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Thema: Kalkulationstipps für Nutzungsszenario gesucht vom 13.03.2014


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Medienberatung und Marketing -> Kalkulationstipps für Nutzungsszenario gesucht
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fantasmo
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Verfasst Do 13.03.2014 12:08
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Kalkulationstipps für Nutzungsszenario gesucht

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Hallo,

ich benötige "Nutzungsrechte-Kalkulations-Tipps" für ein Szenario der folgenden Art:

- 1 Flash-Infografik "So bäckt man Brot" .... 1000,- EUR
- erstellt für eine deutsche Bäckerinnung, die das für Ihre 10.000 Bäcker haben möchte, damit die das nicht jeder einzeln kaufen müssen.

Wie kann man das jetzt sinnvoll und fair lizensieren?
Einfach 1000,- EUR kassieren und fertig wäre doch irgendwie zu großzügig, denke ich.

Meine Ideen:
1.) 1000,- EUR plus nen bestimmten Prozentsatz für die 10.000 Bäcker und dann können die damit machen was sie wollen.
2.) 1000,- EUR wenn die Infografik nur auf der Bäckerinnungswebseite erscheint und dann noch Abstufungen zur Auswahl x Prozent mehr wenn sie's auch als Originaldatei an die Bäcker geben wollen, und x Prozent mehr wenn sie's nicht im Original sonder per iframe an ihre Bäcker geben (aber das Original bei der Bäckerinnung bleibt)
3.) 1000,-EUR und den Prozentsatz plus, nur wenn die Bäcker bei der Innung oder für die Flash-Infografik eine Gebühr an die Innung zahlen... Kann ich aber schwer nachprüfen, weil ich ja auf die Ehrlichkeit der Bäckerinnung angewiesen bin, ob die in irgendeiner Form Geld durch ihre Bäcker (für die sie die Grafik machen lassen) einnehmen.

Ich freue mich über Tipps, denn das Hauptding ist ja, hier kauft ein jemand etwas FÜR tausende andere ein...wie kann man das fair und schlüssig in die Kalkulation einfließen lassen?
Ist das umsetzbar? Kann man sich sowas erst ab ner angeschlossenen Streuuung von 1 Mio statt 10.000 erlauben und muss ansonsten bei den ursprünglichen 1.000,- EUR bleiben?
"Kann/Sollte" man erfragen ob die daran indirekt Geld verdienen?

Welche Fragen soll ich stellen um ein besseres Lizenzierungsszenario zu machen?


Zuletzt bearbeitet von fantasmo am Do 13.03.2014 12:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
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qualidat

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Verfasst Do 13.03.2014 13:12
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Mein Vorschlag: Lediglich einen Preis pro Endnutzer (sind ja auch viel mehr), z.B. 1 Euro. Verhandeln musst du ja mit der Innung, wenn die nicht selber zahlen müssen, sehen die das vlt. viel wohlwollender ("ist ja nicht unser Geld") ... Und gleich eine aktualisierte Variante für nächstes Jahr vereinbaren *Thumbs up!*
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Benutzer 62312
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Verfasst Do 13.03.2014 13:18
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Kann man da nicht ganz einfach die normalen Faktoren für Nutzungsrechte verwenden inklusive einer Unterlizensierung?
Mit den ganzen Prozenten hier und da wäre mir das als Kunde vlt zu umständlich.
 
fantasmo
Threadersteller

Dabei seit: 29.11.2009
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Verfasst Fr 14.03.2014 09:07
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Vielen Dank für die Tipps.

Das wegen "Neue Version, nächstes Jahr"...naja, das würde inhaltlich gleich bleiben, das ist etwas das macht man nur einmal, weil das kein zeitaktuelles/-abhängiges Thema darstellt. Ich wüsste nicht, was ich da aktualisieren sollte, außer das Ganze in grün. (Aber FALLS doch eine Aktualisierung nötig würde, dann können die sich natürlich gern an mich wenden und ich mach das nochmal).

Preis pro Bäcker hab ich auch schon gedacht (denn dann könnte ich, weil es ja mit z.B. 1 EUR pro Bäcker sehr günstig wäre, das evtl. sogar als wiederkehrende Zahlung machen...als ob der einzelne Bäcker das sozusagen nur günstig "leihen" würde), aber ich weiß im Moment noch nicht, ob die von ihren Bäckern dafür überhaupt Geld nehmen. Und ich bin etwas zaghaft mit fragen, wenn sie sagen nein, dann muss ich auf einmal ne andere Berechnung aus dem Hut ziehen und ich dachte, dass das dann evtl. "unseriös" oder wie "komische Preisspiele" wirkt.

Wenn eine Einzelperson das von mir bestellen würde, würde ich sagen 1.000,- EUR und das ist dann im Prinzip online/weltweit, zeitlich unbegrenzt (ich bin ja nicht sonstwas für ne Agentur der man das große schicke Lizenzmodell abnimmt, außerdem kann ich die Einhaltung eh nicht prüfen oder ahnden. Diese "weltweit" und "zeitlich unbegrenzt" inklusive wär wahrscheinlich nochmal n Thema für sich).

HIER kommt aber irgendwie noch ne Streuweite hinzu... da überleg ich irgendne Abstufungstabelle für die Endnutzer/Bäcker vorlege: Z.B. 1 Endnutzer = NF 0, bis 500 Endnutzer = NF 0,1, bis 2000 Endnutzer = NF 0,2, ...10.000 EN = NF 0,4 (dieses gilt für nur online, also Grafik nicht noch auf Drucksachen machen oder so).
...sind die Faktoren realistisch? Trotz dass es viele Endnutzer sind, heißt es nicht dass die sonstwie Kohle haben...es ist ja nicht "Apple" sondern mehr wie ein"ein gut besuchter, aber nicht berühmter/reicher Kegelverein".
Dadurch dass nur der Faktor "Streuweite/Verwendungsumfang" hinzukäme finde ich das auch noch einfach zu kommunizieren, als wenn man noch x extra Faktoren anbringt (ich bin da zaghaft, weil ich denke, dass so allzu komplexe Nutzenskalkulationen eher etwas sind, was man ner großen Agentur abnimmt)

PS: Was heißt "Unterlizenzierung"? Wie sollte ich das aufschreiben? ...ich hatte jetzt die Idee mit NF-Abstufung nach Innungsmitgliedern... ist das schon ne Unterlizenzierung? (Gibt es online ein Muster für sowas? Habe bislang nichts gefunden.)


Zuletzt bearbeitet von fantasmo am Fr 14.03.2014 09:15, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Verfasst Fr 14.03.2014 10:37
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Als Kunde würde ich so ein Angebot mit irgendwelchen Rechnungsformeln direkt ablehnen. Dein Recht auf Vergütung von Nutzungsrechten hast du als Einzelkämpfer ebenso wie eine 500-Mann-Agentur. Es ist dein Recht! Wenn dein Kunde es weltweit und uneingeschränkt nutzen will, dann kann er dir dafür auch die entsprechenden Rechte kaufen.

Dein Honorar x Nutzungsfaktor = Dein Umsatz!

Unterlizensierung soll bedeuten, dass dein Kunde es weiter verkaufen kann ohne dich vorher fragen zu müssen. Dafür zahlt er dir einfach mehr. Etwas vereinfachen bedeutet ja nicht gleich auch günstiger zu werden.

Nutzungsfaktoren nach AGD: http://www.fcm-design.com/KONTAKT/agd-nutzungsrechte.html


Zuletzt bearbeitet von am Fr 14.03.2014 10:50, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Benutzer 37983
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Verfasst Fr 14.03.2014 11:38
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Ich würde jetzt auch eher denken, dass dein Kunde deine Arbeit an seine Bäckereien weiter verkaufen will, also kostet ihn diese Unterlizensierung was. Was er dann von den Bäckereien bekommt, ist dir ja egal.

Ich würde keine Tabellen oder so aufschreiben, das verwirrt nur. Der Kunde hat vor, deine Arbeit weiter zu verkaufen, also kostet ihn das ne Stange Geld und wenn er dann diese Stange Geld von den Bäckereien zurück bekommt, ist das doch schön (für ihn), wenn nicht, ist das auch seine Sache.
 
fantasmo
Threadersteller

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Verfasst Fr 14.03.2014 12:31
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Ich hab jetzt eine Möglichkeit gefunden, dass ich den Onlinezugriff auf mein Werk steuern könnte.

Ich könnte damit kontrollieren, ob das nur auf der Seite von der Innung steht oder ob sie auf den Seiten von den Bäckern steht.

Für diese Technik entstehen mir aber im Monat so 10 Euro kosten... jetzt dachte ich, wäre es wohl vertretbar zusagen, das Ding kostet 1.000,- für die Innung, Einbindungstechnik für die einzelnen Bäcker 1 Euro pro Monat (ich mein die Bäcker können auf IHRE Webseiten ja alternativ auch schreiben "Sehen Sie dazu die tolle Infografik auf der Innungsseite").

Naja, selbst wenn das nur 1.000 Bäcker nehmen, dann entstünden denen da Kosten von 12.000 im Jahr.
Randinfo: Ich habe die Aussicht, dass ich noch weitere ähnliche Arbeiten für die Innung machen dürfte... dann würden denen ja, je immer wieder 12.000,- im Jahr anfallen, das wären ja bei drei Werken schon 34.000,- ich denke, das ist evtl. etwas hochgegriffen wenn man nicht grad ne Weltagentur ist (hatte halt bislang nicht mit so großen Zahlen zu tun)?!
...naja, oder 0,50 Cent pro Monat... auf jedenfall steht mir die Möglichkeit zur Verfügung den Zugriff zu steuern und das wollte ich evtl. nutzen.

(Ihr hattet zum Schluss jetzt eher den Weg gesehen zusagen 1.000,- EUR plus x EUR für beliebige Weiterverwertung an Unterlizenznehmer? (ob sie dafür Geld nehmen können/wollen ziehe ich dabei gar nicht in Betracht).)
...bei der einen Lösung hätte ich eine regelmäßige Zahlung, bei der anderen nur eine einzige jedoch habe ich nicht vor im Falle von EINER Zahlung mir da sonstwas für utopische Summen, wie etwa zwei von den regelmäßigen Zahlungen zu erlauben)


Zuletzt bearbeitet von fantasmo am Fr 14.03.2014 12:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 116623
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Verfasst Fr 14.03.2014 12:58
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fantasmo hat geschrieben:


Ihr hattet zum Schluss jetzt eher den Weg gesehen zusagen 1.000,- EUR plus x EUR für beliebige Weiterverwertung an Unterlizenznehmer?


Ja, genau. wobei "1.000,- EUR" nur ein Platzhalter sind.

Du dich aber weiter in irgendwelchen abstrakten Rechnungen, die schon uns nicht klar sind - und du denkst, der Kunde versteht dann, was du meinst?
 
 
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