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MurphyLaw
Threadersteller
Dabei seit: 02.06.2007
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Verfasst Do 25.08.2011 08:10
Titel Vervielfältigung von CDs |
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Hallo Zusammen!
Ich wolte mal fragen ob es einen Unterschied machen kann, wenn man ein Projekt auf CD erstellt und dieses dann freigibt für z.B. 50 Exemplare oder aber dann auch für 500 Exemplare.
Die Dienstleistung an sich wäre ja die Gestaltung des Mediums, aber hat man ein "Recht" bei der Menge eine Begrenzung festzusetzen?
Mir fällt keine genauere Bezeichnung dafür ein wie man das nennt, sonst würde ich nachschlagen
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Typografit
Dabei seit: 31.01.2006
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Alter: 61
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Verfasst Do 25.08.2011 08:56
Titel
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Das ist ausschließlich Verhandlungssache von DIr. Wir kennen Deine Verträge nicht.
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
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Verfasst Do 25.08.2011 09:06
Titel
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Das nennt man Auflage und klar ist das Bestandteil des Nutzungsrecht. Du kannst das recht auf Vervielfältigung einräumen und eine Obergrenze festlegen.
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Account gelöscht
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Verfasst Do 25.08.2011 09:18
Titel
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zwischen 50 und 500?! ist gerade einmal Faktor 10
man kann es mit den Nutzungsrechten auch übertreiben!!! hatte noch nie einen Kunden/Agentur bei dem ich davon etwas mitbekomen habe
was machst Du bei Pizzazettel - unterscheidest Du zwischen 10k und 20k? abgesehen von den Bildern die Du bei Bildagenturen einkaufst, dürfte die Arbeit wohl die gleiche sein! Bei den Bildagenturen ist meist die Art und nicht die Auflagenhöhe entscheidend für den Preis der Nutzungsrechte.
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MurphyLaw
Threadersteller
Dabei seit: 02.06.2007
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Verfasst Do 25.08.2011 10:02
Titel
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Danke Euch für die Antworten.
Auflage und Nutzungsrecht waren schon die Stichwörter.
Naja ich weiss noch nicht um was für Auflagen es sich handelt... exemplarisch hab ich was mit 50 Stück, was aber auch 500 oder 5000 werden kann, evtl. machts ja da auch keinen Sinn in der Auflage aber ich wollte halt mal hören obs da Erfahrungswerte gibt.
Zuletzt bearbeitet von MurphyLaw am Do 25.08.2011 10:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Account gelöscht
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Verfasst Do 25.08.2011 10:24
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einen Preis würde ich von Anfang an auf die Gesamte Menge kalkulieren. Bei uns macht es keinen unterschied ob ich das label für ne kleine Duplikation oder für eine Pressung erstelle - bei der pressung hast Du aber ein wenik mehr Aufwand und auch mehr Risiko. Es kommt noch drauf an ob die eine CD für den örtlichen Fußballverein entwirfst der seine Hymne 50x verteilt oder ob Du eine CD für die Deutsche Bahn fertig machst - da kannst Du erst mal 2 Tage CI/CD durchlesen... Bei einer nachpressung hat mich noch niemand gefragt ob ich noch einmal Geld für die Grafik bekomme. Kann Dir natürlich passieren wie der Mann von Tatort beom Vorspann - der hat glaube ich 500 DM damals bekommen und der Vorspann wird nun seit 40 Jahren verwendet.
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qualidat
Dabei seit: 14.09.2006
Ort: Eichwalde bei Berlin
Alter: 63
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Verfasst Do 25.08.2011 10:29
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Darüber hinaus besteht Vertragsfreiheit. Du kannst es ja immerhin mal versuchen:
- Honorar für die Grundsatzlösung z.B. 2000,00 €
- Lizenz pro Auflage/Charge z.B. 200,00 €
- Lizenz pro Exemplar z.B. 0,02 €
Versuch' nacht kluch sprach der Igel und legte sich auf die Kleiderbürste ...
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