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Thema: Druckdatei bzw. PDF X/3 mit interaktiven Formularfeldern vom 13.01.2015


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Typografit

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Verfasst Do 22.01.2015 10:55
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Ich glaube, dass ist oft nicht nur Geiz, sondern eine maßlose Selbstüberschätzung von vielen, mit einer Unterschätzung von grafischen Arbeiten. So nach dem Motto, die Grafiker basteln das Layout und wir machen Wertschöpfung. Dabei wird das Basteln so in Richtung Kindergartenübung verstanden und die Wertschöpfung so wie die Entdeckung neuer Planeten.
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hilson

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Verfasst Do 22.01.2015 11:36
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Poolart hat geschrieben:
Habt Ihr Euch immer noch nicht daran gewöhnt das das so ist?


Nein. Ich werd' mich nie an das Gefühl gewöhnen, daß einen überkommt, wenn man ahnt wie der Karren mal wieder an die Wand gefahren wird * grmbl *
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Typo-Dieter

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Verfasst So 25.01.2015 22:34
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Typografit hat geschrieben:
Zudem können Formularfelder nur RGB-Farben enthalten. Die Schriftenauswahl ist beschränkt, nicht alles kann und noch weniger soll verwendet werden, dann bieten zudem Formularfelder keine erweiterten Schriftattribute.

Mich kotzen diese Sparmeister an, die alles selber machen wollen, obwohl sie weder Know-how, noch Programme, noch Geschmack besitzen.


Hallo,
warum streitet ihr euch um Standards?
Formularfelder sind unzulässig bei allen X-Standards oder ist etwas geändert worden?
Im Weiteren unterliegen die freigeschalteten PDF-Formularfunktionen juristischen Restriktionen!
Nur 500 Rücksendungen sind zulässig, dann will Adobe Lizensgebühren, also Vorsicht! - nicht das der Saatsanwalt tätig wird.
Und sicherlich kann man die Formularfelder auch mit CMYK-Farben belegen, man muss das nur programmieren, aber der Staatsanwalt wird das größere Problem werden, ohne den PDF/X-Standard.

Mit Gruß
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Typografit

Dabei seit: 31.01.2006
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Verfasst So 25.01.2015 22:39
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Es geht ja nicht um die Rücksendungen hier, sondern, dass jemand mit Formularfeldern Druckdaten erzeugen will. Das geht nicht. Juristisch sehe ich das Problem hier nicht, weil ja nur ausgedruckt würde, nicht gesendet.
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Typo-Dieter

Dabei seit: 05.08.2011
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Verfasst So 25.01.2015 22:43
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Typografit hat geschrieben:
Es geht ja nicht um die Rücksendungen hier, sondern, dass jemand mit Formularfeldern Druckdaten erzeugen will. Das geht nicht. Juristisch sehe ich das Problem hier nicht, weil ja nur ausgedruckt würde, nicht gesendet.


Hallo,
leider ist es so, dass es nur 500 Rücksendungen geben darf lizensfrei; oder aber 500 Sendungen lizensfrei mit unbeschränkter Empfängernutzung.
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Typografit

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Verfasst So 25.01.2015 23:25
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Typo-Dieter hat geschrieben:
Typografit hat geschrieben:
Es geht ja nicht um die Rücksendungen hier, sondern, dass jemand mit Formularfeldern Druckdaten erzeugen will. Das geht nicht. Juristisch sehe ich das Problem hier nicht, weil ja nur ausgedruckt würde, nicht gesendet.


Hallo,
leider ist es so, dass es nur 500 Rücksendungen geben darf lizensfrei; oder aber 500 Sendungen lizensfrei mit unbeschränkter Empfängernutzung.
Ich habe dem ja gar nicht widersprochen. Es trifft hier nur nicht zu, weil ja die Formulare nicht als Formulare, sondern zweckentfremdet verwendet werden sollen.
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Typo-Dieter

Dabei seit: 05.08.2011
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Verfasst Mo 26.01.2015 23:35
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Typografit hat geschrieben:

...

Ich habe dem ja gar nicht widersprochen. Es trifft hier nur nicht zu, weil ja die Formulare nicht als Formulare, sondern zweckentfremdet verwendet werden sollen.


Hallo,
ich habe das so verstanden, dass Thread-Ersteller z.B. eine Visitenkarte erstellt, welche vielen Kunden zugesand wird bzw. zugesand werden kann.
Die Karte bzw. das Dokument enthält Formularfelder, welche der Kunde dann mit Information belegen kann und das formatierte Dokument dann in beliebiger Stückzahl ausdruckt.
Für den Kunden ist die Datei vielfältig nutzbar, weil er eine ganze Firma (= Kunde) mit einer Datei, z.B. Visitenkarten, komplett ausstatten kann.
Und diese Nutzung unterliegt klar den Regularien von Adobe, welche ab der 501. Verteilung Gebühren verlangt.
Ich denke, dass dem Ersteller das gar nicht klar war, dass seine Idee einer Limitation unterliegt und mit Adobe würde ich mich nicht anlegen.
Es kann äußerst unangenehm sein, wenn ein Staatsanwalt aufgrund von Missbrauch, alle Computer eines Morgens beschlagnahmt, weil ein begründeter Anfangsverdacht besteht.
Aber vielleicht denke ich falsch!


Zuletzt bearbeitet von Typo-Dieter am Mo 26.01.2015 23:41, insgesamt 3-mal bearbeitet
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