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S.Franke
Dabei seit: 27.03.2007
Ort: Bielefeld
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mi 20.06.2007 13:44
Titel
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Der Schuß kann aber auch nach hinten losgehen.
Bsp: durch zu erwartenden Ausfall durch Krankheit etc, (das ist je nch Krankheit ein reines Vorurteil) bekommt man z.B. relativ häufig keinen unbefristeten Arbeitsvertrag, sondern wird erst einmal für eine Zeit X eingestellt.
Die Begründung dafür ist dann eine Andere, aber so sieht die Realität leider häufig aus.
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M_a_x
Dabei seit: 28.02.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 20.06.2007 13:45
Titel
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McMaren hat geschrieben: | Asi Prollowski hat geschrieben: | Je nach Betriebsgröße kann es vorteilhaft sein, Stichwort Schwerbehindertenabgabe. |
Aber er ist ja nicht schwerbehindert.
Wenn man es dir weder ansieht noch sonst irgendwie anmerkt, würde ich es unter den Tisch fallen lassen. Ich denke, die meisten würde das eher abschrecken, wenn man ehrlich ist. Die meisten haben doch keine Ahnung und sind unsicher, ob sie dann behindertengerechte Räumlichkeiten etc. stellen müssen und legen deine Bewerbung dann eher weg. |
Sehe ich -wie gesagt- auch so.
Zumal er (ich glaube es ist eine Sie) keinerlei Vorteile dadurch erwarten kann, eher Nachteile.
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EnterYourName
Threadersteller
Dabei seit: 14.06.2007
Ort: Hamburg
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Mi 20.06.2007 13:59
Titel
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M_a_x hat geschrieben: |
Sehe ich -wie gesagt- auch so.
Zumal er (ich glaube es ist eine Sie) keinerlei Vorteile dadurch erwarten kann, eher Nachteile. |
Danke für die Korrektur des Geschlechts
und an Sidschei: Wo steht bei deinem Wikipedia-Link, dass sich das auf Arbeitsplatzvergabe bezieht? Dort jedenfalls nicht...
Also denkt ihr eher, dass ich so weitermachen sollte wie bisher und nichts davon erwähnen? Verdammt, ich hatte mich drauf gefreut bevorzugt behandelt zu werden
Allerdings überzeugen mich einige Argumente hier glaub ich schon...
Danke für eure Meinungen
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Sidschei
Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht:
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Verfasst Mi 20.06.2007 14:21
Titel
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EnterYourName hat geschrieben: |
und an Sidschei: Wo steht bei deinem Wikipedia-Link, dass sich das auf Arbeitsplatzvergabe bezieht? Dort jedenfalls nicht...
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steht da nirgendswo explizit, folgt aber daraus.
Schwerbehinderung liegt ja erst ab GdB 50 vor, bei der AA kannst Du aber bereits ab einem GdB von 35 als schwerbehindert eingestuft werden (war zumindest mal so...) erkundige Dich da am besten mal nach. Aber wie gesagt: "auf dem freien Arbeitsmarkt" wird Dir das u.U. eher Nachteile bringen. Ist im Regelfall nur für öffentliche/hoheitliche Arbeitgeber von Interesse; bzw. bringt dort Vorteile.
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