Darkwing
Dabei seit: 27.01.2006
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Verfasst So 18.09.2011 12:12
Titel
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Bei den Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen helfe ich mal:
DL-InfoV §2, wichtig eigentlich auch UstG §14 Abs. 4 und wenn ihr als GmbH firmiert, dann GmbHG §35a.
Weil damit ganz oft verbunden auch das Impressum des Webauftrittes ist, sei erwähnt: TMG §5, sobald Onlineshop dabei ist auch BGB §312c, respektive EGBGB Art. 246, um genau zu sein.
Da es um "unser Startup" geht, liegt die Vermutung nahe, dass als GbR gedründet wird / worden ist, da empfiehlt sich auf jeden Fall auch nochmal ein Blick auf meinen epischen Post bezüglich des Themas in diesem Thread.
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