so einiges machen, damit man es nicht zurückzahlen muss.
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