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Thema: 2 Urlaubstage die man verplanen kann? vom 16.09.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> 2 Urlaubstage die man verplanen kann?
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tomyp
Threadersteller

Dabei seit: 29.02.2008
Ort: Nürnberg
Alter: 33
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 16.09.2008 17:11
Titel

2 Urlaubstage die man verplanen kann?

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Hallo!
Ich habe neu angefangen und soll mir schon für 2009 Gedanken machen. (Urlaub)
Ich habe wie die meisten 25 Tage Urlaub...
Nun macht der Betrieb über Neujahr zu...aber auch Fasching...und die anderen Brückentage..natürlich auch über Weihnachten. Und es ist mir vorgeschrieben, dass ich 10 Tage für Sommer benutzen soll, da der Betrieb da auch sowas wie zu macht...heisst mal so dass ich 2 Tage noch so zum verplanen habe....
Ist das zulässig?! Ich will jetzt keinen Aufstand machen und die anderen Leute um den Urlaub bringen, aber naja meinen Pfingsturlaub den ich mit meiner Freundin geplant habe kann ich dann wohl vergessen o.O

Tomyp
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 16.09.2008 17:21
Titel

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ja betriebsurlaub is grundsätzlich zulässig. außer der betriebsurlaub liegt außerhalb der ferienzeit und der betrieb hat eltern mit schulpflichtigen kindern beschäftigt. soweit kenn ich das zumindest.

Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Di 16.09.2008 17:22, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 16.09.2008 19:34
Titel

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Naja, aber von 25 Tagen 23 bereits vom Betrieb verplant erscheint mir etwas unverhältnismäßig. Habt ihr da keinen Betriebsrat? Oder frag doch mal bei der Gewerkschaft oder so nach.
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S.Franke

Dabei seit: 27.03.2007
Ort: Bielefeld
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 17.09.2008 08:35
Titel

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Hallo,

generell sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.

ABER der Betrieb darf Betriebsferien vorschreiben. Dies ist aber nur aus wichtigen betrieblichen Gründen erlaubt.

An deiner Stelle würde ich versuchen ein Gespräch mit folgenden Personen/Institutionen zu führen, soweit vorhanden:

Ausbilder
Betriebsrat oder Jugendvertretung
Gewerkschaft
IHK

LG Stefan

PS: Nachlöesen kannst du das ganze unter Bundesurlaubsgesetz bei dejure.org
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