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CKT
Threadersteller
Dabei seit: 21.09.2009
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Verfasst Mo 22.09.2014 10:42
Titel Gewerbliche Nutzungsbedingungen CS6 Education |
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Hallo,
nachdem ich stundenlang gegoogelt habe und auch bei Adobe angerufen, die allerdings nur noch Support für die Cloud anbieten, und leider keine wirklichen Infos gefunden habe, wende ich mich an euch:
Meines Wissens darf ich, wenn die die CS6 Design Standart Student & Teacher als Student erworben hab, diese ab diesem Zeitpunkt ja gewerblich nutzen. Nun würde ich gerne wissen, wie sich dieses Gewerbe definiert. Entspricht das nur einer selbstständigen oder Freelancer-Tätigkeit, geht es auch als fest angestellter Werkstudent, oder geht es sogar, wenn ich als Minijobber die Software nutze (oder muss die Arbeit in dem Fall die Software stellen, was sie ja nicht kann, da sie gar nicht berechtigt ist, die Edu-Version zu besitzen)?
In meinem Fall ist es so, ich bin auf Minijob-Basis fest angestellt, habe die Software nur auf meinem privaten Laptop, den ich zu 90% daheim im Home Office und selten mal in der Arbeit vor Ort nutze. Ist das rechtens?
Wär sehr dankbar für Infos, gern auch Links!
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Benutzer 62312
Account gelöscht
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Verfasst Mo 22.09.2014 10:54
Titel
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Du nutzt deine private Software in deiner Festanstellung?
Also kommerzielle/gewerbliche Nutzung bedeutet erst einmal, dass du damit Geld verdienen darfst. Gemeint ist aus selbständiger (freischaffend/gewerblich) Arbeit. Bei einer Festanstellung muss eigentlich dein Arbeitgeber dir die Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. In meinem Vertrag ist es mir sogar untersagt private Software in meiner Arbeitsumgebung zu nutzen oder zu installieren. Private Geräte sind nicht versichert.
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Piki
Dabei seit: 30.01.2008
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Verfasst Mo 22.09.2014 10:56
Titel Re: Gewerbliche Nutzungsbedingungen CS6 Education |
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CKT hat geschrieben: | Entspricht das nur einer selbstständigen oder Freelancer-Tätigkeit |
Ja.
CKT hat geschrieben: | geht es auch als fest angestellter Werkstudent, oder geht es sogar, wenn ich als Minijobber die Software nutze |
Nein.
CKT hat geschrieben: | (oder muss die Arbeit in dem Fall die Software stellen, was sie ja nicht kann, da sie gar nicht berechtigt ist, die Edu-Version zu besitzen)? |
Ja.
CKT hat geschrieben: | In meinem Fall ist es so, ich bin auf Minijob-Basis fest angestellt, habe die Software nur auf meinem privaten Laptop, den ich zu 90% daheim im Home Office und selten mal in der Arbeit vor Ort nutze. Ist das rechtens? |
Nein.
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CKT
Threadersteller
Dabei seit: 21.09.2009
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Mo 22.09.2014 11:04
Titel
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Gut, das hab ich schon vermutet. Sind die Edu-Lizenzbestimungen noch irgendwo online zum Nachlesen?
Jetzt ist ja das Kind schon in den Brunnen gefallen - wie soll ich jetzt handeln, abgesehen davon, in der Arbeit natürlich gleich die Cloud anzuschaffen oder alternativ auf einen Freelancervertrag zu bestehen?
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 22.09.2014 11:21
Titel
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Was meinst du mit "handeln"? Dein Chef soll die CC kaufen und fertig. Ob er aus einem Minijjob eine Freelancer-Stelle macht?
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remote
Dabei seit: 10.11.2006
Ort: /var/www/
Alter: 110
Geschlecht:
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Verfasst Mo 22.09.2014 11:31
Titel
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CKT hat geschrieben: | Sind die Edu-Lizenzbestimungen noch irgendwo online zum Nachlesen? |
Was ich finde, ist die FAQ:
http://helpx.adobe.com/x-productkb/policy-pricing/education-faq.html?PID=2159997
Darin heisst es, dass die Software nur auf dem privaten Computer genutzt werden darf, dann aber auch für kommerzielle Zwecke. Eine Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und geringfügiger Beschäftigung kann ich nicht finden. Wenn hier jemand den entsprechenden Part der Lizenz quoten könnte, wäre das prima. Ich vermute aber, dass es diese Unterscheidung gar nicht gibt - d.h. was du machst könnte durch die Lizenz abgedeckt sein. Da steckt viel Konjunktiv drin ... also im Zweifelsfall die Leute fragen, die es am besten wissen: Adobe.
CKT hat geschrieben: | oder alternativ auf einen Freelancervertrag zu bestehen? |
Hast Du denn Erfahrung mit dem Thema Selbständigkeit, Gewerbeanmeldung, KSK?
Ist eventuell nicht die "einfachere Lösung", sondern ein Wespennest
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Frank Münschke
Forums-Papa
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht:
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Verfasst Mo 22.09.2014 11:47
Titel
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Die Lösung für dich sollte nicht ohne Weiteres in der Richtung Freelancer/Selbstständigkeit gehen.
Das würde zwar vordergründig das Lizenzproblem lösen - aber nur vordergründig:
Wenn du dann nämlich deine CS6 auf dem Firmenrechner deines AGs installierst, ist dieser Vordergrund dahin.
Wenn du deinem Arbeitgeber schon die Softwäre mitbringst, mit der du für ihn arbeitest, dann sollte er dies an dich vergüten und ... schon ist die Frage nach dem Mieten einer CC für ihn gar nicht mehr soweit.
Wenn er nun noch eine ältere Version der CS (4, 5, 5.5 oder 6) "rumfliegen" hat, gibt es sogar immer noch die Möglichkeit eine (für ein Jahr vergünstigte) CC zu abonnieren, dann sind die Kosten noch überschaubarer - zumal es sich ja dann um normale Betriebskosten handelt.
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 22.09.2014 13:53
Titel Re: Gewerbliche Nutzungsbedingungen CS6 Education |
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CKT hat geschrieben: | Entspricht das nur einer selbstständigen oder Freelancer-Tätigkeit |
Was übrigens keinen Unterschied macht.
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